Dolmetschleistungen: Rechnungshof empfiehlt Innenministerium und Justizministerium verstärkte Zusammenarbeit

12.06.2020 - Ministerien sollen mögliche Synergieeffekte nutzen

Heute wurde der Bericht „Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Innenministerium und Justizministerium“ veröffentlicht. Im Fokus der Kritik des Rechnungshofes steht die mangelnde Zusammenarbeit der beiden Ministerien, die keinen regelmäßigen Austausch im Bereich Dolmetsch pflegten. Überprüft wurden die Jahre 2015 bis 2018. Die Prüfung basiert auch auf Anregungen aus dem Bürgerbeteiligungsverfahren.

Mögliche Synergieeffekte nutzen

Sowohl das Innenministerium als auch das Justizministerium benötigen Dolmetschleistungen. Der Rechnungshof kritisiert die unterschiedlichen Vorgehensweisen der beiden Ministerien, etwa bei der Auswahl und Bestellung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Weitere Kritikpunkte: die Unterschiede bei der Verrechnung von Leistungen oder beim Einsatz technischer Hilfsmittel. Es gab im überprüften Zeitraum weitgehend keine ressortübergreifende Kooperation oder Koordination. Dies wäre schon wegen der Kosten zweckmäßig gewesen. Durch vermehrte Zusammenarbeit könnten sich wesentliche Synergieeffekte ergeben. Der Rechnungshof empfiehlt daher dem Innenministerium und dem Justizministerium, im Dolmetschwesen verstärkt zusammenzuarbeiten.

Landesgericht für Strafsachen Graz erteilt 91 Prozent der Aufträge an nur ein Dolmetschbüro

Die rasche Verfügbarkeit der benötigten Sprachen und die durchgehende Erreichbarkeit zu jeder Tages- und Nachtzeit waren – im Prinzip nachvollziehbare – Gründe für das Landesgericht für Strafsachen Graz, beinahe alle Aufträge an ein einziges Dolmetschbüro zu erteilen. So erhielt im Jahr 2018 dieses eine Dolmetschbüro 91 Prozent der Aufträge und 88 Prozent der Gebühren für Dolmetsch. Der Rechnungshof sieht hier aber die Gefahr eines Abhängigkeitsverhältnisses. Er empfiehlt dem Landesgericht für Strafsachen Graz, Vorkehrungen zu treffen, die das Risiko einer Abhängigkeit des fast ausschließlich beauftragten Dolmetschbüros minimieren.

Entlohnung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern letztmalig 2007 angepasst

Der Rechnungshof verweist in seinem Bericht auf die Bezahlung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern: 2007 wurden die Gebühren für die Entlohnung zum letzten Mal an geänderte wirtschaftliche Verhältnisse angepasst. Dolmetscherinnen und Dolmetscher erhielten für die Teilnahme an Verhandlungen oder Vernehmungen für die erste halbe Stunde zumindest 24,50 Euro, für jede weitere zumindest 12,40 Euro. Für schriftliche Übersetzungen wurden zumindest 15,20 Euro pro 1.000 Zeichen bezahlt. Entschädigungen gab es für Reise- oder Wartezeiten und Reisekosten in Form von Kilometergeld oder Fahrscheinen.


Presseinformation: Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Innenministerium und Justizministerium

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86 Seiten

Bericht: Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Innenministerium und Justizministerium

Der Rechnungshof überprüfte von Oktober 2018 bis März 2019 die Dolmetsch- und Überset­zungsleistungen im Bundesministerium für Inneres und im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz.

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