Follow-up-Überprüfung zu Klimaschutz in Österreich

27. Dezember 2024 – Auch Empfehlungen zu Akkreditierungsverfahren von Privatuniversitäten wurden überprüft

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In Österreich ist es gelungen, die Treibhausgas-Emissionen im Nicht-Emissionshandelsbereich zu reduzieren: 2022 um 5,0 Prozent und 2023 um 5,3 Prozent. Um das Klimaziel im Nicht-Emissionshandelsbereich 2030 zu erreichen, wäre auch in Zukunft ein vergleichbarer Rückgang erforderlich. Prognosen deuten allerdings darauf hin, dass dieser in den Jahren 2024 und 2025 geringer ausfallen könnte. Eine erste Abrechnung der Treibhausgas-Emissionen auf EU-Ebene wird bereits 2027 erfolgen. Wird das Klimaziel nicht erreicht, ergeben sich erhebliche Budgetrisiken. Der Rechnungshof empfiehlt daher in seiner heute veröffentlichten Follow-up-Überprüfung „Klimaschutz in Österreich“, zusätzliche, rasch wirksame klimapolitische Maßnahmen zu setzen – etwa die Ökologisierung des Steuerrechts. Seit 2021 ist ein neues Klimaschutzgesetz ausständig – und damit auch ein gesetz­licher sektorspezifischer Zielpfad für die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen. Geprüft wurden die Jahre 2020 bis 2023. Weiters hat der Rechnungshof heute die Follow-up-Überprüfung „Akkreditierung und öffentliche Finanzierung von Privathochschulen“ (Prüfzeitraum 2019 bis 2023) veröffentlicht. Es zeigten sich Dokumentationslücken bei überprüften Akkreditierungsverfahren.

Konsens für neues Klimaschutzgesetz notwendig

Die Treibhausgas-Reduktionsziele der EU für den Nicht-Emissionshandelsbereich werden hierzulande durch das Klimaschutzgesetz umgesetzt. Es ist das zentrale Planungs-, Steuerungs- und Koordinierungsinstrument für klimapolitische Maßnahmen. Diese Funktion konnte es seit dem Jahr 2021 mangels verbindlicher sektorspezifischer Zielpfade zur Treibhausgas-Reduktion nicht mehr erfüllen. Eine Regierungsvorlage für ein neues Klimaschutzgesetz kam nicht zustande. Es wäre auf einen Konsens für ein neues Klimaschutzgesetz hinzuwirken. Säumig war Österreich zudem mit dem finalen Nationalen Energie- und Klimaplan.

Erhebliche zusätzliche Anstrengungen notwendig

Mit der Einführung einer nationalen CO2-Bepreisung, dem österreichweiten Klimaticket und dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz traf der Bund verstärkt Maßnahmen zum Klimaschutz. Förderungen von thermischen Sanierungen und für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen wurden erheblich ausgebaut. Mit den bestehenden Maßnahmen würde Österreich das Klimaziel 2030 dennoch deutlich verfehlen. Die Folge: Emissionszertifikate müssten angekauft werden. Laut dem Entwurf für den Nationalen Energie- und Klimaplan vom August 2024 würde sich der Mittelbedarf mit bestehenden Maßnahmen auf bis zu 5,8 Milliarden Euro und im Szenario mit zusätzlich geplanten Maßnahmen auf bis zu 1,7 Milliarden Euro belaufen.

Es bedarf somit erheblicher zusätzlicher Anstrengungen, um das Klimaziel 2030 zu erreichen; dazu werden budgetäre, steuerliche und ordnungsrechtliche Maßnahmen erforderlich sein. Rasch wirksame klimapolitische Maßnahmen wären zu setzen. Dabei wäre zu berücksichtigen, dass sich Anteile der Sektoren an den Treibhausgas-Emissionen deutlich unterscheiden. Zudem verläuft die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen in den einzelnen Sektoren sehr unterschiedlich. Der Sektor Verkehr war 2022 Hauptverursacher für Treibhausgas-Emissionen im Nicht-Emissionshandelsbereich. Im Vergleich zum Jahr 2005 erzielte der Sektor Gebäude die größten prozentuellen Emissionsreduktionen.

Verursachergerechter Ankauf von Emissionszertifikaten

Unterschiedlich fiel die Reduktion der Emissionen auch je nach Bundesland aus: Oberösterreich verzeichnete mit sieben Prozent die geringste, Kärnten mit 26 Prozent die höchste prozentuelle Reduktion an Treibhausgas-Emissionen im Zeitraum 2005 bis 2021. Doch: Eine verursachergerechte Regelung zur Aufteilung der Kosten für den allfälligen Ankauf von Emissionszertifikaten zwischen Bund und Ländern fehlte im Finanzausgleichsgesetz weiterhin.

Abbau klimaschädlicher Subventionen

Der Rechnungshof hatte in seinem 2021 erschienenen Bericht „Klimaschutz in Österreich – Maßnahmen und Zielerreichung 2020“ empfohlen, eine Ökologisierung des Steuerrechts in Angriff zu nehmen. Das Finanzministerium setzte diese Empfehlung teilweise um; so wurde etwa die nationale CO2-Bepreisung im Herbst 2022 eingeführt. Es wurden jedoch keine konkreten Maßnahmen für die Ökologisierung und für den Abbau klimaschädlicher Subventionen gesetzt, obwohl dies eine hohe Klimawirksamkeit hätte. Laut WIFO beliefen sich die klima­schädlichen Bundessubventionen von 2016 bis 2019/2020 auf durchschnittlich 4,066 Milliarden Euro bis 5,676 Milliarden Euro pro Jahr. Die meisten Subventionen fielen im Bereich Verkehr an, insbesondere im Straßenverkehr. Auch die Länder vergaben zahlreiche potenziell klimaschädliche Subventionen. Die Ökologisierung des Steuerrechts wäre unter Berücksichtigung sozialpolitischer Erfordernisse voranzutreiben, so die Empfehlung des Rechnungshofes.

Das Finanzministerium und das Klimaschutzministerium setzten von den 20 überprüften Empfehlungen des Vorberichts zwei zur Gänze, acht teilweise und zehn nicht um.

Follow-up-Bericht zur Akkreditierung und öffentlichen Finanzierung von Privathochschulen

Im ebenfalls heute veröffentlichten Follow-up-Bericht „Akkreditierung und öffentliche Finanzierung von Privathochschulen“ überprüfte der Rechnungshof die Umsetzung ausgewählter Empfehlungen bei der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) sowie beim Wissenschaftsministerium. Bei zwei beispielhaft überprüften Akkreditierungsverfahren zeigten sich Dokumentationslücken in den Verfahrensunterlagen. Eine nachvollziehbare und transparente Dokumentation in allen Prozessschritten wäre sowohl für die Entscheidungsfindung als auch für deren nachträgliche Überprüfbarkeit wesentlich. Aufgrund fehlender Vorgaben in der Akkreditierungsverordnung lagen der AQ Austria bei einem Reakkreditierungsverfahren nur Planwerte vor. Ohne die Gegenüberstellung mit Ist-Werten, beispielsweise durch Jahresabschlüsse, ließen sich diese – zur Bewertung der Finanzierungsstruktur – nicht plausibilisieren.

Die AQ Austria und das Wissenschaftsministerium setzten von zwölf überprüften Empfehlungen eine um, sechs teilweise und fünf nicht um.

Presseinformation: Klimaschutz in Österreich; Follow-up-Überprüfung und Akkreditierung und öffentliche Finanzierung von Privathochschulen; Follow-up-Überprüfung

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84 Seiten

Bericht: Klimaschutz in Österreich; Follow-up-Überprüfung

Der Rechnungshof überprüfte von Jänner bis März 2024 das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, um den Stand der Umsetzung von Empfehlungen aus seinem Vorbericht „Klimaschutz in Österreich – Maßnahmen und Zielerreichung 2020“ (u.a. Reihe Bund 2021/16) zu beurteilen.

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68 Seiten

Bericht: Akkreditierung und öffentliche Finanzierung von Privathochschulen; Follow-up-Überprüfung

Der Rechnungshof überprüfte von Februar bis April 2024 die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria und das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, um den Stand der Umsetzung von Empfehlungen aus dem Vorbericht „Akkreditierung und öffentliche Finanzierung von Privatuniversitäten“ zu beurteilen. Der in der Reihe Bund 2020/26 veröffentlichte Bericht wird in der Folge als Vorbericht bezeichnet.

Aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgte ab Jänner 2021 eine Binnen-Differenzierung des privaten – nicht bundesfinanzierten – Hochschulsektors in „Privathochschulen“ (als übergeordnetem Begriff) und „Privatuniversitäten“. Der Rechnungshof überprüfte deshalb die Umsetzung ausgewählter Empfehlungen an Privatuniversitäten (für die Jahre 2019 und 2020) und an Privatuniversitäten bzw. -hochschulen (ab 2021). Für den nunmehr überprüften Zeitraum – im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2023 – verwendet der Rechnungshof einheitlich den Begriff Privathochschulen.

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