Korruptionspräventionssysteme in den Städten Graz, Innsbruck und Salzburg

21.08.2020 -  Geprüft wurden unter anderem die Antikorruptionskultur sowie Programme zur Korruptionsprävention

Der Rechnungshof überprüfte von November 2018 bis Februar 2019 die Korruptionspräventionssysteme in den Magistraten der Städte Graz, Innsbruck und Salzburg. Ziel der Überprüfung war es, die Korruptionspräventionssysteme der Städte unter Berücksichtigung folgender Elemente zu beurteilen: Antikorruptionskultur, Strategie und Ziele, Risikoanalyse, Programme zur Korruptionsprävention, Verantwortlichkeiten in der Organisation, Kommunikation sowie Überwachung und Verbesserung. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2015 bis 2018.

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Bericht: Korruptionspräventionssysteme in den Städten Graz, Innsbruck und Salzburg

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Zentrale Empfehlungen

  1. Die Städte Salzburg und Graz sollten ein umfassendes und strukturiertes Korruptionspräventionssystem, das die Besonderheiten der jeweiligen Stadt-verwaltung berücksichtigt, einrichten bzw. weiterentwickeln.
  2. Die Städte Graz und Salzburg sollten eine zentrale Stelle für Korruptionsprävention einrichten und ihre Aufgaben (bspw. Beratung, regelmäßiges Berichtswesen) explizit abbilden. Die Verantwortlichkeit der für Korruptionsprävention zuständigen Organisationseinheiten wäre in den organisationsrechtlichen Grundlagen ausreichend und klar zu verankern.
  3. Die Städte Graz und Innsbruck sollten beim Risikomanagement für die Eintritts-wahrscheinlichkeit und das Schadensausmaß Skalenwerte definieren bzw. festlegen.
  4. Die Stadt Salzburg sollte die Risiken hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß bewerten.
  5. Die Städte Innsbruck und Salzburg sollten eine dem Standard entsprechende Interne Revision als Kontrollebene im Sinne eines „Three Lines of Defense“–Modells einrichten.