FAQ
Was prüft der Rechnungshof Österreich?
Der Rechnungshof Österreich prüft die Verwaltung. Das heißt, er prüft, ob Bund, Länder, Gemeinden rechtmäßig, sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig arbeiten.
Wen prüft der Rechnungshof Österreich?
Der Rechnungshof Österreich ist österreichweit für 5.800 Einrichtungen zuständig. Dazu zählen die Bundesministerien, Länder, Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Anstalten, Stiftungen und Fonds. Ferner Unternehmen und Tochterunternehmen mit einer Beteiligung der öffentlichen Hand von mindestens 50 Prozent oder einer tatsächlichen Beherrschung.
Wieso prüft der Rechnungshof Österreich immer erst im Nachhinein?
Die „Ex-Post“-Kontrolle des Rechnungshofes Österreich, also die Prüfung von abgeschlossenen Vorgängen, ist in der Verfassung festgelegt. Dadurch wird sichergestellt, dass er nicht in operative Abläufe eingebunden ist und unabhängig bleibt.
Wer entscheidet, was der Rechnungshof Österreich prüft?
Der Rechnungshof Österreich ist in seiner Planung der Prüfungen unabhängig. Prüfungen des Rechnungshofes Österreich erfolgen in der Regel auf eigene Initiative.
Kann jemand den Rechnungshof Österreich mit Prüfungen beauftragen?
Ja, der Nationalrat, Nationalratsabgeordnete, die Bundesregierung sowie einzelne Bundesministerinnen und Bundesminister. Es gibt mehrere Wege, den Rechnungshof mit einer Prüfung des Bundes zu beauftragen. Der Nationalrat kann das mittels Beschluss herbeiführen. Außerdem kann ein Antrag eingebracht werden, der von mindestens 20 Abgeordneten mittels Unterschrift unterstützt wird. Gehören einem Klub weniger als 20 Abgeordnete an, so kann ein solches Verlangen dennoch gültig gestellt werden, wenn es von allen Abgeordneten des Klubs unterstützt wird.
Bei der derzeitigen Zusammensetzung des Nationalrats mit fünf bestehenden Klubs können daher zeitgleich (zumindest) fünf Gebarungsüberprüfungen anhängig gemacht werden. Das Antragsrecht ist insofern begrenzt, als eine Abgerodnete bzw. ein Abgeordneter, die/der ein Prüfungsverlangen unterstützt hat, bis zur Erstattung des Berichts des Rechnungshofes an den Nationalrat beziehungsweise bis zum Ablauf von 24 Monaten nach Einbringung des Prüfungsverlangens kein weiteres Verlangen auf Durchführung einer Gebarungsüberprüfung unterstützen darf.
Können die Landtage den Rechnungshof Österreich auch mit Gebarungsüberprüfungen beauftragen?
Ja. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Im Burgenland, in Niederösterreich, in der Steiermark und in Tirol können die Landtage auf Beschluss oder auf Verlangen von mindestens einem Drittel seiner Mitglieder den Rechnungshof mit der Durchführung einer Prüfung des Landes beauftragen.
In Kärnten müssen ein Fünftel der Mitglieder des Landtages eine Prüfung beantragen.
In Wien braucht es 33 Abgeordnete des Gemeinderates. In Vorarlberg und Salzburg müssen ein Viertel der Abgeordneten eine Prüfung beantragen. In Oberösterreich gibt es keine verfassungsmäßigen Beschlusserfordernisse des Landtags für Prüfaufträge. Auch auf Landesebene gibt es eine Begrenzung der Prüfaufträge.
Auf begründetes Ersuchen der Landesregierungen hat der Rechnungshof Österreich Prüfungen im Bereich des jeweiligen Landes durchzuführen.
Gemeinden unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner kann der Rechnungshof Österreich nur dann prüfen, wenn ihn die Landesregierung oder der Landtag dazu beauftragt.
Nach welchen Kriterien wählt der Rechnungshof Österreich seine Prüfungen aus?
Bei der Auswahl seiner Themen folgt der Rechnungshof Österreich folgenden Kriterien:
- Wie hoch ist das Volumen der finanziellen Mittel oder einfach ausgedrückt: Um wie viel Geld geht es?
- Wie hoch ist das Risiko bei fehlerhaftem Verhalten?
- Veränderungen wesentlicher Kenngrößen, wie z.B. starker Schuldenanstieg
- aktuelle Ereignisse
- besonderes öffentliches Interesse
- präventive Wirkung sowie
- Nutzen für Bürgerinnen und Bürger
Im Landesbereich stimmt er seine Tätigkeit mit den Landesrechungshöfen beziehungsweise mit dem Wiener Stadtrechnungshof ab.
Welche Prüfungsarten gibt es?
Da der Rechnungshof Österreich auf
- Bundes-,
- Länder-,
- Gemeindeebene
- und bei den Sozialversicherungen
prüfen kann, führt er häufig Querschnittsprüfungen durch. Dabei werden ausgewählte Bereiche in mehreren Bundesländern oder bei mehreren Rechtsträgern geprüft.
Bei sogenannten Schwerpunktprüfungen konzentrieren sich die Prüferinnen und Prüfer auf bestimmte Themenstellungen, auf Teilbereiche der Gebarung oder auf ein bestimmtes Projekt, das sie sich vertiefend ansehen.
Bei Stichprobenprüfungen werden „kleinere“ Rechtsträger nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Dadurch wird sichergestellt, dass Rechtsträger, die wegen ihrer geringen finanziellen Bedeutung nicht in das risikoorientierte Auswahlverfahren einbezogen werden, auch überprüft werden. So entfalten wir auch präventive Wirkung.
Schließlich führt der Rechnungshof Österreich zu ausgewählten Prüfungen auch Follow-up-Überprüfungen durch.
Wie wird die Präsidentin bzw. der Präsident bestellt?
Die Präsidentin bzw. der Präsident wird gemäß der Verfassung vom Nationalrat auf Vorschlag des Hauptausschusses für eine zwölfjährige Funktionsperiode gewählt; eine Wiederwahl ist unzulässig.
Die Präsidentin bzw. der Präsident des Rechnungshofes Österreich muss zum Nationalrat wählbar sein, darf weder einem allgemeinen Vertretungskörper noch dem Europäischen Parlament angehören und in den letzten fünf Jahren nicht Mitglied der Bundesregierung oder einer Landesregierung gewesen sein. Die Präsidentin bzw. der Präsident des Rechnungshofes Österreich ist in ihrer/seiner Verantwortung einer Bundesministerin/einem Bundesminister gleichgestellt.
Wie lange gibt es den Rechnungshof Österreich schon?
Der Rechnungshof Österreich blickt auf eine mehr als 250-jährige Geschichte zurück. Er wurde 1761 von Maria Theresia erstmals als Kontrollorgan im Rang eines Ministeriums eingerichtet. Diese Stellung hat der Rechnungshof Österreich bis heute beibehalten. Seit 1919 untersteht der Rechnungshof Österreich ausschließlich der Nationalversammlung. Das Bundes-Verfassungsgesetz und das Rechnungshofgesetz 1948 sind die Rechtsgrundlage für die Kompetenzen des Rechnungshofes Österreich.
In regelmäßigen Abständen prüfen „Peers“ – Rechnungshöfe aus anderen Ländern – die Tätigkeit des Rechnungshofes Österreich. Die Ergebnisse werden in Berichten veröffentlicht. Das Budget des Rechnungshofes Österreich wird durch einen externen Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert.
Wer kontrolliert die Umsetzung der Empfehlungen?
Um die Umsetzung seiner Empfehlungen zu bewirken, führt der Rechnungshof Österreich das zweistufige Nachfrageverfahren durch. Dabei erkundigt er sich ein Jahr nach Veröffentlichung eines Berichts bei der überprüften Stelle nach dem Umsetzungsstand. Bei ausgewählten Themen führt er in einem zweiten Schritt Follow-up-Überprüfungen durch. Alle Ergebnisse werden veröffentlicht.
Wer ist für die Umsetzung der Empfehlungen verantwortlich?
Die Verantwortung für deren Umsetzung liegt bei den politischen Entscheidungsträgern sowie bei den geprüften Stellen.
Der Rechnungshof Österreich wird als Organ für das Parlament, die Landtage und Gemeinderäte tätig. In seinen Berichten spricht er Empfehlungen für die Zukunft aus. Wenn die geprüften Stellen diese nicht umsetzen, gibt es laut Gesetz keine Exekutivbefugnisse. Das bedeutet, es gibt keine gesetzlich vorgesehenen Sanktionen für die geprüften Stellen, wenn sie die Empfehlungen nicht umsetzen. Da der Rechnungshof Österreich all seine Berichte veröffentlicht, können die Öffentlichkeit bzw. die Medien Druck auf die Verantwortlichen ausüben. Parlamentarische Vertretungskörper und Regierungen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten haben die politischen Schlussfolgerungen aus den Berichten zu ziehen.
Kann ich Prüfvorschläge machen?
Ja. Einmal im Jahr ruft der Rechnungshof Österreich Bürger und Bürgerinnen auf, Ihre Prüfanregungen bei uns zu deponieren. Verfolgen Sie unsere Aktivitäten diesbezüglich in den Sozialen Netzwerken oder auf rechnungshof.gv.at/buergerbeteiligung.
Wo ist der Rechnungshof Österreich überall tätig?
Der Sitz des Rechnungshofes Österreich ist in Wien. Er ist aber österreichweit, bei allen Bundes- und Landeseinrichtungen sowie bei Gemeinden, tätig. Neben dem Rechnungshof Österreich gibt es in jedem Bundesland Landesrechnungshöfe, die für die Kontrolle auf Landesebene und für Gemeinden unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner zuständig sind.
Kann der Rechnungshof Österreich auch kleine Gemeinden prüfen?
Auf eigene Initiative kann der Rechnungshof Österreich nur Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie alle Gemeindeverbände prüfen.
Gemeinden unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner kann der Rechnungshof Österreich dann prüfen, wenn ihm die Landesregierung (mit einem begründeten Ersuchen) oder der Landtag dazu beauftragt. In jedem Jahr dürfen nur zwei derartige Ersuchen durch die Landesregierung und zwei durch den Landtag gestellt werden. Solche Ersuchen sind nur hinsichtlich jener Gemeinden zulässig, die im Vergleich mit anderen Gemeinden über eine auffällige Entwicklung bei Schulden oder Haftungen verfügen.