COVID-19 – Hilfsmaßnahmen

25.06.2021 – Rechnungshof veröffentlicht systematischen Überblick über finanzielle Hilfsmaßnahmen zu Beginn der Pandemie

In seinem heute vorgelegten Bericht „COVID-19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen“ bietet der Rechnungshof einen systematischen Gesamtüberblick über die finanziellen Hilfsmaßnahmen, die der Bund und die Länder zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie implementierten – und zwar im Zeitraum von März 2020 bis zum 30. September 2020. Im Bericht wird aufgezeigt, wie komplex, vielschichtig und umfangreich die Finanzierungsströme waren und welche Empfängergruppen von den Geldern profitierten. Ziel der Prüfung war, Transparenz über den öffentlichen Mitteleinsatz zu schaffen.

Geldwerte Leistungen

Unter „finanziellen Hilfsmaßnahmen“ versteht der Rechnungshof geldwerte Leistungen – wie etwa Zuschüsse, Sachleistungen, Haftungen, Garantien und Darlehen. Ebenfalls erfasst wurden Mindereinnahmen der öffentlichen Hand – etwa Einnahmenverzichte.

Für finanzielle Hilfsmaßnahmen stand im Berichtszeitraum ein Gesamtvolumen von 52,180 Milliarden Euro bereit. Von diesem Gesamtvolumen wurden 21,332 Milliarden Euro, also 40,9 Prozent, bis Ende September 2020 in konkrete finanzielle Hilfsleistungen transformiert. Davon kamen vom Bund: rund 20,900 Milliarden Euro und von den Bundesländern rund 432 Millionen Euro.

Die finanziellen Hilfsmaßnahmen des Bundes richteten sich schwerpunktmäßig auf die Leistungsbereiche Wirtschaft (6,410 Milliarden Euro) und Arbeitsmarkt (5,049 Milliarden Euro) sowie auf solche finanzielle Hilfsmaßnahmen, die mit dem Verzicht auf beziehungsweise mit dem zeitlichen Hinausschieben von Einnahmen verbunden waren (6,967 Milliarden Euro).

Umfangreiche Finanzierungsströme, viele Schnittstellen, hoher Koordinationsbedarf

Insgesamt 89 finanzielle Hilfsmaßnahmen des Bundes wurden dem Rechnungshof gemeldet. Der Bund beauftragte in 38 Fällen Dritte, sogenannte Intermediäre, mit der Abwicklung. Dabei griffen die Ministerien größtenteils auf bereits bestehende Abwicklungsstellen zurück. Einzig die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) wurde neu gegründet. Auch in den Bundesländern wurden Intermediäre, also Dritte, mit der Abwicklung der Hilfsmaßnahmen betraut.

Es wird deutlich: Die hohe Anzahl der involvierten Akteure (Bundesministerien, Bundesländer sowie Intermediäre) auf Bundes- und Landesebene führte zu einer hohen Komplexität und Unübersichtlichkeit. Die vielen Schnittstellen erforderten eine Abstimmung und Koordination innerhalb und zwischen den Bundesministerien und Gebietskörperschaften. Der Rechnungshof stellte in seinem Bericht daher sämtliche Finanzierungsströme der COVID-19-Hilfsmaßnahmen dar.
Für finanzielle Hilfsmaßnahmen des Bundes waren bei etwas mehr als der Hälfte Anträge erforderlich. Auf Bundesebene wurden bis 30. September 2020 rund 1,74 Millionen Anträge für finanzielle Hilfsmaßnahmen gestellt.

Presseinformation: COVID-19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen


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185 Seiten

Bericht: COVID-19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen

Die Bewältigung der COVID–19-Pandemie erforderte von der öffentlichen Hand die rasche Umsetzung von finanziellen Hilfsmaßnahmen unter beträchtlichem Einsatz öffentlicher Mittel sowie unter Einbindung einer Vielzahl von Organisations­einheiten. So waren und sind alle Gebietskörperschaften, namentlich der Bund und die Bundesländer, sowie alle Förder- und Unterstützungsstellen mehr denn je gefor­dert und müssen zusammenwirken.

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Diese interaktive Grafik ermöglicht, die finanziellen Hilfsleistungen nach Gebietskörperschaften (Bund und Länder) sowie nach Leistungsarten zu filtern. Darüber hinaus können Sie die Ergebnisse als Excel- und PDF-Files herunterladen.