Förderbedingungen für Heizungstausch sollen treffsicher und planbar sein
Stabilität und Verlässlichkeit für die Förderzielgruppen mahnt der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen (pdf)“ ein. Geprüft wurde auf Bundes-, Länder- (Wien und Steiermark) sowie Gemeindeebene. Es zeigte sich: Fördernehmer durften Förderungen parallel beziehen, was zur Überförderung führen konnte. Weiters bemängeln die Prüferinnen und Prüfer die unübersichtliche und zersplitterte Förderlandschaft zum Heizungstausch. Das Förderprogramm für einkommensschwache Haushalte war nicht treffsicher und rechtliche Rahmenbedingungen erschweren die Dekarbonisierung, also die Abkehr von fossilen Brennstoffen, im mehrgeschoßigen Wohnbau. Geprüft wurden insbesondere die Jahre 2020 bis 2024. Aspekte der Prüfung gehen auch auf das Bürgerbeteiligungsverfahren des Rechnungshofes zurück.
In den Jahren 2020 bis 2024 zahlte der Bund insgesamt 1,691 Milliarden Euro an Fördermitteln für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen aus, davon 1,572 Milliarden Euro im Rahmen der Förderschiene „Raus aus Öl und Gas“ und 114,22 Millionen Euro für „Sauber Heizen für Alle“, das speziell einkommensschwache Haushalte als Zielgruppe hatte. 162.328 Förderfälle gab es insgesamt auf Bundesebene. Die Austauschraten fossiler Heizungen erhöhten sich stark. Das Land Steiermark zahlte in diesem Zeitraum 65,53 Millionen Euro (24.107 Förderfälle) und das Land Wien 30,68 Millionen Euro (6.618 Förderfälle) aus. In der Steiermark boten zudem 13 von 14 der vom Rechnungshof befragten Gemeinden Förderungen an.
Für 2025 waren weitere 903,03 Millionen Euro für bereits registrierte Förderanträge auf Bundesebene gebunden.
Unübersichtliche Förderlandschaft, Überförderungen
Der Rechnungshof beanstandet die unübersichtliche und zersplitterte Förderlandschaft zum Heizungstausch. Jeweils eigene Ansprechstellen, Förderanträge, Förderverfahren samt notwendiger Kontrollschritte auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene erachtet er als ineffizient und aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger aufwändig. Angesichts der gesamtstaatlichen Budgetentwicklung entspricht dies zudem auch nicht dem Gebot der Sparsamkeit.
Er hält außerdem kritisch fest: In der Regel durften Fördernehmer mehrere Förderungen unterschiedlicher Gebietskörperschaften für einen Heizungstausch parallel beziehen. So waren ab 2024 Förderquoten über 100 Prozent der Investitionskosten möglich. Der Rechnungshof empfiehlt, parallele Förderungen zum Heizungstausch nach dem One-Stop-Shop-Prinzip zu gestalten und Mehrgleisigkeiten sowie mögliche Überförderungen zu beseitigen.
Langfristige Planungssicherheit für Förderzielgruppen
Nach Jahren einer großzügigen Förderpraxis, bei der die maximalen Fördersätze im maßgeblichen Förderprogramm des Bundes auf bis zu 75 Prozent stiegen, waren die finanziellen Mittel vorzeitig erschöpft. Das Förderprogramm „Raus aus Öl und Gas“ wurde Ende 2024 beendet. Weitere Teile seiner Förderungen stellte der Bund im Juni 2025 ein, ab November 2025 wurden sie mit einem reduzierten Fördersatz fortgesetzt. Nach erneuter Ausschöpfung der Mittel hat die Bundesregierung im Oktober 2026 Förderungen im Umfang von 500 Millionen Euro für Heizen und Sanieren im Rahmen der „Sanierungsoffensive 2027“ in Aussicht gestellt, davon waren 179 Millionen Euro für den Heizungstausch vorgesehen.
In der Steiermark war ab Ende März 2025 keine Antragstellung mehr möglich. Acht der 13 befragten fördernden Gemeinden hatten bis Ende des überprüften Zeitraums ihre Förderungen bereits eingestellt oder ausgesetzt. Stabile, langfristig finanzierbare Förderbedingungen und Planungssicherheit für die Zielgruppen mahnt der Rechnungshof in diesem Zusammenhang ein.
Priorität für von Energiearmut Betroffene
Das speziell für einkommensschwache Haushalte konzipierte Förderprogramm „Sauber Heizen für Alle“ richtete sich nur an Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheims oder eines Reihenhauses. Dadurch schloss es im Ergebnis einen großen Teil der einkommensschwachen Haushalte aus. Die Anzahl dieser Förderfälle machte im überprüften Zeitraum nur vier Prozent (5.972 Förderfälle) der Bundesförderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen aus. Insbesondere in Wien wurden mit dem Programm nur wenige Heizungsumstellungen gefördert. Bei allfälligen Förderungen für den Heizungstausch sollen jene Zielgruppen bevorzugt werden, die besonders von Energiearmut betroffen sind. Energiearme Haushalte wohnen überwiegend in älteren, mehrgeschoßigen Gebäuden zur Miete.
Nur sechs Prozent der Förderfälle im mehrgeschoßigen Wohnbau
Der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ist im mehrgeschoßigen Wohnbau aus technischer Sicht, aber insbesondere aufgrund der bestehenden wohnrechtlichen Bestimmungen deutlich schwieriger als bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Lediglich sechs Prozent (9.504 Förderfälle) der vom Klimaschutzministerium genehmigten Förderfälle im Rahmen von „Raus aus Öl und Gas“ betrafen den mehrgeschoßigen Wohnbau. Der Rechnungshof empfiehlt, rasch rechtliche Lösungen zur Erleichterung thermisch-energetischer Sanierungsmaßnahmen inklusive Heizungstausch im mehrgeschoßigen Wohnbau zu erarbeiten.
Plan zur Dekarbonisierung nötig
Die für die Klimaneutralität erforderliche Dekarbonisierung des Heizungsbestands bis 2040 ist angesichts der hohen Anzahl bestehender fossiler Heizungen eine große Herausforderung. Der Rechnungshof empfiehlt, rasch einen abgestuften Zeitplan für die Dekarbonisierung des Heizungsbestands in Österreich zu erstellen und dessen gesetzliche Verankerung zu initiieren.
Die gute Nachricht: Im überprüften Zeitraum sanken die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudesektor deutlich. Dies war laut Umweltbundesamt zu 50 Prozent bis 60 Prozent durch den Umstieg von fossilen auf klimafreundliche Heizsysteme bedingt.
Presseinformation: Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen (pdf)
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- 1,877.5 KB
- Umfang:
- 116 Seiten
Bericht: Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen
Der Rechnungshof überprüfte von Mai bis Oktober 2025 die Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima-und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, im Bundesministerium für Justiz, im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, in den Ländern Steiermark und Wien sowie beim Klima- und Energiefonds. Weiters führte er eine Online-Befragung bei jenen 14 steiermärkischen Gemeinden durch, die der Kontrolle des Rechnungshof unterlagen. Ziel der Gebarungsüberprüfung war insbesondere die Beurteilung der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Förderlandschaft, der Förderbedingungen und Förderabwicklung, der Finanzierung und Auszahlungen für die Förderungen sowie der Wirksamkeit der Förderungen. Der überprüfte Zeitraum umfasste insbesondere die Jahre 2020 bis 2024.