Entwicklungsbank: Erfolgreich, aber Verbesserungsbedarf

04.02.2022 – Entwicklungspolitische Effekte der Bank sollten besser überprüfbar und messbar sein

Die Oesterreichische Entwicklungsbank AG ist im Auftrag der Republik Österreich tätig. Sie hat ein entwicklungspolitisches Mandat zu erfüllen. Ihre  entwicklungspolitischen Effekte besser überprüfbar und messbar zu machen,  empfiehlt der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Oesterreichische Entwicklungsbank AG“. Zudem weist er auf die steigenden Schadenszahlungen, für die der Bund aufkommen musste, hin. Weil die Haftungsentgelte, die der Bund von der Entwicklungsbank erhält, die Schadenszahlungen bisher deutlich überstiegen, ist die Bank für die Republik profitabel.


Die Entwicklungsbank ist eine 100 Prozent-Tochtergesellschaft der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft, deren Anteile mehrheitlich Kreditinstitute mit Sitz in Österreich halten. Geprüft wurden jene Aktivitäten, die im direkten Zusammenhang mit dem öffentlichen Mandat stehen. Prüfungszeitraum war 2015 bis 2019, berücksichtigt wurden zudem die wesentlichen Entwicklungen des Jahres 2020.

Höhere Risiken sind zu tragen

2008 gründete die Republik Österreich die Entwicklungsbank. Die Spezialbank finanziert privatwirtschaftliche Projekte in Entwicklungsländern zu marktnahen Konditionen. Bundeshaftungen und Bundesmittel ermöglichen es ihr, höhere Risiken als herkömmliche Geschäftsbanken zu tragen. Diese muss sie eingehen, um ihre entwicklungspolitischen Aufgaben erfüllen zu können. Das übergeordnete Ziel der Entwicklungsbank ist, durch Stärkung des Privatsektors in den Entwicklungsländern einen Beitrag zur Reduktion von Armut und zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele („SDGs“) zu leisten. Aber: Sie hat dabei gewinnorientiert, wirtschaftlich, sparsam und zweckmäßig zu handeln. 

Profitabel, Schadenszahlungen stiegen jedoch

Die Entwicklungsbank konnte seit 2015 ihre Gewinnrücklagen verdreifachen – auf 45,31 Millionen Euro im Jahr 2020. Auch für die Republik Österreich ist sie profitabel. Für Haftungen, die der Bund eingeht, zahlt die Entwicklungsbank Haftungsentgelte: Von 2015 bis 2020 erhielt der Bund 63,56 Millionen Euro. Die Schadenszahlungen des Bundes an die Entwicklungsbank lagen in diesem Zeitraum hingegen bei 31,29 Millionen Euro, wobei die Schadenszahlungen seit 2017 deutlich zunahmen. Bis 2015 leistete der Bund Schadenszahlungen an die Entwicklungsbank in der Höhe von 220.000 Euro. Die Entwicklungsbank begründete diese Entwicklung vor allem mit dem steigenden Reifegrad ihres Portfolios und weil neue Geschäftsfelder sowie Ländermärkte erschlossen wurden.

Maßnahmen bei zu hohen Verlustprognosen

Die Tätigkeit der Entwicklungsbank birgt sowohl finanzielle Risiken als auch Reputationsrisiken für die Republik Österreich. Umso wichtiger ist es, diese Risiken genau zu kennen. Die Verlustprognosen, die die Kontrollbank für das Finanzministerium erstellt, stiegen zwischen 2017 und 2020 sowohl beim „erwarteten Verlust“ als auch beim „sehr hohen, unerwarteten Verlust“ deutlich an. Der Rechnungshof kritisiert, dass keine Schwellenwerte für die Verlustprognosen und tatsächlichen Schadenszahlungen definiert waren, bei deren Überschreitung Maßnahmen des Finanzministeriums zur Senkung der prognostizierten beziehungsweise tatsächlichen Ausfälle vorgesehen sind.

Kredite für private Projekte: 1,312 Milliarden Euro

Das von der Entwicklungsbank aufgebaute Portfolio umfasst vor allem Investitionsfinanzierungen, Treuhandbeteiligungen und eigene Beteiligungen. Im Rahmen einer Investitionsfinanzierung vergibt die Entwicklungsbank langfristige Kredite für privatwirtschaftliche Projekte in Entwicklungsländern. Sie erreichten 2020 einen Wert von 1,312 Milliarden Euro.


Die Entwicklungsbank kann aus Bundesmitteln finanzierte Beteiligungen an Fonds und Gesellschaften eingehen. Diese Treuhandbeteiligungen lagen 2020 bei 114,62 Millionen Euro. Wie viel die Entwicklungsbank maximal an Treuhandbeteiligungen abschließen kann, legt der Bund in seinem jährlichen Budget fest. Die dafür vorgesehenen Mittel sanken deutlich. Für 2015 bis 2017 wurden dafür jeweils 10 Millionen Euro budgetiert, für das Jahr 2018  12,5 Millionen Euro. 2019 waren keine Mittel vorgesehen, 2020 waren es 5 Millionen Euro. Diese Schwankungen erschweren eine zuverlässige Planung sowie den systematischen und nachhaltigen Aufbau des für den Bund gehaltenen Portfolios. Der Rechnungshof empfiehlt: Das Finanzministerium sollte das von der Entwicklungsbank zu erreichende Volumen des Portfolios an Treuhandbeteiligungen festlegen und die dafür nötigen Mittel kontinuierlich bereitstellen.

Entwicklungspolitische Effekte besser messen

Die Steuerung der Entwicklungsbank basiert auf ihrer mit dem Finanzministerium, dem Außenministerium und der Österreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft abgestimmten Strategie. Konkret hat sich die Entwicklungsbank unter anderem vorgenommen, im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2023 mindestens 25 Prozent der gewährten Mittel für Projekte in den am wenigsten entwickelten Ländern zu verwenden. Dieses Ziel erreichte sie 2019 mit 2,54 Prozent bei Weitem nicht. 2020 war mit 13,26 Prozent eine deutliche Steigerung zu erkennen. Die Zielwerte sollten evaluiert und wenn nötig angepasst werden.

Die Entwicklungsbank und das Finanzministerium sollten zudem vermehrt Zielwerte für entwicklungspolitische Effekte festlegen, um so bei der Steuerung des Portfolios eine stärkere Fokussierung auf ihr entwicklungspolitisches Mandat zu erreichen und den entwicklungspolitischen Erfolg zielorientiert messen und überprüfen zu können. Solche entwicklungspolitischen Effekte sind etwa: Anzahl der lokalen Arbeitsplätze, Anzahl der Frauen in Managementpositionen oder die Anzahl der mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen versorgten Menschen.


Presseinformation: Oesterreichische Entwicklungsbank AG


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166 Seiten

Bericht: Oesterreichische Entwicklungsbank AG

Der RH überprüfte von Juli bis Oktober 2020 die Tätigkeit der Oesterreichischen Ent­wicklungsbank AG in Bezug auf die ihr vom Bundesministerium für Finanzen übertra­genen Aufgaben. Prüfungsziele waren die Darstellung und Beurteilung der Vorgangs­weise der Entwicklungsbank bei der Erfüllung dieser Aufgaben, bei der Umsetzung ihrer Strategie und bei der Abwicklung ihrer entwicklungspolitischen Projekte. Wei­ters bezog der RH das Management der damit für die Republik Österreich verbunde­nen finanziellen Risiken durch das Bundesministerium für Finanzen in die Überprü­fung ein. Der überprüfte Zeitraum umfasste vor allem die Jahre 2015 bis 2019, wobei auch relevante Entwicklungen der Vorjahre und des Jahres 2020 berücksichtigt wurden.

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