Bundespräsidentenwahl

Bundespräsidentenwahl 2022 - Einnahmen von Kandidaten veröffentlicht

Am 9. Oktober 2022 fand die Wahl zum Bundespräsidenten statt. Bei Wahlen zur Bundespräsidentin/zum Bundespräsidenten haben Wahlwerberinnen und Wahlwerber beziehungsweise deren Unterstützerinnen und Unterstützer Spenden im Einzelfall über 50.000 Euro und Zuwendungen von politischen Parteien bis spätestens eine Woche vor dem Wahltag auf ihrer Website offenzulegen. Dem Rechnungshof sind Listen mit dem Ausweis aller erhaltenen Spenden und anderer Angaben bis spätestens drei Monate nach dem Wahltag zu übermitteln. Diese werden auf der Website des Rechnungshofes veröffentlicht. 


Listen zur Bundespräsidentenwahl 2022


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Listen gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz Bundespräsidentenwahl 2022 – Dr. Dominik Wlazny

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Listen gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz Bundespräsidentenwahl 2022 – Dr. Michael Brunner

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Listen gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz
Bundespräsidentenwahl 2022 – Dr. Tassilo Wallentin

Listen gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz
Bundespräsidentenwahl 2022 – Dr. Tassilo Wallentin
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Listen gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz
Bundespräsidentenwahl 2022 - Gemeinsam für Van der Bellen

Listen gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz
Bundespräsidentenwahl 2022 - Gemeinsam für Van der Bellen
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Listen gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz
Bundespräsidentenwahl 2022 – Dr. Walter Rosenkranz

Listen gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz
Bundespräsidentenwahl 2022 – Dr. Walter Rosenkranz
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Die veröffentlichten Listen zur Bundespräsidentenwahl 2016 finden Sie am Ende dieser Seite. (Bitte nach unten scrollen.)


Mit der Einfügung des § 24a in das Bundespräsidentenwahlgesetz (BPräsWG) im Jahr 2012 wurden dem Rechnungshof Österreich konkret folgende Aufgaben übertragen:

Der Rechnungshof Österreich hat die von einer Wahlwerberin/einem Wahlerwerber oder von natürlichen Personen oder Personengruppen, die eine Wahlwerberin/einen Wahlwerber unterstützen, zu erstellenden separaten Listen über

  1. Einnahmen aus Spenden (aufgegliedert nach den vier Punkten des Abs. 2 und unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders von Spenden, deren Gesamtbetrag den Betrag von 3.500 Euro übersteigen),
  2. Zuwendungen von politischen Parteien,
  3. Sponsoring (Einnahmen aus Sponsoring, deren Gesamtbetrag 12.000 Euro übersteigt, unter Angabe des Namens und der Adresse des Sponsors) und
  4. Inserate (Einnahmen aus Inseraten, soweit diese Einnahmen im Einzelfall den Betrag von 3.500 Euro übersteigen, unter Angabe des Namens und der Adresse des Inserenten)

entgegenzunehmen.

Zuvor sind diese von einer Wirtschaftsprüferin/einem Wirtschaftsprüfer zu überprüfen und zu unterzeichnen und bis spätestens drei Monate nach dem Wahltag an den Rechnungshof Österreich zu übermitteln (Abs. 10). 

Bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte, dass in diesen Listen enthaltene Angaben unrichtig oder unvollständig sind, hat der Rechnungshof Österreich die betroffene Wahlwerberin/den betroffenen Wahlwerber oder die natürlichen Personen oder Personengruppen, die die Wahlwerberin/den Wahlwerber unterstützen, zur Stellungnahme aufzufordern.

Räumt die Stellungnahme die konkreten Anhaltspunkte der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht aus, muss der Rechnungshof Österreich eine/einen bisher nicht mit der Sache befassten Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung der Spendenliste beauftragen (Abs. 12 und 13).

Danach hat der Rechnungshof Österreich das Ergebnis seiner Feststellungen unter Berücksichtigung des Prüfverfahrens durch die Wirtschaftsprüferin/den Wirtschaftsprüfer auf seiner Website zu veröffentlichen (Abs. 14).

Die Verhängung von Geldstrafen nach dem BPräsWG obliegt dem unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat, der aufgrund der vom Rechnungshof Österreich übermittelten Unterlagen zu entscheiden hat (Abs. 15).

Der Rechnungshof Österreich hat ferner unzulässige Spenden, die vom Wahlwerber/von der Wahlwerberin oder von natürlichen Personen oder Personengruppen, die den Wahlwerber/die Wahlwerberin unterstützen, an ihn weitergeleitet wurden, zu verwahren. Die Übermittlung der Beträge unzulässiger Spenden an den Rechnungshof Österreich hat unverzüglich, spätestens binnen drei Monaten nach dem Wahltag zu erfolgen (Abs. 9).

Der Rechnungshof Österreich hat eingegangene Beträge unzulässiger Spenden in seinem Tätigkeitsbericht anführen und an mildtätige oder wissenschaftliche Einrichtungen weiterzuleiten (Abs. 9). 

Listen zur Bundespräsidentenwahl 2016


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Listen gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz
Bundespräsidentenwahl 2016 Dr. Andreas Khol

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Bundespräsidentenwahl 2016 Dr. Andreas Khol
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Listen gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz
Bundespräsidentenwahl 2016 - Dr. Irmgard Griss

Listen gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz
Bundespräsidentenwahl 2016 - Dr. Irmgard Griss
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Listen gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz
Bundespräsidentenwahl 2016 - Gemeinsam für Van der Bellen

Listen gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz
Bundespräsidentenwahl 2016 - Gemeinsam für Van der Bellen
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Listen gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz
Bundespräsidentenwahl 2016 - Rudolf Hundstorfer

Listen gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz
Bundespräsidentenwahl 2016 - Rudolf Hundstorfer
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Listen gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz
Bundespräsidentenwahl 2016 - Ing. Norbert Hofer

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Bundespräsidentenwahl 2016 - Ing. Norbert Hofer
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Listen gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz
Bundespräsidentenwahl 2016 - Ing. Norbert Hofer 2

Listen gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz
Bundespräsidentenwahl 2016 - Ing. Norbert Hofer 2
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