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Parteispenden an nicht im Parlament oder in einem Landtag vertretene Parteien im Jahr 2025

Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ)

ParteiMeldedatum an den RHSpendeneingangsdatum 
Name der Spenderin/des Spenders
PLZ der Spenderin/des Spenders BetragWährung 
Empfängerin/EmpfängerAnmerkungen
KPÖ01.04.202528.03.2025Ernst Schwager10901.000,00EuroKPÖ Wien

KPÖ07.03.202526.02.2025 Zhanxiang Ye11501.000,00EuroKPÖ Wien


Korruptionsfreies Graz (KFG)

ParteiMeldedatum an den RHSpendeneingangsdatum 
Name der Spenderin/des Spenders
PLZ der Spenderin/des Spenders BetragWährung 
Empfängerin/EmpfängerAnmerkungen
Korruptionsfreies Graz (KFG)30.06.202530.06.2025Claudia Schönbacher8020800,00EuroKorruptionsfreies Graz (KFG)
Korruptionsfreies Graz (KFG)27.05.202527.05.2025Claudia Schönbacher8020800,00EuroKorruptionsfreies Graz (KFG)
Korruptionsfreies Graz (KFG)02.04.202501.04.2025Claudia Schönbacher8020800,00EuroKorruptionsfreies Graz (KFG)
Korruptionsfreies Graz (KFG)13.01.202503.01.2025Claudia Schönbacher8020800,00EuroKorruptionsfreies Graz (KFG)


Das CSV-File "Parteispenden 2025" ist hier verfügbar.


Was finden Sie hier?

Spenden über 170 Euro müssen politische oder wahlwerbende Parteien vier Wochen nach Ablauf eines Kalendervierteljahres dem Rechnungshof melden. Einzelspenden über 560 Euro hat der Rechnungshof dann unverzüglich zu veröffentlichen.

In Wahlkampfzeiten gilt:

Unverzüglich gemeldet und anschließend vom Rechnungshof veröffentlicht werden müssen Spenden über 2.500 Euro, die bei einer wahlwerbenden Partei ab dem Stichtag einer Wahl bis zum Wahltag einer Nationalratswahl oder einer Wahl zum Europäischen Parlament eingehen.

Die auf dieser Seite angeführten Spenden wurden dem Rechnungshof im Jahr 2025 gemeldet. Die Auflistung lässt jedoch nicht unbedingt Rückschlüsse auf die Einhaltung der Spendenobergrenze zu, weil kleinere Spenden mangels sofortiger Veröffentlichungspflicht hier nicht zu finden sind, jedoch trotzdem für die Spendenobergrenze eine Rolle spielen. Erst die Rechenschaftsberichte beantworten diese Frage abschließend.