Amtssignatur Amtssignatur-Bildmarke und Verifizierung

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG.

Der Rechnungshof verwendet für im elektronischen Wege amtlich signierte Dokumente folgende Bildmarke:

Bildmarke Rechnungshof - Copyright:

Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken

Der Rechnungshof bietet der Empfängerin oder dem Empfänger von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken des Rechnungshofs folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung:

  • Postalische Zusendung an den Rechnungshof oder persönliche Abgabe des Schreibens im Rechnungshof.
  • Zusendung mittels Fax an den Rechnungshof unter der Rufnummer + 43 1 712 94 25.
  • Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an die Mailadresse office(AT)rechnungshof.gv.at .

Der Rechnungshof prüft, ob es sich bei dem Dokument um seine Erledigung handelt, und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert." mit schriftlicher Erledigung. Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."

Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://www.signaturpruefung.gv.at