Rechnungshof überprüfte Tourismusförderungen des Bundes

11.03.2022  – Ein gezielter und wirksamer Fördermitteleinsatz sollte gewährleistet werden

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Der Rechnungshof legte bei dieser Prüfung der ausgewählten Tourismusförderung des Bundes den Schwerpunkt auf systemische Prüfungsthemen, zum Beispiel Finanzierungs- und Abwicklungskosten sowie Mitnahmeeffekte, die er mit Bezug auf die Reform der Tourismusförderungen des Bundes für wesentlich erachtet. Seine Empfehlungen sollten bei der Konzeption neuer Richtlinien berücksichtigt werden. 

Basis für die Gestaltung der Förderziele sollten vor allem die Anreizeffekte der Förderaktion für ein bestimmtes, tourismuspolitisch vorteilhaftes Verhalten der Fördernehmerinnen und Fördernehmer bilden, um unter anderem Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Für die neue Förderperiode sollten Investitionsanreize im Vordergrund stehen.

Der Rechnungshof empfiehlt dem Ministerium weiters, die Förderrichtlinie für TOP-Tourismusförderungen hinsichtlich der Fördergegenstände und der Höhe der förderbaren Projektkosten für die Fördernehmerinnen und Fördernehmer leichter verständlich zu gestalten.

pdf Datei: 
2,110.1 KB
Umfang: 
82 Seiten

Bericht: Ausgewählte Tourismusförderungen des Bundes

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