Verzeichnis der registrierten Personenkomitees
Proponentinnen oder Proponenten von Personenkomitees, also jene, die die Liste der Mitglieder führen, müssen das Personenkomitee beim Rechnungshof registrieren. Der Rechnungshof hat die betroffene Partei oder die betroffenen Wahlwerberinnen/Wahlwerber von der Registrierung zu informieren. Diese können gegen die Zurechnung Widerspruch erheben. Ein allfälliger Widerspruch ist in der Tabelle im Feld "Anmerkungen" ersichtlich.
Proponentin/Proponent des Personenkomitees | Bezeichnung des Personenkomitees | Unterstützte Partei, Wahlwerberin/Wahlwerber | Meldung des Personenkomitees eingelangt am | Anmerkungen |
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Dieses Verzeichnis hat der Rechnungshof seit dem 1.1.2023 zu führen.