Mängel in der Buchführung bei der Salzburger Rechtsanwaltskammer
Der Rechnungshof prüfte die Salzburger Rechtsanwaltskammer. Es zeigte sich: Bei der Gestaltung der Buchführung und des Rechnungsabschlusses bestanden Schwächen. So fehlten grundlegende inhaltliche Vorgaben, um Qualität, Aussagekraft und Transparenz sicherstellen zu können. Zudem setzte die Rechtsanwaltskammer eine Buchhaltungssoftware ein, die für ihre Zwecke nur eingeschränkt geeignet war. Beim Erstellen des Jahresabschlusses mussten beispielsweise Werte aus der Buchhaltung manuell übernommen werden, was mit hohem Aufwand verbunden und zudem fehleranfällig war. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2019 bis 2023.
Die Salzburger Rechtsanwaltskammer finanziert sich im Wesentlichen aus den Beiträgen ihrer Mitglieder, deren berufliche, soziale und wirtschaftliche Interessen sie vertritt. Mit Stichtag 31. Dezember 2023 waren das 525 Personen. Der organisatorische Aufbau der Salzburger Rechtsanwaltskammer entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Die zuständigen Organe nahmen ihre Aufgaben zuverlässig wahr. Sämtliche Funktionärinnen und Funktionäre üben die Tätigkeit unentgeltlich aus. Die Kammer hatte Ende 2023 mit insgesamt fast 3,5 Millionen Euro vergleichsweise hohe finanzielle Reserven.
Inhaltliche Vorgaben zur Rechnungsprüfung fehlten
Der Rechnungshof sieht vor allem in der Rechnungsführung der Rechtsanwaltskammer Verbesserungsbedarf. Es braucht daher grundlegende inhaltliche Vorgaben zur Erstellung des Voranschlags, zum budgetären Vollzug und zum Rechnungsabschluss, empfiehlt der Rechnungshof. Auch die Verantwortlichkeiten der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer waren unklar, kritisiert der Rechnungshof. So waren ihre Prüfungshandlungen mangels Vorgaben zur Rechnungsprüfung nicht dokumentiert und daher nicht nachvollziehbar.
Betreffend Buchhaltungssoftware hält der Rechnungshof fest: Sie ist eigentlich für Anwaltskanzleien konzipiert und nur eingeschränkt für die Zwecke der Rechtsanwaltskammer geeignet. So war der Kontenplan, also die Struktur der Konten, teilweise unsystematisch und nicht konsistent. Die laufende Buchführung sollte auch sicherstellen, dass deren Ergebnisse zuverlässig und einfach in den Rechnungsabschluss übergeleitet werden. Die unterschiedliche Struktur machte allerdings eine manuelle Überleitung notwendig. Dieser Prozess war mit hohem Aufwand verbunden, intransparent und fehleranfällig. Der Rechnungshof empfiehlt, den Prozess für den Rechnungsabschluss zu vereinfachen und nachvollziehbar zu gestalten, damit auch ein laufendes Controlling möglich ist.
Herausforderung für Altersvorsorge
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind von der allgemeinen gesetzlichen Pensionsvorsorge ausgenommen. Die Altersvorsorge erfolgt im Wesentlichen im Umlagesystem über die jeweilige Kammer. Die Salzburger Rechtsanwaltskammer erhöhte die Beiträge, die von den Mitgliedern einzuzahlen sind, in den letzten Jahren deutlich stärker als die ausgezahlten Rentenleistungen. Das war notwendig, um Kapitalreserven zu bilden, damit das System insgesamt erhalten werden kann. Im Hinblick darauf beteiligte sich die Salzburger Rechtsanwaltskammer auch am Vorhaben von insgesamt sieben Rechtsanwaltskammern, eine gemeinsame Pensionsvorsorge zu schaffen.
Presseinformation: Salzburger Rechtsanwaltskammer
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- 68 Seiten
Bericht: Salzburger Rechtsanwaltskammer
Der Rechnungshof überprüfte von Jänner bis März 2024 die Salzburger Rechtsanwaltskammer. Ziel der Gebarungsüberprüfung war es, die Organisation, den Personaleinsatz, die Aufgabenwahrnehmung, die Gebarung im Bereich der Allgemeinen Kammermittel und des Notfallfonds sowie die Verrechnung und Rechnungslegung zu beurteilen. Im Bereich der Altersvorsorge beschränkte der Rechnungshof sich darauf, die Höhe von Beiträgen und Leistungen, die Verrechnung von Ausgaben und Einnahmen sowie das Sondervermögen im Zuständigkeitsbereich der Salzburger Rechtsanwaltskammer darzustellen und zu beurteilen.