Netzwerk der Finanzkontrolle
Eine zunehmend vernetzte Welt hat auch auf unsere Arbeitsanforderungen Auswirkungen: Finanzierungen betreffen mehrere Staaten oder Bundesländer, die öffentlichen Mittel sind miteinander verwoben. Eine Zusammenarbeit – auf nationaler, supranationaler und internationaler Ebene – ist notwendig. Deshalb arbeiten wir eng und vertrauensvoll mit anderen Rechnungshöfen in Österreich und weltweit zusammen.
Zusammenarbeit mit anderen Rechnungshöfen
Seit dem Amtsantritt von Präsidentin Margit Kraker Mitte 2016 arbeiten der Rechnungshof Österreich, die Landesrechnungshöfe und der Europäische Rechnungshof verstärkt zusammen. Im Rahmen von jährlichen Konferenzen stimmen wir unsere Prüfungsvorhaben ab. Prüfungen finden koordiniert statt. Wir begleiten den Europäischen Rechnungshof bei seinen Prüfungen in Österreich. Außerdem koordinieren wir uns mit anderen obersten Rechnungskontrollbehörden etwa im Finanz-, Umwelt- und Infrastrukturbereich.
Im Mai 2019 unterzeichneten alle Landesrechnungshöfe, der Stadtrechnungshof Wien sowie der Rechnungshof Österreich die „Vorarlberger Vereinbarung“. Diese zielt auf Vernetzung und Kooperation der Finanzkontrolle in Österreich ab.
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Vorarlberger Vereinbarung vom 6. Mai 2019
Zusammenarbeit mit dem Nationalrat, den Landtagen und Gemeinderäten
Alle unsere Berichte, die Bundesangelegenheiten betreffen, werden dem Nationalrat übermittelt. Im Rechnungshofausschuss werden Prüfberichte von den Abgeordneten beraten. Die Präsidentin präsentiert die wesentlichen Berichtsinhalte und weist auf Notwendigkeit der Umsetzung der Empfehlungen hin. Nach dem Rechnungshofausschuss werden die Berichte im Plenum des Nationalrates diskutiert. Auch die Präsidentin kann das Wort ergreifen. Die Länderberichte übermitteln wir dem jeweils zuständigen Landtag. Im Landtag sind die Ausschüsse und die Behandlung der Berichte von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Die Gemeindeberichte übermittelt der Rechnungshof Österreich sowohl dem Gemeinderat als auch dem zugehörigen Bundesland bzw. Landtag.