Datenschutzerklärung Prüfbereich

Wir möchten mit dieser (allgemeinen) Datenschutzerklärung für den Prüfungsbereich über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Rechnungshof anlässlich von Prüfungen sowie die den betroffenen Personen zustehenden Rechte informieren.

Diese Erklärung dient der Bereitstellung dieser Informationen für die Öffentlichkeit, insbesondere für die Fälle, in denen der Rechnungshof Daten nicht bei den betroffenen Personen erhebt (Art. 14 DSGVO i.V.m. § 3a Abs. 5 RHG, BGBl. Nr. 144/1948 i.d.g.F.).

1. Anlass der Erhebung

Der Rechnungshof verarbeitet bei seinen Prüfungen auch personenbezogene Daten.

2. Kontaktdaten des Verantwortlichen

Rechnungshof, Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien, Tel.: +43 1 711 71 0, office@rechnungshof.gv.at

3. Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Rechnungshof, Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien, Tel.: +43 1 711 71 0, datenschutz@rechnungshof.gv.at
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch auf den Internetseiten des Rechnungshofes: https://www.rechnungshof.gv.at

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4.1 Zwecke der Verarbeitung

Personenbezogene Daten werden - soweit erforderlich - vom Rechnungshof ausschließlich für Zwecke der Gebarungsüberprüfung verarbeitet.

4.2 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung und die Datenverarbeitung sind die Art. 126b bis 127b des Bundes-Verfassungsgesetzes – B-VG, BGBl. 1/1930 i.d.g.F. sowie die sonstigen Gesetze, die den Rechnungshof zur Prüfung von Rechtsträgern berechtigen. Die unionsrechtlichen Grundlagen finden sich in Art. 6 Abs. 1 lit. c und e sowie in Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO (letztere hinsichtlich der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten).

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden an die jeweils geprüften Stellen weitergegeben, soweit es für die Durchführung des Prüfungsverfahrens, insbesondere die Mitteilung des Prüfungsergebnisses, erforderlich ist. Im Einzelfall kann es gesetzlich erforderlich sein, dass der Rechnungshof personenbezogene Daten anderen Stellen gegenüber offenlegt. Dazu zählen u.a. sachlich in Betracht kommende Oberbehörden, bei Unternehmungen das zuständige Bundesministerium, das Bundesministerium für Finanzen, die Bundesregierung, die zuständige Landesregierung und der zuständige Bürgermeister oder die gesetzgebenden Körperschaften.

6. Übermittlung an Drittstaaten

Eine Übermittlung an Drittstaaten findet nicht statt.

7. Veröffentlichung des Rechnungshofes

Der Rechnungshof nimmt in seine Berichte grundsätzlich keine personenbezogenen Daten auf. Ausgenommen sind „oberste Organe“ i.S.d. Art. 19 B-VG und die Organe (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte) von Unternehmungen. Zudem kann es im Ausnahmefall notwendig sein, personenbezogene Daten in Berichte aufzunehmen, um die Verständlichkeit des Textes sicherzustellen.

8. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden nach der Erhebung vom Rechnungshof solange und soweit gespeichert, wie es zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

Es besteht allerdings die Möglichkeit einer „Weiterverwendung“, wenn beim Abschluss der Prüfung z.B. zum selben Thema Prüfungen („Follow-up-Prüfungen“) konkret geplant oder parlamentarische Untersuchungsausschüsse eingesetzt sind.

Der Rechnungshof ist gemäß Bundesarchivgesetz, BGBl. I 162/1999 i.d.F. BGBl. I 32/2018 und Bundesarchivgutverordnung, BGBl. II 367/2002 i.d.F. BGBl. II 305/2017 verpflichtet, Schriftgut, das im Zuge seiner Prüfungstätigkeit anfällt, dem Österreichischen Staatsarchiv zur Übernahme anzubieten. Eine Löschung ist erst zulässig, wenn über diese entschieden ist.

9. Betroffenenrechte

Bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch (Art. 15 bis 21 DSGVO). Für Dokumente des Rechnungshofes gelten Sonderregelungen, diesbezüglich unterliegen Ihre Rechte gewissen Beschränkungen (§ 3a RHG).

10. Beschwerdemöglichkeiten

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns gegen Datenschutzvorschriften verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. In Österreich ist dies das Parlamentarische Datenschutzkomitee.

Kontaktdaten:
Parlamentarisches Datenschutzkomitee
Dr.-Karl-Renner-Ring 3, 1017 Wien
E-Mail: postfach@pdk.gv.at
Web: https://pdk.gv.at

Sie können Ihre Rechte auch gerichtlich geltend machen.

11. Quelle der Daten

Der Rechnungshof erhebt personenbezogene Daten regelmäßig bei den geprüften Stellen. Gelegentlich stammen personenbezogene Daten auch aus öffentlich zugänglichen Quellen, insbesondere Datenbanken oder dem Internet.

12. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Für Zwecke der Prüfung verarbeitet der Rechnungshof alle Arten personenbezogener Daten (inkl. besondere Kategorien personenbezogener Daten).


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