Wahlwerbungsberichte
Parteien, die aufgrund einer Wahl zum Nationalrat oder zum Europäischen Parlament Anspruch auf Förderungen nach dem Parteien-Förderungsgesetz 2012 haben, müssen innerhalb von sechs Monaten nach dem Wahltag jeweils einen Wahlwerbungsbericht, der von einem Wirtschaftsprüfer überprüft wurde, an den Rechnungshof übermitteln; die Frist kann um bis zu vier Wochen verlängert werden. Bei nicht fristgerechter Übermittlung ist eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro zu verhängen.
Der Wahlwerbungsbericht hat eine Aufschlüsselung sämtlicher Wahlwerbungsaufwendungen, wie beispielsweise Werbung (Plakate, Folder, Postwurfsendungen), Inserate oder Wahlveranstaltungen, zu enthalten, die – unabhängig vom Zahlungstermin – zwischen Stichtag und Wahltag wirksam wurden.
Der Rechnungshof veröffentlicht die Wahlwerbungsberichte unverzüglich auf seiner Website mit dem Hinweis der anhängigen Prüfung; nach Abschluss der Prüfung durch den Rechnungshof wird der Hinweis entfernt.
Wahlwerbungsberichte zur EU-Wahl 2024
Partei | Eingelangt am | Berichte | Stand der Prüfung durch den Rechnungshof | Prüfungsergebnis des Rechnungshofes | Anmerkungen |
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NEOS | 16.10.2024 | Prüfung nach § 10 Parteiengesetz läuft | |||
Die Grünen | 03.10.2024 | Wahlwerbungsbericht - Die Grünen (pdf) Wahlwerbungsaufwendungen - Die Grünen (xls) | Prüfung nach § 10 Parteiengesetz läuft | ||
SPÖ | 26.09.2024 | Prüfung nach § 10 Parteiengesetz läuft | |||
Weitere Informationen zur EU-Wahl 2024 finden Sie hier.
Die vom Rechnungshof bestellten Sachverständigen aus dem Bereich der Transparenz- und Kampagnenforschung und aus dem Gebiet des Medienwesens haben die Wahlkämpfe der wahlwerbenden Parteien zu analysieren und jeweils in einem Gutachten die Plausibilität der Einhaltung der Beschränkung der Wahlwerbungsaufwendungen zu beurteilen.
Der Rechnungshof veröffentlicht die Gutachten nach einem Stellungnahmeverfahren auf seiner Website.