Wahlwerbungsberichte

Parteien, die aufgrund einer Wahl zum Nationalrat oder zum Europäischen Parlament Anspruch auf Förderungen nach dem Parteien-Förderungsgesetz 2012 haben, müssen innerhalb von sechs Monaten nach dem Wahltag jeweils einen Wahlwerbungsbericht, der von einem Wirtschaftsprüfer überprüft wurde, an den Rechnungshof übermitteln; die Frist kann um bis zu vier Wochen verlängert werden. Bei nicht fristgerechter Übermittlung ist eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro zu verhängen.

Der Wahlwerbungsbericht hat eine Aufschlüsselung sämtlicher Wahlwerbungsaufwendungen, wie beispielsweise Werbung (Plakate, Folder, Postwurfsendungen), Inserate oder Wahlveranstaltungen, zu enthalten, die – unabhängig vom Zahlungstermin – zwischen Stichtag und Wahltag wirksam wurden.

Der Rechnungshof veröffentlicht die Wahlwerbungsberichte unverzüglich auf seiner Website mit dem Hinweis der anhängigen Prüfung; nach Abschluss der Prüfung durch den Rechnungshof wird der Hinweis entfernt.

Wahlwerbungsberichte zur EU-Wahl 2024

ParteiEingelangt am
BerichteStand der Prüfung durch den Rechnungshof
Prüfungsergebnis des Rechnungshofes
Anmerkungen
Die Grünen 03.10.2024

Wahlwerbungsbericht - Die Grünen (pdf)

Wahlwerbungsaufwendungen - Die Grünen (xls)
Prüfung nach § 10 Parteiengesetz läuft
SPÖ26.09.2024

Wahlwerbungsbericht - SPÖ (pdf)

Wahlwerbungsaufwendungen - SPÖ (xlsx)

Prüfung nach § 10 Parteiengesetz läuft



 

Weitere Informationen zur EU-Wahl 2024 finden Sie hier.

Die vom Rechnungshof bestellten Sachverständigen aus dem Bereich der Transparenz- und Kampagnenforschung und aus dem Gebiet des Medienwesens haben die Wahlkämpfe der wahlwerbenden Parteien zu analysieren und jeweils in einem Gutachten die Plausibilität der Einhaltung der Beschränkung der Wahlwerbungsaufwendungen zu beurteilen.

Der Rechnungshof hat die Gutachten den jeweiligen wahlwerbenden Parteien zur Stellungnahme zu übermitteln. Die Gutachten und die Stellungnahmen veröffentlicht der Rechnungshof auf seiner Website.