NPO-Unterstützungsfonds: Prüfungen ausweiten und zu Unrecht bezogene Förderungen zurückfordern
Der Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds war das zentrale Instrument zur Unterstützung des gemeinnützigen Sektors während der COVID-19-Pandemie. Insgesamt wurden 822,80 Millionen Euro an 23.646 unterschiedliche Förderwerber ausbezahlt. Vor Auszahlung der Anträge wurde durch ein Stichprobenverfahren ein Fördervolumen von 173 Millionen Euro vertieft geprüft. Diese vertieften Prüfungen hatten schließlich Förderungs-Kürzungen in der Höhe von 14,22 Millionen Euro zur Folge. In seinem heute veröffentlichten Bericht „NPO-Unterstützungsfonds“ regt der Rechnungshof an, vertiefte Prüfungen auf das noch nicht geprüfte Fördervolumen auszuweiten und zu Unrecht bezogene Förderungen zurückzufordern. Verbesserungsbedarf gibt es bei der allgemeinen Antragsprüfung. Hier war das Vier-Augen-Prinzip nicht immer gewährleistet. Und: Die leitenden Überlegungen bei der Einführung neuer Fördermaßnahmen sollten schriftlich nachvollziehbar sein. Lob gab es für die automationsunterstützte und mehrheitlich zeitnahe Abwicklung der Anträge. Der Bericht betrifft den Zeitraum Juni 2020 bis September 2023.
Der NPO-Unterstützungsfonds wurde beim Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingerichtet und aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds finanziert. Er sollte sicherstellen, dass förderbare Organisationen ihre statutengemäßen Aufgaben weiterhin erfüllen können. Zielgruppe waren gemeinnützige Organisationen, Freiwillige Feuerwehren und gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften. Gefördert wurden etwa Mieten, Wasser, Energie und Telekommunikation, Versicherungen, Vorlaufkosten für abgesagte Veranstaltungen, verderbliche Waren, Personalkosten und COVID-19-bedingte Kosten.
Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aws) wurde mit der Abwicklung der Anträge beauftragt. Bis September 2023 genehmigte sie 59.009 Anträge von 23.646 unterschiedlichen Förderwerbern und zahlte 822,80 Millionen Euro an Förderungen aus. Bei 3.782 bereits genehmigten Anträgen kam es zu Rückforderungen in der Höhe von 21,91 Millionen Euro. Bei rund 6.200 Anträgen kam kein Fördervertrag zustande.
Fünf Phasen, vier Förderelemente, unterschiedliche Ansprüche
Das für den Fonds notwendige Gesetz trat im Juni 2020 in Kraft und wurde mehrfach novelliert. Im Zeitraum von April 2020 bis März 2022 konnte in insgesamt fünf Phasen Unterstützung beantragt werden, wobei die vier Förderelemente (Kostenzuschuss, Struktursicherungsbeitrag, Lockdown-Zuschuss und COVID-19-Testkosten) teils nur in bestimmten Phasen gewährt werden konnten. Jedoch: Die Gründe für die Einführung neuer Förderelemente – wie etwa der Lockdown-Zuschuss oder COVID-19-Testkosten – sowie für Änderungen bei den Förderhöhen oder Förderbegrenzungen waren nicht schriftlich dokumentiert. Daher empfiehlt der Rechnungshof: Es wäre sicherzustellen, dass die leitenden Überlegungen zur Einführung neuer Fördermaßnahmen beziehungsweise zur Änderung einzelner Förderelemente nachvollziehbar schriftlich festgehalten werden. Auch die erwarteten Wirkungen bei den Fördernehmern wären darzulegen.
Vertiefte Prüfungen: Kürzungen bei fast der Hälfte aller Anträge aus der Stichprobe
Pro Phase wurden 250 bis 500 Stichproben vor der Auszahlung vertieft geprüft. Die Auswahl der Stichprobe erfolgte risikobasiert – etwa bei einer Förderhöhe über 800.000 Euro – aber auch per Zufall. Bei 48 Prozent der risikobasierten und 46 Prozent der zufallsbasierten Stichproben kürzte die aws acht Prozent beziehungsweise zehn Prozent des beantragten Förderbetrags, weil etwa die Einnahmen oder die förderbaren Kosten nicht korrekt angeführt waren und somit kein Anspruch auf den vollen Förderbetrag bestand. Dies führte bei insgesamt 1.603 Stichproben zu Kürzungen in Höhe von 14,22 Millionen Euro beziehungsweise 8,2 Prozent des geprüften Fördervolumens von rund 173 Millionen Euro.
Angesichts des gesamten Fördervolumens von 822,80 Millionen Euro erachtet es der Rechnungshof als zweckmäßig, die Stichprobenprüfungen auf das noch nicht geprüfte Fördervolumen auszuweiten und zu Unrecht bezogene Förderungen zurückzufordern.
Neben Stichprobenprüfungen führte die aws auch Konsistenzprüfungen durch, aus denen sich bei 36 Anträgen Rückforderungen ergaben. Rückforderungen betrafen auch Non-Profit-Organisationen, die nach parlamentarischen Anfragen und vertieften Prüfungen als Teil einer politischen Partei eingestuft wurden. Aus diesem Grund waren sie von den Leistungen des NPO-Unterstützungsfonds ausgeschlossen.
Finanzstrafen als Ausschlussgrund blieben ungeprüft, Kontrolle ungewiss
Voraussetzung für die Zuerkennung von Förderungen aus dem NPO-Unterstützungsfonds war zudem, dass über die Organisation in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keine rechtskräftigen Finanzstrafen oder entsprechende Verbandsgeldbußen aufgrund vorsätzlich begangener Taten verhängt worden waren. In den Abwicklungsverträgen des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) mit der aws war eine entsprechende Kontrolle der Anträge jedoch nicht vorgesehen; sie wurden auch nicht durchgeführt. Stattdessen wurde auf die Möglichkeit nachgängiger Kontrollen durch die Finanzverwaltung verwiesen. Wiewohl der Rechnungshof die Abstimmung des Ministeriums mit dem Finanzministerium anerkennt, erachtet er eine Kontrolle durch die Finanzverwaltung als ungewiss.
Der Rechnungshof empfiehlt, bei Fördermaßnahmen möglichst vor der Auszahlung umfassend zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Förderbarkeit erfüllt sind.
Vier-Augen-Kontrolle verbesserungswürdig
Der Prozess der Antragstellung war klar und zweckmäßig. Die Abwicklung des NPO-Unterstützungfonds selbst schlug mit 10,67 Millionen Euro zu Buche und lag somit bei 1,3 Prozent der bis September 2023 ausbezahlten Fördersumme. Dieser vergleichsweise niedrige Wert ist insbesondere auf die automationsunterstützte Abwicklung zurückzuführen. Die Abwicklung erfolgte mehrheitlich zeitnah; durchschnittlich binnen 23 Tagen.
Kritisch hält der Rechnungshof allerdings fest, dass bei der allgemeinen Antragsprüfung der Anspruch einer vollständigen Vier-Augen-Kontrolle nicht erfüllt wurde. Der Rechnungshof empfiehlt der aws, bei Förderprüfungen eine umfassende Vier-Augen-Kontrolle vorzusehen.
Sektor Sport verzeichnete höchste Fördersumme und die meisten Fördernehmer
Das BMKÖS konzipierte für die Bewerbung des Fonds eine Informationskampagne und stellte aus seinem Budget 1,38 Millionen Euro dafür bereit. Die Information des NPO-Sektors über den NPO-Unterstützungsfonds hätten jedoch nicht zwingend durch flächendeckende und kostenintensive Medienschaltungen und -kampagnen erfolgen müssen. Alternative Informationskampagnen wurden weder geprüft noch Erfolgskontrollen durchgeführt.
In Niederösterreich und Oberösterreich gab es die meisten Fördernehmer; auf die Fördernehmer in Wien entfiel die höchste Fördersumme. Der Sektor Sport verzeichnete über alle fünf Phasen die meisten Fördernehmer sowie die höchste Fördersumme. Der Anteil der Fördernehmer variierte stark zwischen den Sektoren: In den beiden Sektoren Religion, kirchliche Zwecke und Feuerwehren erhielten Fördernehmer überdurchschnittlich häufig Auszahlungen in allen fünf Phasen.
Gewährte Förderungen über 1.500 Euro pro Kalenderjahr sind auf der Webseite des Ministeriums angeführt: https://npo-fonds.at/foerderdaten/
Presseinformation: NPO-Unterstützungsfonds
- pdf Datei:
- 2,606.6 KB
- Umfang:
- 86 Seiten
Bericht: NPO-Unterstützungsfonds
Der RH überprüfte von Juni bis Oktober 2023 den von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aws) abgewickelten Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds.