Forschung im Landwirtschaftsministerium: Projektkosten durchgängig nachvollziehbar kalkulieren
Das Landwirtschaftsministerium setzte für sein laufendes „Programm für Forschung und Entwicklung im BMLRT, 2020-2025“ eigene Meilensteine um. Dennoch gibt es Verbesserungsbedarf, wie der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Forschung im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft“ feststellt. 162,52 Millionen Euro gab das Ministerium in den Jahren 2020 bis 2022 für Forschung aus. Bei der Abwicklung der Projekte vermissen die Prüferinnen und Prüfer einheitliche Kostenobergrenzen und durchgängig nachvollziehbare Kostenkalkulationen.
Das Landwirtschaftsministerium vergab Forschungsprojekte über Werkverträge direkt beziehungsweise unter Anwendung der Ausnahmebestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2018 für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen. Dadurch waren auch Aufträge über 100.000 Euro ohne formelle Vergabeverfahren möglich. Der Rechnungshof überprüfte die Abwicklung anhand zehn ausgewählter Forschungsprojekte. Je Projekt reichte der Finanzierungsbeitrag des Landwirtschaftsministeriums von 20.000 bis rund 735.000 Euro. Und: Beim mit 350 Million Euro dotierten Waldfonds wurden Kostenobergrenzen via Subauftragnehmer umgangen.
Teil der Forschung waren neben land-, forst- und wasserwirtschaftlichen Agenden auch der Waldfonds sowie die Sicherheits- und Verteidigungsforschung. Für die Prüferinnen und Prüfer war der inhaltliche Zusammenhang zwischen Sicherheits- und Verteidigungsforschung und den Angelegenheiten des Landwirtschaftsministeriums nicht unmittelbar nachvollziehbar. Geprüft wurden im Wesentlichen die Jahre 2020 bis 2022.
Die drei größten Auftragnehmer zu dieser Zeit waren die Universität für Bodenkultur Wien (BOKU), das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) und die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES).
Uneinheitliches Berichtswesen bei den Projekten
Das Landwirtschaftsministerium hat mit seiner koordinierenden Abteilung Forschung und Entwicklung sowie mit seiner Datenbank für Forschung zur Nachhaltigen Entwicklung (DaFNE) einen einheitlich koordinierten Prozess für seinen Forschungsbereich. Allerdings wickelte es einen wesentlichen Teil seiner Forschungsvorhaben nicht darüber ab. Dadurch entstanden teils uneinheitliche Vorgehensweisen im Berichtswesen. Manche Dienststellen nutzten eigene Systeme für die Dokumentation ihrer Forschungstätigkeit. Der Rechnungshof empfiehlt dem Landwirtschaftsministerium ein einheitliches, verwaltungsökonomisches Berichtsformat umzusetzen.
Keine einheitlichen Kostenobergrenzen festgelegt
Für Projekte der Forschungsplattform DaFNE definierte das Landwirtschaftsministerium im überprüften Zeitraum keine Kostenobergrenze für Personal- und Gemeinkosten. Bei acht von zehn überprüften Projekten stellte der Rechnungshof fest, dass das Landwirtschaftsministerium Personalkostensätze sowie Gemeinkosten in unterschiedlicher Höhe genehmigte. Der Rechnungshof weist kritisch darauf hin, dass das Landwirtschaftsministerium 2020 bei zwei Projekten für dieselben Personen deutlich unterschiedliche Kostensätze akzeptierte.
Für alle über DaFNE abgewickelten Projekte sollten Regelungen für eine einheitliche Antragsbewertung ausgearbeitet werden und zweckmäßige Kostendeckelungen von Personal- und Gemeinkosten sind vorzusehen, empfiehlt der Rechnungshof.
Weiters wurden manche Projekte mehrheitlich pauschal abgerechnet. Das Ministerium verlangte in Folge auch keine Verwendungsnachweise bei den Endabrechnungen. Für eine sachgerechte Abrechnungskontrolle empfiehlt der Rechnungshof, einheitliche Kriterien sowie finanzielle Berichterstattung und bedarfsweise Belege einzufordern.
Kosten nicht nachvollziehbar kalkuliert
Entgegen der Vorgaben des Ministeriums waren bei den zehn überprüften Projekten die Kosten nicht durchgängig nachvollziehbar kalkuliert: so gaben Projektwerber Sachkosten pauschal an. Kosten und Leistungen waren nicht nachvollziehbar zuzuordnen. Bei sieben Projekten fehlten teilweise Angebote und Kostenvoranschläge für Sachkosten. Der Rechnungshof empfiehlt dem Landwirtschaftsministerium folglich, Projektanträge nur bei Vorliegen aller Angebote beziehungsweise Kostenvoranschläge zu genehmigen und die Kosten sachgerecht zuzuordnen.
Dreimal höhere Personalkosten bei Waldfonds
Das im Juli 2020 beschlossene Waldfondsgesetz mit dem 350 Millionen Euro dotierten Fonds wurde zur Abgeltung von Borkenkäferschäden, zur Förderung klimafitter, artenreicher Wälder und zur Stärkung der Holzverwendung eingerichtet. Der Rechnungshof merkte in Bezug auf das vergleichsweise hohe Fördervolumen an, dass die Mittel lediglich für einen befristeten Zeitraum zur Verfügung standen. Daher musste deren Verwendung bis vorerst 2027 verlängert werden, damit sie auch ausgegeben beziehungsweise abgewickelt werden können.
Außerdem konnten in der Sonderrichtlinie Waldfonds bei Subauftragnehmern dreimal höhere Personalkosten abgerechnet werden als bei Projektwerbern selbst. So konnte beispielsweise die Kostenobergrenze bei einer Projektwiedereinreichung umgangen werden. Der Rechnungshof empfiehlt dem Landwirtschaftsministerium, – um einen sparsamen und zweckmäßigen Mitteleinsatz sicherzustellen – Abweichungen von den Personalkostenobergrenzen nur in begründeten Ausnahmefällen zu akzeptieren.
- pdf Datei:
- 3,086.4 KB
- Umfang:
- 98 Seiten
Forschung im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Der Rechnungshof überprüfte von Dezember 2022 bis April 2023 die Forschung im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft. Ziel der Gebarungsüberprüfung war die Beurteilung der Forschungsorganisation und der Forschungsausgaben, der Forschungsstrategie sowie der Ziele und Wirkungen, der Prozesse und der Projektabwicklung bei ausgewählten Forschungsprojekten sowie des Einsatzes und der Anwendung der Forschungsdatenbank. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2020 bis 2022.