Die Grünen


Parteispenden an Die Grünen - Die Grüne Alternative im Jahr 2025

ParteiMeldedatum an den RHSpendeneingangsdatum   Name der Spenderin/des Spenders
PLZ der Spenderin/des Spenders    BetragWährung 
Empfängerin/EmpfängerAnmerkungen
Die Grünen
15.04.202521.02.2025Stefan Übelhör69731.633,54EuroVerein zur Unterstützung nachhaltiger Gemeindepolitik in Höchst
Die Grünen15.04.202512.02.2025Karl-Heinz Posch80201.000,00EuroGrüne Akademie Steiermark
Die Grünen15.04.202524.01.2025Philipp Erhart69711.000,00EuroGrünes Hard
Die Grünen15.04.202522.01.2025Jakob Becvar8700606,00EuroGrüne Leoben
Die Grünen15.04.202515.01.2025Stefan Übelhör6973968,72EuroVerein zur Unterstützung nachhaltiger Gemeindepolitik in Höchst


Das CSV-File "Parteispenden 2025" ist hier verfügbar.

Was finden Sie hier?

Spenden über 170 Euro müssen politische oder wahlwerbende Parteien vier Wochen nach Ablauf eines Kalendervierteljahres dem Rechnungshof melden. Einzelspenden über 560 Euro hat der Rechnungshof dann unverzüglich zu veröffentlichen.

In Wahlkampfzeiten gilt:

Unverzüglich gemeldet und anschließend vom Rechnungshof veröffentlicht werden müssen Spenden über 2.500 Euro, die bei einer wahlwerbenden Partei ab dem Stichtag einer Wahl bis zum Wahltag einer Nationalratswahl oder einer Wahl zum Europäischen Parlament eingehen.

Die auf dieser Seite angeführten Spenden wurden dem Rechnungshof im Jahr 2025 gemeldet. Die Auflistung lässt jedoch nicht unbedingt Rückschlüsse auf die Einhaltung der Spendenobergrenze zu, weil kleinere Spenden mangels sofortiger Veröffentlichungspflicht hier nicht zu finden sind, jedoch trotzdem für die Spendenobergrenze eine Rolle spielen. Erst die Rechenschaftsberichte beantworten diese Frage abschließend.