Geprüfte Stellen haben 90 Prozent der Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt

30.10.2020 - Der Rechnungshof veröffentlichte drei Follow-up-Überprüfungen

90 Prozent der Empfehlungen des Rechnungshofes wurden umgesetzt - Copyright:

Der Rechnungshof wirkt: Das zeigen die heute vorgelegten Follow-up-Berichte

Von insgesamt 48 geprüften Empfehlungen wurden 33 zur Gänze und elf teilweise umgesetzt. Diese Zahlen entsprechen einem Umsetzungsgrad von über 90 Prozent.

Anwohnerparkplätze falsch gekennzeichnet – Strafen wurden verhängt

In seinem Vorbericht hatte der Rechnungshof der Stadt Wien empfohlen, Anwohnerparkzonen besser kenntlich zu machen, weil Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer diese mitunter nicht als solche erkannten. Diese Empfehlung wurde durch entsprechende Bodenmarkierungen teilweise umgesetzt.
Am 1. Dezember 2018 traten neue Verordnungen des Magistrats der Stadt Wien in Kraft, um unter anderem dem Wirtschaftsverkehr zu ermöglichen, Anwohnerparkplätze zu nutzen. Der Austausch der Verkehrszeichen scheiterte jedoch im 1. und im 8. Wiener Gemeindebezirk, weil diese beiden Bezirke die Umstellung nicht finanzierten. So blieben die alten Verkehrszeichen stehen, obwohl sie inhaltlich nicht den neuen Verordnungen entsprachen. Die neuen Verordnungen waren im Straßenraum somit nicht ersichtlich.

Obwohl die Stadt Wien die Landespolizeidirektion (LPD) ersuchte, keine Organstrafverfügungen wegen Missachtung des Halte- und Parkverbotes auszustellen, erfolgten in einigen Fällen Beanstandungen durch die Parkraumüberwachungsgruppe. Weiters schrieb die „Magistratsabteilung 67“ Strafen vor.

Der Rechnungshof empfahl der Stadt Wien, die nicht mehr relevanten Beschilderungen im 1. und im 8. Bezirk unverzüglich zu entfernen. Darüber hinaus sollten die neuen, geltenden Verordnungen für das Anwohnerparken durch Verkehrszeichen mit entsprechenden Zusatztafeln gekennzeichnet werden. Und: Die LPD Wien soll im Rahmen ihrer Fachaufsicht für eine einheitliche Handhabung der Beanstandungen sorgen.

Die Stadt Wien setzte von 20 geprüften Empfehlungen elf um, sechs teilweise und  drei – davon eine wegen der Änderung der Rahmenbedingungen aus nachvollziehbaren Gründen – nicht um. Die LPD Wien setzte von vier Empfehlungen zwei um, eine teilweise und eine nicht, heißt es im Bericht „Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung Wien; Follow-up-Überprüfung“.

Absolventenzahlen steigern

Das Bildungsministerium setzte von 14 überprüften Empfehlungen des Vorberichts über den Österreichischen Hochschulraum elf vollständig und drei teilweise um. Der Rechnungshof bekräftigte im Follow-up seine Empfehlung, Maßnahmen zu setzen, um die Absolventenzahlen an Österreichs Universitäten zu steigern. So zeigte sich im Vorbericht, dass die Hochschulen in der Schweiz etwa gleich viele Absolventen hervorbringen wie Österreich, obwohl hierzulande doppelt so viele Studierende zu verzeichnen waren. Ursachen für die höheren Absolventenzahlen in der Schweiz wären konkret zu untersuchen.

Neun von zehn überprüften Empfehlungen setzte das Finanzministerium zur Gänze und eine teilweise um. Das zeigt der Bericht „Management ausgewählter IT-Projekte nach dem IT-Programm E-Finanz; Follow-up-Überprüfung“. Im Zuge Follow-up-Überprüfung des Rechnungshofes stellte sich heraus, dass interne Personalressourcen in sechs von ihm ausgewählten IT-Projekten zwar geplant und festgelegt, jedoch nicht vom Steuerungsausschuss genehmigt wurden.

Presseinformation: Follow-up-Berichte vom 30.10.2020


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48 Seiten

Bericht: Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung Wien; Follow–up–Überprüfung

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36 Seiten

Bericht: Österreichischer Hochschulraum; Follow–up–Überprüfung

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Umfang: 
36 Seiten

Bericht: Management ausgewählter IT-Projekte nach dem IT-Programm E-Finanz; Follow-up-Überprüfung

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