Grundlegende Anpassungen im Stromverteilernetz notwendig
Österreich strebt an, bis 2030 100 Prozent des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken. Der Ausbau von Photovoltaik- und Windkraftanlagen schreitet in Österreich rascher voran als die dafür nötigen Anpassungen des Stromnetzes. Grundlegende Anpassungen sind notwendig, um die nachhaltige, sichere und leistbare Stromversorgung weiterhin zu gewährleisten. Die Kosten dafür tragen die Endkunden über verordnete Netzentgelte. Der Rechnungshof empfiehlt dem Wirtschaftsministerium im heute veröffentlichten Bericht „Transformation der Stromverteilernetze (pdf)“, beim Erneuerbaren-Ausbau gleichzeitig den daraus resultierenden Anpassungsbedarf im Stromnetz zu berücksichtigen. Die Transformation des Stromnetzes erfordert verstärkte Steuerung und Koordination. Geprüft wurden die Jahre 2019 bis 2024.
Kritische Infrastruktur
Wer in Österreich Strom bezieht, kann Stromlieferanten frei wählen und auch wechseln, nicht aber den Netzbetreiber. Das öffentliche Stromnetz zählt zur kritischen Infrastruktur. Es besteht aus dem überregionalen Übertragungsnetz und aus regionalen und lokalen Verteilernetzen mit über 100 Verteilernetzbetreibern. Da Stromnetze ein natürliches Monopol sind, unterliegen sie der Regulierung. Die Kosten der Netzbetreiber werden von der Energie-Control Austria (E-Control) bestimmt und über verordnete Netzentgelte eingehoben.
Veränderte Anforderungen an das Stromnetz
Mit der Energiewende veränderten sich die Anforderungen an die Stromnetze. In der Vergangenheit wurden sie als Einbahnstraßen betrieben. Strom floss von zentralen, größeren Kraftwerken zu den Betrieben und Haushalten. Mit dem starken Zuwachs dezentraler Erzeugungsanlagen wird Strom nun unregelmäßig produziert.
Aber: Eingespeiste Energie muss immer dem momentanen Verbrauch entsprechen. Ein Ungleichgewicht von Einspeisung und Entnahme gefährdet die Stabilität des Stromversorgungssystems. Nötig sind unter anderem entsprechende Speicher- und Transportkapazitäten.
Transformation der Stromnetze besser steuern und koordinieren
Bereits im 2020 erschienenen Bericht „Ökostromförderung am Beispiel Windkraft und Photovoltaik (pdf)“ hatte der Rechnungshof aufgezeigt, dass der Erneuerbaren-Ausbau rascher erfolgte als die notwendige, jedoch langwierige und kapitalintensive Anpassung der Netzinfrastruktur.
Er empfiehlt dem Wirtschaftsministerium: Beim Erneuerbaren-Ausbau soll stets gleichzeitig der daraus resultierende Anpassungsbedarf im Stromnetz berücksichtigt werden. Zudem soll in Zusammenarbeit mit der E-Control, den Ländern und den Netzbetreibern ein langfristiger Gesamtplan zur Transformation der Stromnetze erarbeitet werden. Eine übergeordnete Planung und strategische Koordination soll bestehende Instrumente, etwa den integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplan, nutzen. Versorgungssicherheit, Dekarbonisierung und Leistbarkeit für Haushalte, Gewerbe und Industrie sowie für die öffentlichen Haushalte sollen gleichrangig verfolgt werden.
Stärkung des Verursacherprinzips
Für einen Muster-Haushaltskunden in Österreich mit einem Jahresstromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden machte das Netzentgelt rund 29 Prozent der gesamten Stromrechnung aus (Stand Mai 2025). Der Rechnungshof stellt dazu fest: Haushaltskunden werden in puncto Netzentgelt stärker belastet als Industriekunden. Einspeiser hatten im Gegensatz zu Entnehmern kein Netzbereitstellungs- beziehungsweise Netznutzungsentgelt zu tragen. Ab Jänner 2027 haben Einspeiser ab einer netzwirksamen Leistung von 20 Kilowatt einen Versorgungsinfrastrukturbeitrag zu entrichten.
In Österreich wurden Photovoltaik- und Windkraftanlagen dezentral und regional sehr ungleich verteilt errichtet. Obwohl dieser Erneuerbaren-Ausbau dazu dient, die österreichweiten Klimaziele – 2030 soll der gesamte Strombedarf aus erneuerbaren Energien gedeckt werden – zu erreichen, erfolgt keine regionale Umverteilung von Netzkosten.
Der Rechnungshof empfiehlt der E-Control, die Systematik der Netzentgelte und Kostenwälzung aufgrund des Erneuerbaren-Ausbaus anzupassen, sodass der Grundsatz der Verursachergerechtigkeit für alle Netzbenutzer gilt.
Volkswirtschaftliche Mehrkosten wegen später Umsetzung nicht auszuschließen
Der Rechnungshof weist außerdem darauf hin, dass die Umsetzung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie von 2019 mehr als sechs Jahre dauerte. Sie war erst im Dezember 2025 mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (EIWG) abgeschlossen. Damit verzögerte sich auch eine flexible und damit optimierte Nutzung vorhandener Netzkapazitäten, die kapitalintensive Netzausbauten vermeiden oder zumindest verringern konnte. Die Folge: Gesamtwirtschaftliche Mehrkosten waren nicht auszuschließen, etwa höhere Stromkosten und Netzentgelte und verlangsamter Erneuerbaren-Ausbau.
Netzentgelte: Weitere Steigerungen wegen hoher Investitionen erwartet
Näher unter die Lupe nahmen die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes die Wiener Netze GmbH und die Netz Niederösterreich GmbH. Die Netznutzungsentgelte stiegen im Zeitraum 2015 bis 2025 stark an und werden bis 2030 aufgrund der anhaltend hohen Investitionen weiter steigen. Dabei erwartete die Netz NÖ einen deutlich stärkeren Anstieg als die Wiener Netze.
Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes zeigen im Bericht unterschiedliche Möglichkeiten auf, diese Entwicklung zu dämpfen; etwa die Digitalisierung der Netze voranzutreiben. Zudem sollten die Netzbetreiber bei Beschaffungen enger kooperieren. Durch optimierte Nutzung des Netzes könnten zudem kapitalintensive Netzausbauten vermieden oder zumindest verringert werden.
Presseinformation: Transformation der Stromverteilernetze (pdf)
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- Umfang:
- 124 Seiten
Bericht: Transformation der Stromverteilernetze
Der Rechnungshof überprüfte von Oktober 2024 bis März 2025 die Transformation der Stromverteilernetze. Die Prüfung umfasste das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft, die Netz Niederösterreich GmbH sowie die WIENER NETZE GmbH.
Ziele der Gebarungsüberprüfung waren insbesondere die Darstellung und Beurteilung
• der Entwicklung der Anforderungen an das Stromnetz (Erzeugung und Verbrauch, Einspeisung und Entnahme) vor dem Hintergrund des Erneuerbaren-Ausbaus,
• der rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für Verteilernetzbetreiber,
• des Monitorings der Netzentwicklung und -verfügbarkeit durch die zuständigen Behörden,
• des Netzbestands und des geplanten Ausbaus einschließlich der Digitalisierungsmaßnahmen der Netz Niederösterreich GmbH und der WIENER NETZE GmbH,
• des quantitativen und finanziellen Umfangs der Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen der beiden Landes-Netzbetreiber.