Kundmachung über den Anpassungsfaktor für 2023
Auf Basis der Mitteilungen der Bundesanstalt "Statistik Austria" und des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat die Präsidentin des Rechnungshofes gemäß § 3 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) jährlich bis 5. Dezember den Faktor zu ermitteln und kundzumachen, mit dem die Bezüge öffentlicher Funktionäre jeweils per 1. Jänner des Folgejahres anzupassen sind. Dieser Faktor entspricht entweder der Inflationsrate vom Juli des Vorjahres bis zum Juni des aktuellen Jahres oder der für das Folgejahr festgelegten ASVG-Pensionserhöhung – je nachdem, welcher Wert niedriger ist.
Der Anpassungsfaktor gemäß § 3 Abs. 1 BezBegrBVG wurde für das Kalenderjahr 2023 mit 1,053 berechnet. Der Rechnungshof Österreich hat am 1. Dezember 2022 die Gehaltstabellen für Funktionärinnen und Funktionäre veröffentlicht. Demnach steigen ihre Gehälter ab 1. Jänner 2023 um 5,3 Prozent.
Kundmachung vom 1. Dezember 2022 zum Anpassungsfaktor für 2023
Kundmachung im Amtsblatt der Wiener Zeitung
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