Rechnungshof prüfte Marktgemeinde Matrei umfassend

06. Februar 2026 – Maßnahmen gegen Insolvenz früher und verstärkt setzen 

Baustelle eines Freibads - Copyright: Foto: iStock/CorbalanStudio

Auf Ersuchen des Tiroler Landtags prüfte der Rechnungshof die Finanzen der Marktgemeinde Matrei in Osttirol (pdf) (Marktgemeinde). Festgestellt wurden dabei zahlreiche Verletzungen der Tiroler Gemeindeordnung und die prekäre Finanzlage der Marktgemeinde. Als Ursachen dafür machten die Prüferinnen und Prüfer unter anderem die hohen Infrastrukturkosten sowie die verzerrte Darstellung der finanziellen Lage aus. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2020 bis 2023. Dem Beschluss des Landtags ging ein Dringlichkeitsantrag des Grünen Landtagsklubs voraus, der die hohe Verschuldung der Marktgemeinde der „vergangenen Jahre“ herausstrich – daher weitete der Rechnungshof seine Überprüfung teils auch auf 2013 bis 2023 aus. Und: die Prüfung ausgewählter Infrastrukturprojekte der Marktgemeinde erforderte eine Rückschau bis ins Jahr 2003.

Hohe Infrastrukturkosten der Marktgemeinde

Die Marktgemeinde wandte im Zeitraum 2010 bis 2023 für Vorhaben insgesamt 37,28 Millionen Euro auf. Davon entfielen 80 Prozent auf Projekte, die die Marktgemeinde auf Basis gesetzlicher Aufgaben – wie etwa Wasserversorgung und Abwasserentsorgung – zu erfüllen hatte. Für Vorhaben, die ohne gesetzliche Verpflichtungen beziehungsweise aus eigenem Antrieb errichtet wurden, wendete die Marktgemeinde 20 Prozent – 7,41 Millionen Euro – auf. Darunter fällt zum Beispiel das nicht abgeschlossene Vorhaben „Neubau Freischwimmbad Matrei“.

Ein weiteres Projekt war das 2005/06 errichtete Tauernstadion Matrei. Die damit verbundenen Kosten betrugen 7,43 Millionen Euro inklusive Umsatzsteuer. Von 2010 bis 2023 verursachte das Stadion durch Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen zudem Kosten von 1,53 Millionen Euro inklusive Umsatzsteuer.

Diese Vorhaben waren zum Teil bereits in Vorjahren abgewickelt worden, aber nicht ausfinanziert, weil die erforderlichen Eigenmittel nicht durch entsprechende Überschüsse bei den Erträgen gedeckt werden konnten. Laut Tiroler Gemeindeordnung muss aber jedes Vorhaben für sich ausfinanziert sein.

Der Rechnungshof empfiehlt, neue Vorhaben nur dann umzusetzen, wenn deren Finanzierung gesichert ist, und die Gemeindeordnung vollumfänglich einzuhalten.

Finanzielle Lage verzerrt dargestellt

Die Ergebnisrechnung der Marktgemeinde wies in den Jahren 2020 bis 2023 jeweils ein negatives Nettoergebnis auf. Das kumulierte negative Nettoergebnis betrug 4,60 Millionen Euro. Somit konnte die Marktgemeinde ihre Aufwendungen nicht durch Erträge decken.

Außerdem kritisch sah der Rechnungshof, dass die Marktgemeinde Aufwendungen, die dem Sachaufwand zuzuordnen waren, als Transferaufwand an öffentliche Rechtsträger verbuchte. Er empfiehlt der Marktgemeinde, sämtliche Geschäftsfälle ordnungsgemäß zu verbuchen, um eine getreue Darstellung der finanziellen Lage zu gewährleisten.

Ein weiterer Kritikpunkt: Die Darlehensübertragungen der Marktgemeinde an den Abwasserverband Hohe Tauern Süd – in Höhe von 20,78 Millionen Euro – führten zu außerbudgetären Finanzschulden. Folglich war in den Rechnungsabschlüssen der Marktgemeinde kein getreues Bild der finanziellen Lage und Risiken gegeben.

Ebenfalls zum verzerrten Bild der Finanzlage führten fehlende Liquiditätsplanungen, zu Unrecht ausgewiesene Forderungen, die Budgetierung nicht zu erwartender Zahlungseingänge sowie eine fehlerhafte Abgrenzung zwischen einmaligen und fortdauernden Leistungen.

Und: Die Ergebnisse des Finanzierungshaushalts laut Rechnungsabschlüssen der Marktgemeinde bildeten nicht ab, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte.

Insolvenz trotz Konsolidierungsmaßnahmen

Die im Laufe des Jahres 2022 auf Wunsch des Landes mehrmals vorgelegten Konsolidierungsmaßnahmen der Marktgemeinde zeigten keine nachhaltige Ergebnisverbesserung auf. Der Rechnungshof beurteilte die Konsolidierungsbemühungen der Gemeinde und Einsparungsaufforderungen des Landes zwar als nachvollziehbar – jedoch lag spätestens seit Ende 2022 die materielle Insolvenz der Marktgemeinde vor. Selbst ambitionierteste Maßnahmen hätten nicht mehr bewirkt, die Zahlungsfähigkeit der Marktgemeinde aus eigener Kraft aufrechtzuerhalten.

Schließlich häufte sich Ende 2022 ein kurzfristiger Mittelbedarf von 13,50 Millionen Euro an, der dem Ausmaß sämtlicher Steuer- und Gebühreneinnahmen der Marktgemeinde eines Jahres entsprach.

Der Rechnungshof vermisste hierbei besonders konkrete Empfehlungen des Landes Tirol zu den von der Marktgemeinde mehrmals vorgelegten und nicht bereits in Umsetzung befindlichen Konsolidierungsvorschlägen.

Er empfahl daher dem Land Tirol, den Gemeinden konkrete, nach Prioritäten gereihte Empfehlungen bei der Umsetzung von vorgelegten Konsolidierungsvorschlägen zu unterbreiten.

Nachteil durch Grundstückstausch

Der ehemalige Bürgermeister der Marktgemeinde nahm in seiner Funktion Kontokorrentkredite (Überziehung des Gemeindekontorahmens) in Anspruch, die zur Zwischen- und Vorfinanzierung langfristiger Vorhaben dienten. Diese waren teilweise nicht aufsichtsbehördlich genehmigt und lagen über dem höchstzulässigen Rahmen. Weiters schloss er einen Nachtrag zu einem Grundstückstauschvertrag für das Tauernstadion Matrei ohne Gemeinderatsbeschluss ab. So entstand im Fall des Grundstückstauschs ein Nachteil von 525.500 Euro.

Gemeindeaufsicht wies auf Missstände hin

Bereits 2016 wies die Gemeindeaufsicht auf die prekäre Finanzlage der Marktgemeinde hin. Schon zuvor hatte sie ein Sanierungskonzept von der Marktgemeinde eingefordert. Dieses Konzept wurde vorgelegt, aber nicht umgesetzt. Daher hatte die Gemeindeaufsicht erhebliche Zweifel daran, dass eine geordnete Geschäftsführung gewährleistet war beziehungsweise die gesetzlichen Aufgaben der Marktgemeinde erfüllt wurden.

2023 legte das Land Tirol der Marktgemeinde einen Sanierungsplan vor, der der Gemeinde Bedarfszuweisungen in Höhe von 6,60 Millionen Euro für die Jahre 2023 bis 2025 zusicherte.

Der Rechnungshof sieht die aufsichtsbehördlichen Maßnahmen und die stets hohen Beihilfen des Landes Tirol als nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Haushaltsführung der Marktgemeinde wieder herzustellen. Er empfiehlt daher dem Land, zeitgerecht geeignete aufsichtsbehördliche Maßnahmen zu ergreifen, wenn Gemeinden gegen die Tiroler Gemeindeordnung und weitere Haushalts- und Rechtsvorschriften verstoßen.

Presseinformation: Marktgemeinde Matrei in Osttirol (pdf)

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146 Seiten

Bericht: Marktgemeinde Matrei in Osttirol

Der Rechnungshof überprüfte von Mai bis September 2024 die Gebarung der Marktgemeinde Matrei in Osttirol (in der Folge: Marktgemeinde). Die Prüfung ging auf einen Beschluss des Tiroler Landtags vom 6. Juli 2023 zurück, mit dem der Tiroler Landtag den Rechnungshof nach Art. 127a Bundes-Verfassungsgesetz ersuchte, die Gebarung der Marktgemeinde zu prüfen. Ziel der Gebarungsüberprüfung war die Beurteilung der finanziellen Lage, der finanziellen Verpflichtungen, ausgewählter Infrastrukturprojekte, der geplanten und realisierten Konsolidierungsmaßnahmen sowie der Verantwortung des Gemeinderats.
Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2020 bis 2023. Da dem Beschluss des Tiroler Landtags ein Dringlichkeitsantrag des Grünen Landtagsklubs vorausgegangen war, der die hohe Verschuldung der Marktgemeinde der „vergangenen Jahre“ herausstrich, erstreckte der Rechnungshof seine Überprüfung der finanziellen Verpflichtungen der Marktgemeinde auf die Jahre 2013 bis 2023; im Jahr 2013 hatte der Gemeinderat die letzte großvolumige Darlehenszusammenlegung beschlossen. Bei der Beurteilung ausgewählter Infrastrukturprojekte legte der Rechnungshof seinen Schwerpunkt auf Vorhaben, die die Marktgemeinde ohne gesetzliche Verpflichtungen realisierte; beim Vorhaben „Tauernstadion Matrei“ erforderte dies eine Rückschau bis 2003.

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