Allgemeinbildende Pflichtschulen: Einheitliches Modell für administratives Personal bundesweit einführen
An allgemeinbildenden Pflichtschulen – Volksschulen, Mittelschulen, Polytechnische Schulen und Allgemeine Sonderschulen – fehlt administrative Unterstützung für die Schulleitungen und das pädagogische Personal. Im Vergleich zum EU-Schnitt verbringen diese wesentlich mehr Zeit mit administrativen Angelegenheiten, etwa mit Erstellen von Stundenplänen oder Beantworten von Anfragen, als mit pädagogischen Aufgaben. Der Bund, die Länder sowie die Gemeinden stellen zwar – im Rahmen von unterschiedlichen Modellen – finanzielle Mittel für administratives Unterstützungspersonal zur Verfügung. Das Personal fehlt dennoch, weil die Kompetenzen im Schulwesen zersplittert sind und es gesetzlich nicht eindeutig geregelt ist, wer für die Bereitstellung, also die Bezahlung und die Art der Anstellung, zuständig ist. Das stellt der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Administratives Unterstützungspersonal an allgemeinbildenden Pflichtschulen“ fest. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Schuljahre 2017/18 bis 2022/23 beziehungsweise die Kalenderjahre 2017 bis 2022.
Gleiche Rahmenbedingungen in ganz Österreich schaffen
Während an den Bundesschulen administratives Unterstützungspersonal zur Verfügung steht, wird für dessen Zuteilung an allgemeinbildenden Pflichtschulen keine einheitliche Linie verfolgt. Vielmehr variiert sie, abhängig von Land, Schulerhalter oder Schulform. Zur Zeit der Prüfung gab es für die allgemeinbildenden Pflichtschulen in den Ländern Burgenland, Salzburg und Steiermark insgesamt vier unterschiedliche Modelle:
- Das Modell Schulerhalter, bei dem die Gemeinden als Schulerhalter das administrative Unterstützungspersonal sowohl finanzieren als auch anstellen; beispielsweise in der Stadt Eisenstadt. Weder die überprüften Bildungs- direktionen für Burgenland und für Steiermark noch das Bildungsministerium hatten eine Übersicht, welche Gemeinden dieses Modell nutzten.
- Beim Modell „Schulsekretäre:innen an Salzburger Pflichtschulen“ tragen Land und Gemeinden je zur Hälfte die Kosten. Angewendet wird es nur in Salzburg.
- Beim Modell Schulcluster stellt die Gemeinde das administrative Unterstützungspersonal an. Der Bund refundiert die Kosten zu 100 Prozent. Die Länder Burgenland und Steiermark beispielsweise nutzen dieses Modell.
- Beim AMS-Projekt „Administrative Assistenz an Pflichtschulen“ übernahmen Bund und AMS zwei Drittel der Kosten, den Rest die Länder; Ausnahme war die Steiermark: Hier trugen die Gemeinden als Schulerhalter der allgemeinbildenden Pflichtschulen diesen Anteil. Alle Länder bis auf das Burgenland nahmen am AMS-Modell teil.
Seit Beginn des Schuljahres 2023/24 gibt es ein weiteres bundesweites Modell: Das Finanzausgleich-Modell. Dabei trägt der Bund zwei Drittel der Kosten, der andere Teil kommt vom jeweiligen Land oder Schulerhalter, also den Gemeinden.
Der Rechnungshof empfiehlt, ein Modell festzulegen und es österreichweit auf gesetzlicher Basis einzuführen. Die Abwicklung sollte einheitlich in jedem Land die jeweilige Bildungsdirektion wahrnehmen. Die Prüferinnen und Prüfer empfehlen zudem, rechtlich zu klären, wer für die Bereitstellung von administrativem Unterstützungspersonal an allgemeinbildenden Pflichtschulen zuständig ist, und eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen.
Bedarf von 1.024 Vollzeitstellen
Nach Hochrechnung des Rechnungshofes bestand für das Schuljahr 2022/23 an allen 4.228 allgemeinbildenden Pflichtschulen in Österreich ein Bedarf an administrativem Unterstützungspersonal von umgerechnet 1.024 Vollzeitstellen. Nach dem AMS-Modell waren im Jahr 2022 umgerechnet 362 Vollzeitstellen besetzt, nach dem Salzburger Modell rund 35 und nach dem Schulcluster-Modell etwa 21. Für das Modell Schulerhalter gab es zur Zeit der Rechnungshof-Prüfung weder in den überprüften Bildungsdirektionen noch im Bildungsministerium entsprechende Zahlen.
54 Prozent mehr Mittel erforderlich, um administrativen Bereich zeitgemäß auszustatten
Mit den Mitteln, die Bund und Länder ab dem Schuljahr 2023/24 zur Verfügung stellen, können maximal umgerechnet 665 Vollzeitstellen finanziert werden; der Bund übernimmt beim Finanzausgleich-Modell Kosten von maximal 15 Millionen Euro pro Jahr, die Länder maximal 7,50 Millionen Euro pro Jahr.
Die Finanzierung reicht nicht aus, um alle allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei gegebenem Bedarf, mit administrativem Unterstützungspersonal auszustatten – und so die Schulleitungen und das pädagogische Personal zu entlasten. Um die umgerechnet 1.024 Vollzeitstellen zu finanzieren, würde sich der finanzielle Bedarf von 22,50 Millionen Euro um 54 Prozent auf 34,65 Millionen Euro erhöhen. Insgesamt sollen die Abläufe am Arbeitsplatz Schule auch im administrativen Bereich zeitgemäß ausgestaltet werden. Dafür sind weitere Finanzmittel des Bundes und der Länder beziehungsweise der Gemeinden notwendig.
Dass der Bedarf an administrativem Unterstützungspersonal hoch ist, bestätigen auch Erhebungen des Rechnungshofes an allgemeinbildenden Pflichtschulen in den Ländern Steiermark und Burgenland. Im Land Burgenland meldeten knapp zwei Drittel (62 Prozent) der Schulen ohne administrative Unterstützung einen Bedarf an, im Land Steiermark waren es 71 Prozent.
Presseinformation: Administratives Unterstützungspersonal an allgemeinbildenden Pflichtschulen
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- 86 Seiten
Bericht: Administratives Unterstützungspersonal an allgemeinbildenden Pflichtschulen
Der Rechnungshof überprüfte von November 2022 bis Februar 2023 das administrative Unterstützungspersonal an allgemeinbildenden Pflichtschulen in den Ländern Burgenland und Steiermark. Prüfungsziel war es, die Zuständigkeit für administratives Unterstützungspersonal, den Bedarf an administrativem Unterstützungspersonal, die Kosten, die Finanzierung und die Inanspruchnahme der einzelnen Modelle zur Bereitstellung für administratives Unterstützungspersonal sowie das eingesetzte administrative Unterstützungspersonal an allgemeinbildenden Pflichtschulen zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Schuljahre 2017/18 bis 2022/23 bzw. die Kalenderjahre 2017 bis 2022.