Bezüge 

Der Nationalrat beschloss im Jahr 1997 das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das auf einer Gehaltspyramide basiert und – vom Bundespräsidenten bis zum Bundesratsabgeordneten und vom Landeshauptmann bis zum Landtagsabgeordneten – nach der jeweiligen Funktion abgestufte Bezüge vorsieht. Es normiert auch Einkommensobergrenzen für Funktionen in der Nationalbank, den gesetzlichen Interessenvertretungen und der Sozialversicherung. 

Das Bezügebegrenzungsgesetz sieht für den Rechnungshof Österreich und dessen Präsidentin folgende Aufgaben vor: 

Zudem ist im Bundesverfassungsgesetz geregelt: