Rechnungshof veröffentlicht Follow-up zur NÖ.Regional.GmbH
Der Rechnungshof stellte im Rahmen einer Follow-up-Überprüfung zur NÖ.Regional.GmbH fest, dass das Land Niederösterreich und die NÖ.Regional.GmbH die im Jahr 2021 abgegebenen Empfehlungen überwiegend umgesetzt hatten. Zusammenfassend hielt er fest:
Leistungen
Mit Gesellschaftsvertrag vom 30. Oktober 2023 wurde die NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN gegründet, die NÖ.Regional.GmbH und die Niederösterreichische Energie- und Umweltagentur GmbH waren zu je 50 Prozent an ihr beteiligt. Die neue Gesellschaft zielte darauf ab, die Angebote und Initiativen der beiden Muttergesellschaften für die Gemeinden zu bündeln. In der Folge wurden fünf der sieben Geschäftsfelder der NÖ.Regional.GmbH der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN zugeordnet. Für die NÖ.Regional.GmbH waren nunmehr zwei und nicht mehr fünf Mitglieder der Niederösterreichischen Landesregierung zuständig.
Organe
Die NÖ.Regional.GmbH legte die fachlichen Schwerpunkte der öffentlich ausgeschriebenen Geschäftsführung vor der Ausschreibung fest. Die Generalversammlung bestellte den Geschäftsführer der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN mit 1. April 2024 auch zum Geschäftsführer der NÖ.Regional.GmbH. Das Land Niederösterreich gab an, die Anforderungsprofile geprüft zu haben. Eine entsprechende Dokumentation erstellte das Land Niederösterreich jedoch erst auf nochmalige Nachfrage des Rechnungshofes nach Ende der Gebarungsüberprüfung.
Personal
Zur Zeit des Vorberichts hatte die NÖ.Regional.GmbH dem Land Niederösterreich Personal überlassen. Die so geschaffenen „grauen“ Planstellen waren nicht in dem vom Landtag genehmigten Dienstpostenplan enthalten. Ende 2023 gab es keine grauen Planstellen in der Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung mehr.
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- 1,119.1 KB
- Umfang:
- 40 Seiten
Bericht: NÖ.Regional.GmbH; Follow-up-Überprüfung
Der Rechnungshof überprüfte von Jänner bis März 2024 das Land Niederösterreich und die NÖ.Regional.GmbH, um den Stand der Umsetzung von Empfehlungen aus seinem Vorbericht „NÖ.Regional.GmbH“ (Reihe Niederösterreich 2021/8) zu beurteilen.
Zentrale Empfehlungen
- Land Niederösterreich: Bei Bestellungen der Geschäftsführung der NÖ.Regional.GmbH wäre die Einhaltung der festgelegten Anforderungsprofile im Zuge des Auswahlverfahrens zu überprüfen und zeitnah zu dokumentieren.
- NÖ.Regional.GmbH: Die Beiratssitzungen wären – wie in der Beiratsordnung festgelegt – mindestens alle sechs Monate abzuhalten.
- NÖ.Regional.GmbH: Die in der Geschäftsordnung der Geschäftsführung vorgesehenen Vertretungsregelungen bei Abwesenheit einer Geschäftsführerin bzw. eines Geschäftsführers wären durch die Generalversammlung zu beschließen.