Follow-up-Überprüfung zur Brückenerhaltung in Vorarlberg
Der Rechnungshof veröffentlichte heute die Follow-up-Überprüfung zur Brückenerhaltung in Vorarlberg.
Das Land Vorarlberg war für 614 Brücken, die Stadt Feldkirch für 31 und die Stadt Hohenems für 53 Brücken zuständig. Für die Brückenerhaltung gab das Land Vorarlberg 2023 15,63 Millionen Euro aus, die Stadt Feldkirch rund 138.000 Euro und die Stadt Hohenems rund 51.000 Euro.
Während die Stadt Feldkirch die drei überprüften Empfehlungen des im Jahr 2022 veröffentlichten Berichts „Brückenerhaltung in Vorarlberg“ zur Gänze und die Stadt Hohenems von drei überprüften Empfehlungen zwei zur Gänze und eine teilweise umsetzten, bestand beim Land Vorarlberg nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf, weil von elf Empfehlungen erst eine umgesetzt und sech teilweise umgesetzt waren. Dies betraf auch Empfehlungen, die Synergiepotenziale bei der Brückenerhaltung zwischen dem Land Vorarlberg und den Vorarlberge Gemeinden boten.
Sicherstellung der Straßenerhalterpflichten
Das Land Vorarlberg sowie die Stadt Feldkirch führten die in den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) vorgeschlagenen Maßnahmen zur bautechnischen Überwachung (laufende Überwachung, Kontrolle und Prüfung) von Straßenbrücken durch. In der Stadt Hohenems fand bei sechs von 53 Brücken weder eine Kontrolle noch eine Prüfung statt. Damit schufen das Land Vorarlberg und die Stadt Feldkirch, die Stadt Hohenems aber erst teilweise, die Voraussetzungen dafür, die Erfüllung ihrer Straßenerhalterpflichten sicherzustellen.
Zustandserfassung und -Bewertung
Eine Pflicht zur Anwendung der RVS 13.03.11 für Landesstraßen fehlte weiterhin, obwohl sie in der Praxis bereits angewendet wurde. Aus Kosten-Nutzen-Überlegungen erachtete es der Rechnungshof – unter Einhaltung der Vorgaben im Straßengesetz (wie insbesondere der Verkehrssicherheit) sowie der Pflichten, die sich aus der Wegehalterhaftung ergaben – weiterhin als überlegenswert, vereinfachte Regelungen für Brücken im niederrangigeren Straßennetz vorzugeben.
Erhaltungsmaßnahmen
Das Land Vorarlberg führte Brückenerhaltungsmaßnahmen regelmäßig und vorausschauend durch. Allerdings nahmen sowoh die Anzahl und der Anteil der Brücken in der Zustandsklasse 5 (sehr schlecht) als auch die Anzahl der Brücken in der Zustandsklasse 4 (schlecht) im Zeitraum 2019 bis Dezember 2023 zu. Es bestand daher für
das Land Vorarlberg weiterhin das Risiko, dass zukünftig verstärkt dringende Erhaltungsmaßnahmen zeitgleich erforderlich werden, um eine besondere Gefährdung
der Straßenbenützung abwenden zu können.
Zentrale Empfehlungen
- Das Land Vorarlberg sollte durch Kooperationen erzielbare Synergiepotenziale bei der Erhebung des Erhaltungszustands und bei der baulichen Erhaltung von Brücken evaluieren und gegebenenfalls heben. Zu Beginn könnte dies durch eine Information der Gemeinden über die Pflichten als Straßenerhalter und zum Stand der Technik (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen – RVS) bei der Straßen– und Brückenerhaltung erfolgen.
- Das Land Vorarlberg sollte die Gründe für die Zustandsverschlechterung in Verbindung mit den getätigten Ausgaben für die Brückenerhaltung evaluieren und die Erkenntnisse daraus bei der Werterhaltungsstrategie berücksichtigen.
- Das Land Vorarlberg sollte im Hinblick auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf eine Vereinfachung der Vorgaben der RVS 13.03.11 für das niederrangigere Straßennetz hinwirken. Dabei wären die Vorarlberger Gemeinden einzubinden.
- Die Städte Feldkirch und Hohenems sollten ihre Brücken nach Bauart, Bauwerkszustand, Verkehrsaufkommen, Intensität des Schadensausmaßes und Alter der Bauwerke gruppieren und die Abstände zwischen den Prüfungen (in der Bandbreite von sechs bis zwölf Jahren) je nach Gruppe festlegen.
- pdf Datei:
- 1,303.1 KB
- Umfang:
- 48 Seiten
Bericht: Brückenerhaltung in Vorarlberg; Follow-up-Überprüfung
Der Rechnungshof überprüfte von Jänner bis März 2024 das Land Vorarlberg und die Städte Feldkirch und Hohenems, um den Stand der Umsetzung von Empfehlungen aus seinem Vorbericht „Brückenerhaltung in Vorarlberg“ (Reihe Vorarlberg 2022/1) zu beurteilen.