Rechenschaftsbericht Die Grünen – Die Grüne Alternative 2022 veröffentlicht
Der Rechnungshof hat heute den Rechenschaftsbericht Die Grünen – Die Grüne Alternative 2022 veröffentlicht.
Wahlkampfkosten: keine EU-Wahl, keine Nationalratswahl.
Spenden über das gesamte Jahr: 78.045,49 Euro
Zu folgenden Punkten erfolgen Mitteilungen an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS):
- Unzulässige Spenden aufgrund parteipolitischer Postings auf einem offiziellen Social-Media-Account
Im Zusammenhang mit Social-Media-Aktivitäten von Politikerinnen und Politikern können sich Abgrenzungsfragen ergeben, die mit potenziellen Interessenkonflikten verbunden sind. Diese bestehen unter anderem in der fehlenden Trennung der Sphären – also zwischen den Aktivitäten eines Regierungsamts einerseits und den persönlichen oder parteipolitischen Aktivitäten eines Regierungsmitglieds andererseits. Bei einer Vermischung von Ressourcen des Staates und einer politischen Partei könnten unzulässige Spenden nach dem Parteiengesetz vorliegen. Klare Regelungen dazu liegen hierzulande nicht vor. Nun soll der UPTS damit befasst werden.
Bundesministerin Dr.in Alma Zadić, LL.M. nutzte im Jahr 2022 den Social-Media-Kanal Instagram. Auf dem Instagram-Account der Justizministerin werden im Impressum der Name "Alma Zadić", die Funktion "Politiker/in" und "Österreichische Bundesministerin für Justiz" sowie darunter ein Link auf www.justiz.gv.at angeführt.
Nach Ansicht des Rechnungshofes ist der Instagram-Account der Bundesministerin Dr.in Alma Zadić, LL.M. als öffentlicher Account dem Bundesministerium für Justiz zurechenbar. Der Link auf die offizielle Website des Bundesministeriums für Justiz www.justiz.gv.at unterstreicht, dass es sich um einen amtlichen Account handelt. Der Hauptanteil des Inhalts bezog sich auf Nachrichten und Mitteilungen von Bundesministerin Dr.in Alma Zadić, LL.M. in ihrer Funktion als Amtsträgerin. Von März bis Dezember 2022 wurden auf dem Instagram-Account der Bundesministerin Dr.in Alma Zadić, LL.M. allerdings auch 14 Postings veröffentlicht, die nach Ansicht des Rechnungshofes keine Information über die Arbeit der Justizministerin vermitteln, sondern klare parteipolitische Inhalte und daher einen Werbewert für die Partei darstellen. So wird beispielsweise in einem Posting über den Start des 44. Bundeskongresses der Grünen berichtet. In einem weiteren Posting bewirbt sie im Zuge der Tiroler Landtagswahl die "grüne Doppelspitze". Zitat: "Die beiden stehen für Erfahrung und Erneuerung und werden den grünen Erfolgsweg in Tirol weitergehen."
In seinem Bescheid GZ 2021-0.394.557 (UPTS/FPÖ) vom 12. Juli 2021 setzte der UPTS den geldwerten Vorteil für das Facebook-Posting der FPÖ auf der Seite des damaligen Innenministers Herbert Kickl mit Kosten von ähnlichen Postings laut Meta-Werbebibliothek fest. Entsprechend dieser Bewertung betragen die Kosten für die Instagram-Postings der Justizministerin 1.400 Euro (laut Meta-Werbebibliothek wären 100 Euro pro Instagram-Posting zu berechnen).
Der Rechnungshof sieht hier unzulässige Spenden in Form von Sachleistungen aufgrund parteipolitischer Postings auf dem offiziellen Social-Media-Account der Justizministerin Dr.in Alma Zadić, LL.M. von rund 1.400 Euro und erstattet eine entsprechende Mitteilung an den UPTS.
- weitere Meldungen an den UPTS
- Bei allen Social-Media-Accounts des Vizekanzlers und Bundesministers Mag. Werner Kogler war die Partei Medieninhaber. Auf den Social-Media-Accounts der Partei wurden im Jahr 2022 nicht nur Postings veröffentlicht, die Mag. Werner Kogler in seiner Funktion als Parteivorsitzenden (Bundessprecher) zeigen, sondern auch eine Vielzahl an Postings, die ihn in seiner Funktion als Regierungsmitglied und Bundesminister darstellen. Daraus erschließen sich Abgrenzungsfragen und mögliche Fälle unzulässiger Spenden von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, in diesem Fall dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS). Für die (Mit)Betreuung der parteipolitischen Social-Media-Accounts von Vizekanzler und Bundesminister Mag. Werner Kogler hat das BMKÖS als öffentlich-rechtliche Körperschaft für das Jahr 2022 Personalkosten und Sachkosten von insgesamt rund 57.803 Euro aufgewendet. Diese Kosten wurden dem BMKÖS von der Partei nicht vergütet. Nach Ansicht des Rechnungshofes liegen hier unzulässige Spenden des BMKÖS an die Partei vor, er erstattet daher eine entsprechende Mitteilung an den UPTS.
- wegen einer verspäteten Spendenmeldung an den Rechnungshof durch die Partei
Auffälligkeiten im Kontrollverfahren:
keine
Presseinformation: Rechenschaftsbericht Die Grünen – Die Grüne Alternative 2022
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