Durchschnittseinkommen bei den Unternehmen und Einrichtungen des Bundes 2021 und 2022

Alle zwei Jahre veröffentlicht der Rechnungshof die Einkommen bei jenen Unternehmen und Einrichtungen des Bundes, die seiner Kontrolle unterliegen. Die im Bericht ausgewiesenen Einkommensdaten werden von den Unternehmen und Einrichtungen selbst gemeldet und vom Rechnungshof analysiert und aufbereitet.
Für das Jahr 2022 wurden bei 452 Unternehmen und Einrichtungen die Daten zu 260.601 Beschäftigten, 1.666 Aufsichtsratsmitgliedern und 689 Mitgliedern von Vorständen beziehungsweise Geschäftsführungen erhoben.
Vorstand und Geschäftsführung: Einkommen im Durchschnitt 218.900 Euro (2022)
Die durchschnittlichen Einkommen der Mitglieder des Vorstands beziehungsweise der Geschäftsführung betrugen 214.600 Euro für das Jahr 2021 und 218.900 Euro für 2022. Die Branche mit den höchsten Durchschnittseinkommen im Jahr 2022 war „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ (A) mit 409.900 Euro, gefolgt von der Branche „Verkehr und Lagerei“ (H) mit einem durchschnittlichen Einkommen in der Höhe von 360.800 Euro.
Beschäftigte in Finanz- und Versicherungsbranche am besten bezahlt
Die Beschäftigten der Unternehmen und Einrichtungen des Bundes erzielten über alle Branchen hinweg ein durchschnittliches Einkommen von 58.100 Euro im Jahr 2021 beziehungsweise 60.200 Euro im Jahr 2022. Die höchsten Durchschnittseinkommen erhielten im Jahr 2022 mit 89.200 Euro die Beschäftigten in der Branche „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ (K), gefolgt von der Branche „Information und Kommunikation“ (J) mit einem durchschnittlichen Einkommen von 85.500 Euro.
Frauenanteil in Geschäftsführung oder Vorstand
Der Frauenanteil im Bereich des Vorstands beziehungsweise der Geschäftsführung lag in den Jahren 2021 und 2022 bei 23,4 Prozent beziehungsweise 24,1 Prozent. Im Vergleich dazu betrug der Frauenanteil im Jahr 2020 22,1 Prozent. Bei den Aufsichtsräten lag der Frauenanteil im Jahr 2021 bei 35,6 Prozent und im Jahr 2022 bei 36,2 Prozent. Das stellt gegenüber den Jahren 2019 und 2020 eine Steigerung dar, als der Frauenanteil 31,7 Prozent und 34,2 Prozent betrug.
Die Einkommen der weiblichen Vorstandsmitglieder beziehungsweise der Geschäftsführerinnen betrugen im Jahr 2022 im Durchschnitt aller Branchen 193.233 Euro: Das waren 85,0 Prozent der Durchschnittsbezüge ihrer männlichen Kollegen, die 227.324 Euro verdienten. Weibliche Aufsichtsratsmitglieder erhielten im Jahr 2022 im Durchschnitt über alle Branchen 4.996 Euro und somit 97,8 Prozent der durchschnittlichen Vergütung ihrer männlichen Kollegen (5.107 Euro). Zum Vergleich: Im Jahr 2020 lag die durchschnittliche Vergütung der weiblichen Aufsichtsratsmitglieder noch bei 89,6 Prozent der durchschnittlichen Vergütung ihrer männlichen Kollegen.
Pensionsleistungen in der Höhe von 547,70 Millionen Euro im Jahr 2022

Im Jahr 2022 betrugen die zusätzlichen Leistungen für Pensionen an ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Angehörige 547,70 Millionen Euro (für 24.923 Personen). Im Jahr 2021 waren dies 539,59 Millionen Euro für 24.799 Personen.Das im Bericht dargestellte durchschnittliche Einkommen setzt sich aus dem Jahresbruttoeinkommen, den Sonderzahlungen, den Erfolgskomponenten sowie den freiwilligen Sozialaufwendungen zusammen, wobei der Zeitpunkt des Zufließens maßgebend ist, und wird auf Basis von Vollzeitäquivalenten berechnet. Ein Vollzeitäquivalent entspricht einem ganzjährigen Arbeitsverhältnis mit vollem Beschäftigungsausmaß.
Anmerkung vom 15. Mai 2024: Anfang Mai hat die "Erstes Burgenländisches Rechenzentrum GmbH" ein Schreiben an den Rechnungshof übermittelt. Nach neuerlicher Durchsicht der im Juli 2023 gemeldeten Daten habe sie einen Auswertungsfehler für das Jahr 2022 erkannt. Der Rechnungshof legte seinen Bericht bereits im Dezember 2023 dem Nationalrat vor. Diese, später übermittelten Daten, sind daher im Bericht "Durchschnittliche Einkommen und zusätzliche Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2021 und 2022" nicht enthalten.
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