Verzeichnis der registrierten Personenkomitees

Proponentinnen oder Proponenten von Personenkomitees, also jene, die die Liste der Mitglieder führen, müssen das Personenkomitee beim Rechnungshof registrieren. Der Rechnungshof hat die betroffene Partei oder die betroffenen Wahlwerberinnen/Wahlwerber von der Registrierung zu informieren. Diese können gegen die Zurechnung Widerspruch erheben. Ein allfälliger Widerspruch ist in der Tabelle im Feld "Anmerkungen" ersichtlich. 

Proponentin/Proponent des PersonenkomiteesBezeichnung des Personenkomitees Unterstützte Partei, Wahlwerberin/Wahlwerber
Meldung des Personenkomitees eingelangt amAnmerkungen
 

Dieses Verzeichnis hat der Rechnungshof seit dem 1.1.2023 zu führen.