Prüfen und Empfehlen


Insgesamt ist der Rechnungshof Österreich für rund 5.800 Einrichtungen zuständig. Wir prüfen die gesamte Staatswirtschaft: Das sind auf Bund-, Landes- und Gemeindeebene öffentliche Stellen, Anstalten, Stiftungen, Fonds sowie Unternehmen mit einer Beteiligung der öffentlichen Hand von mindestens 50 Prozent. Wesentlich ist dabei, ob die öffentliche Hand den größten Einfluss auf die jeweilige Einrichtung oder das jeweilige Unternehmen hat. Dies ist nicht immer eindeutig. In strittigen Fragen entscheidet der Verfassungsgerichtshof. 

Im Bund und in den Ländern ist der Rechnungshof Österreich für sämtliche öffentliche Stellen zuständig. Darüber hinaus kann der Rechnungshof Österreich alle Gemeindeverbände sowie größere Gemeinden ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern prüfen. 

Datenschutzerklärung Prüfbereich



Wie eine Prüfung abläuft

Jede Prüfung beginnt mit der Prüfungsplanung. Bei der Auswahl der Prüfthemen achten wir auf:

  • Risikopotenzial
  • Ausgabenhöhen
  • Veränderungen wichtiger Kenngrößen
  • aktuelle Ereignisse
  • das besondere öffentliche Interesse
  • die präventive Wirkung.

Seit 2017 werden Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, im Rahmen der Prüfungsplanung ihre Prüfanliegen einzubringen. Zudem können Abgeordnete im Nationalrat, aber auch in den Landtagen den Rechnungshof um eine Prüfung ersuchen. Stimmen im Parlament mindestens 20, beziehungsweise im Landtag mindestens ein Drittel der Abgeordneten für eine Prüfung, so werden wir tätig. 

Die Prüferinnen und Prüfer bereiten sich umfassend auf die Prüfung vor. Dann beginnt die sogenannte „Einschau an Ort und Stelle“: Die Prüferinnen und Prüfer sammeln Unterlagen, analysieren sie, führen Gespräche mit der geprüften Stelle. Auf Basis ihrer Erkenntnisse erstellen sie das Prüfungsergebnis. Darin enthalten sind Erhebungen zum Ist-Stand sowie Empfehlungen für Verbesserungen. Das Prüfungsergebnis – den sogenannten „Rohbericht“ – übermittelt der Rechnungshof Österreich der geprüften Stelle zur Stellungnahme. Ist diese im Rechnungshof Österreich eingelangt, verfasst er eine allfällige Gegenäußerung – also eine „Stellungnahme zur Stellungnahme“. Beide Positionen sind im Endbericht enthalten.

Wenn der Endbericht fertiggestellt ist, wird er dem Nationalrat bzw. den Landtagen und gegebenenfalls den Gemeinderäten vorgelegt. Danach veröffentlichen wir den Bericht auf unserer Website.

Diese Berichte finden Sie in unserer Suche.

Hier finden Sie die Liste der sogenannten Rechtsträger, für die der Rechnungshof Österreich prüfzuständig ist:

Rechtsträger.pdf

Rechtsträger.csv


Aufgaben nach den Medientransparenzgesetzen

Der Rechnungshof Österreich übermittelt der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) halbjährlich diese Liste der Rechtsträger. Dies ist im Bundesverfassungsgesetz Medienkooperation und Medienförderung sowie im Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz geregelt. Ziel der Regelungen ist, sämtliche Ausgaben, die Rechtsträger für Inserate, die Förderung an Medieninhaber und für Medienkooperationen aufwenden, zu veröffentlichen. Dafür ist die KommAustria zuständig.