Rechnungshof prüfte den Reinhaltungsverband Trattnachtal und die Biogas Trattnachtal GmbH

09. Jänner 2026 – Für langfristige, variabel verzinste Darlehen stieg der Zinsaufwand ab dem Jahr 2023 stark an

Kläranlage - Copyright: Foto: iStock/varius-studios

Der Reinhaltungsverband Trattnachtal (pdf) sammelte die Abwässer seiner Mitgliedsgemeinden zur Reinigung in der Zentralkläranlage. Die Kläranlage war vollständig ausgelastet, die im Jahresmittel erzielte Reinigungsleistung erfüllte die Auflagen des Wasserrechtsbescheids.

Die wasserrechtliche Bewilligung zur Ableitung der gereinigten Abwässer in die Trattnach lief Ende 2022 aus. Das Wiederverleihungsverfahren war im Februar 2025 noch nicht abgeschlossen. Da der Verband rechtzeitig um Verlängerung angesucht hatte, war das Wasserbenutzungsrecht bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Behörde aufrecht. Für die Verlängerung der wasserrechtlichen Bewilligung werden Investitionen notwendig sein, die der Verband noch nicht erhoben hatte.

Die wirtschaftliche Gebarung des Verbands war stabil, die Jahresergebnisse waren positiv. Für langfristige, variabel verzinste Darlehen stieg der Zinsaufwand ab dem Jahr 2023 stark an.

Stromproduktion aus Biogas – positive Entwicklung

Die Biogas Trattnachtal GmbH war ein 100-prozentiges Tochterunternehmen des Verbands. Sie übernahm den Klärschlamm und andere Abfälle und erzeugte daraus Strom und Wärme für den eigenen Bedarf und den des Verbands. Der Überschussstrom wurde in das öffentliche Netz eingespeist.

Ab 2022 weitete die Biogas Trattnachtal GmbH die Stromproduktion durch höhere Abfallübernahmen aus. Dies und der Anstieg bei den Strompreisen führten dazu, dass sich die Umsatzerlöse insbesondere 2023 erhöhten. Die Jahresergebnisse waren durchwegs positiv. Für ein langfristiges, variabel verzinstes Darlehen stieg der Zinsaufwand ab 2023 aber ebenfalls stark an.

Ende 2024 beauftragte die Biogas Trattnachtal GmbH eine Gasaufbereitungsanlage, um Faulgas in das öffentliche Erdgasnetz einspeisen zu können. Würde das gesamte Faulgas eingespeist, müssten der eigene Energiebedarf und der des Verbands aus anderen Quellen gedeckt werden. Die Biogas Trattnachtal GmbH erwog die Errichtung einer Holzvergaseranlage – eine große Investition, die aufgrund möglicher Preisänderungen beim eingesetzten Brennstoff mit Risiken verbunden war.


Zentrale Empfehlungen

  1. Reinhaltungsverband Trattnachtal: Die Mitgliedsgemeinden wären aufzufordern, Maßnahmen zu setzen, um den hohen Zufluss zur Zentralkläranlage zu reduzieren; so sollten Fremdwassereintritte reduziert, Regenwässer versickert und neue Siedlungsgebiete nur mehr im Trennsystem erschlossen werden.
  2. Eine Vorstudie wäre zu beauftragen, um abzuklären, welche Investitionen erforderlich sind, damit im Ablauf der Zentralkläranlage ein vorgegebener Grenzwert für Gesamtphosphor von 0,2 mg/l bis 0,3 mg/l sicher eingehalten werden kann. Auch sollte die Vorstudie abklären, durch welche konkreten Maßnahmen die von den Mischwassereinleitungen verursachten Emissionen gesenkt werden können.
  3. Biogas Trattnachtal GmbH: In Bezug auf die zusätzliche Energieerzeugungsanlage wäre risikoavers vorzugehen.
  4. Reinhaltungsverband Trattnachtal; Biogas Trattnachtal GmbH: Die Entwicklung auf den Finanzmärkten wäre im Hinblick auf die Zinssituation kontinuierlich zu beobachten; bei anhaltend ungünstigen Zinsentwicklungen wären Verhandlungen mit den Banken aufzunehmen und eine zumindest teilweise Umschuldung bei den bestehenden Darlehen zu prüfen.
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Umfang: 
76 Seiten

Bericht: Reinhaltungsverband Trattnachtal und Biogas Trattnachtal GmbH

Der Rechnungshof überprüfte von Dezember 2024 bis Februar 2025 die Gebarung des Reinhaltungsverbands Trattnachtal und der Biogas Trattnachtal GmbH. Prüfungsziel war es, die Organisation, den Personaleinsatz, die wirtschaftliche Lage und die technische Aufgabenerfüllung der überprüften Stellen sowie die wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen dem Verband und der Gesellschaft darzustellen und zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum umfasste insbesondere die Jahre 2019 bis 2024. Die überprüften Stellen wurden aufgrund einer Stichprobe nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.

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