Transkript Podcast "Trust" – Staffel 2 / Episode 3: Entwurf zum Parteiengesetz

22. Oktober 2021

"Trust" – Der Podcast aus dem Rechnungshof. Weit mehr als nur die Zahlen. Mit Margit Kraker, Präsidentin des Rechnungshofes.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass ich wieder zu Ihnen sprechen kann. Ich hab Ihnen einiges zu berichten aus dem Rechnungshof. Schließlich haben wir uns länger nicht gehört. Mir ist es wichtig, dass ich dann einen Podcast mache, wenn ich etwas zu sagen habe. Es gibt einige Entwicklungen im Rechnungshof, über die ich jetzt berichten möchte. Zunächst einmal, und darauf weise ich hin, nächste Woche wird Präsident Scheller bei mir zu Gast sein in Österreich und gemeinsam erzählen wir Ihnen in einem Podcast, wie es den Rechnungshöfen in der Corona-Pandemie gegangen ist, und welche Rolle sie spielen. Und da werden Sie merken, dass Rechnungshöfe erstens einmal wichtige Institutionen sind, und wir zur Rechenschaft beizutragen und zeitnah zu prüfen und andererseits, dass es hier erstaunliche Parallelitäten gibt zwischen Deutschland und Österreich. Vielleicht haben Sie ja Lust, nächste Woche auch wieder dabei zu sein.

Jetzt komme ich darauf zu sprechen, was seit Herbst von mir angekündigt wurde. Nämlich, dass der Rechnungshof selbst einen Vorschlag für ein neues und reformiertes Parteiengesetz vorlegt. Da geht es vor allem darum, dass wir ein Parteiengesetz in Österreich brauchen, das wirksam ist, und in dem die Kontrolle gestärkt wird. Spätestens seit Ibiza wartet ja der Rechnungshof auf eine Stärkung der Kontrollrechte nach dem Parteiengesetz. Da gab es ja auch von vielen Fraktionen Zustimmung zu dieser Forderung, aber es fehlt bisher noch die Umsetzung. Es handelt sich bei dem Parteiengesetz um einen Entwurf, der Impuls und Service für die Parlamentsparteien zugleich ist. Dieser Entwurf, den wir heute vorlegen, wurde unabhängig von parteipolitischen Gesichtspunkten und nach rein sachlichen und objektiven Kriterien ausgearbeitet. Dieser Entwurf basiert auf unseren Erfahrungen, auf unserer Praxis bei der Kontrolle der Rechenschaftsberichte. Wir haben hier so manche Defizite erkannt. Daran schließen sich eben die Verbesserungsvorschläge an und natürlich liegt es bei den politischen Parteien, daraus dann die richtigen Schlüsse zu ziehen. Aber ich denke, es ist die Zeit gekommen, dass man hier dann handeln muss und in die Umsetzung kommen sollte.

Was schlagt der Rechnungshof vor? Das ist besonders wichtig in diesem Gesetz. Zu allererst geht es natürlich um das unmittelbare Prüfrecht des Rechnungshofes bei den politischen Parteien, und zwar im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Kontrolle der Rechenschaftsberichte. Zwar immer dann, wenn dem Rechnungshof Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kommen, und wenn die Parteien das mit Hilfe ihrer Stellungnahme nicht ausräumen konnten. Dann sollen wir die Möglichkeit erhalten, an Ort und Stelle zu prüfen – hinsichtlich der Richtigkeit des Rechenschaftsberichts und hinsichtlich der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel der Parteienförderung. Nach unserem Vorschlag ist es dann so, dass dieser Überprüfungsbericht des Rechnungshofes selbst gemeinsam mit dem Rechenschaftsbericht öffentlich gemacht wird. Das trägt bei zu Transparenz und das heißt, der Rechnungshof muss sich nicht auf Plausibilisierungsarbeiten beschränken, sondern der Rechnungshof kann selbst nachschauen, und mit den eigenen Augen aus eigener Überzeugung sieht man alles viel besser. Und ich betone auch, dass es im Rechnungshof niemals genügt, dass einer allein etwas macht, sondern es gilt im Rechnungshof sogar das Vier-Augen-Prinzip, damit wir hier zu einem verlässlichen Befund kommen.

Was auch aus der Praxis heraus notwendig ist, ist, dass der Bericht über die Wahlwerbungsausgaben früher kommen soll. Und zwar, nach unserem Vorschlag jetzt schon nach sechs Monaten nach einer Wahl, nach einer Wahl zum Nationalrat, nach einer Wahl zum Europäischen Parlament. Da sollte hier schon ein vorgezogener Bericht übermittelt werden, der ebenfalls nach diesen Kontrollstandards vom Rechnungshof überprüft wird. Das ist wichtig, dass die Öffentlichkeit im Sinne der Transparenz rascher Klarheit darüber gewinnt, ob die Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben auch tatsächlich eingehalten wurde. Das heißt also, ein wichtiger Gesichtspunkt, ein wichtiges Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, nicht nur die Kontrollmöglichkeiten zu verbessern, sondern auch die Transparenz zu erhöhen und hier rascher für Transparenz zu sorgen.

Das was auch wichtig ist – im Sinne der Transparenz und im Sinne der umfassenden Angaben innerhalb in einem Rechenschaftsbericht – sind die nahestehenden Organisationen. Da gab es immer wieder Probleme und immer wieder Diskussionen im Zusammenhang mit der Frage, ob jetzt eine Einrichtung nahestehend ist oder nicht. Da gibt es ja Gestaltungsmöglichkeiten, wo man selbst bestimmen kann nach dem jetzigen Recht. Was uns wichtig ist, ist, dass es ja tatsächlich darauf ankommt, wie in echt die Zusammenarbeit gestaltet ist. Gibt es eine faktische Unterstützung, die hier im parteipolitischen Sinne erfolgt? Und wenn das jetzt in einem bestimmten Maß stattfindet, dann soll das eine nahestehende Organisation sein. Bei Streitigkeiten entscheidet letztlich immer der unabhängige Transparenzsenat. Auch sollen die Bestimmungen zu Sponsorings und Inseraten näher definiert werden – nach dem Entwurf. Hier geht es um eine Verbesserung der Aussagekraft der Spendensponsoring- und Inseratenliste und die Definition Inserat haben wir nachgeschärft. In der Weise, dass klargestellt wird, dass nicht nur die Partei selbst als Medieninhaber hier sozusagen betroffen sein soll, sondern selbstverständlich auch Personenkomitees, nahestehende Organisationen, Beteiligungsunternehmen oder Teile einer Partei.

Im Sinne der Transparenz soll es auch eine Vermögensbilanz geben im Rechenschaftsbericht. Auch das ist wichtig. Denn für uns ist natürlich wichtig die Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung und des Mitteleinsatzes und der Mittelherkunft. Die Regelungen zur Parteienförderung und die Regelungen im Parteiengesetz, im Gesetz zur Finanzierung der politischen Parteien stellen ja allesamt miteinander darauf ab, dass es einen fairen politischen Wettbewerb gibt. Dass es einen freien politischen Wettbewerb gibt, sozusagen mit fairen Mitteln. Deshalb halten wir es auch für wichtig, dass im Falle von Geldbußen und Sanktionen, die der unabhängige Parteien- und Transparenzsenat verhängt, dass diese nicht dann aus den Mitteln der Parteienförderung bezahlt werden dürfen, sondern dafür muss man selbst aufkommen, wenn man hier Probleme hat.

Ja, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Mit der Vorlage eines Gesetzesentwurfes geht der Rechnungshof sicherlich einen ungewöhnlichen Weg. Und ich hoffe, dass der Rechnungshof damit einen Beitrag für mehr Transparenz und Kontrolle leisten kann. Es ist das Ziel des Rechnungshofes – und ich denke das allgemeine Ziel in der Republik –, alles zu tun, um zur Stärkung der Demokratie beizutragen.

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