Rechenschaftsbericht Die Bierpartei 2022 veröffentlicht
Der Rechnungshof hat heute den Rechenschaftsbericht Die Bierpartei 2022 veröffentlicht.
Wahlkampfkosten: keine EU-Wahl, keine Nationalratswahl.
Spenden über das gesamte Jahr: 31.198,26 Euro
Zu folgenden Punkten erfolgen Mitteilungen an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS):
- Spenden im Zusammenhang mit einem Webshop
Über die Website (https://turboshop.shop/) wurden im Webshop neben Werbeartikeln der Musikgruppe „Turbobier“ auch Werbeartikel der „Die Bierpartei“ angeboten, wie beispielsweise diverse – mit dem Partei-Logo versehene – Textilien und Geschenkboxen. Die Partei warb auch auf ihrer Facebook-Seite für den Erwerb von Werbeartikeln mit dem Partei-Logo „Die Bierpartei“ und verlinkte zum Webshop.
In den Jahren 2021, 2022 und 2023 hatte der Webshop (https://turboshop.shop) als Verkaufsplattform für Merchandising mit dem Branding „Bierpartei“ gedient. Seit Beginn der Nutzung des Webshops durch die Bierpartei bestand eine Vereinbarung zur anteiligen Kostenübernahme. Die Vereinbarung zur anteiligen Kostenübernahme legte die Partei dem Rechnungshof nicht vor.
Im Rechenschaftsbericht 2022 sind allfällige Einnahmen und Ausgaben in Zusammenhang mit dem Webshop und die Verrechnung mit dem dahinterstehenden Unternehmen nicht erkennbar. Der Rechenschaftsbericht 2022 wurde laut Partei nach Zahlungsflüssen erstellt und im Jahr 2022 habe es noch keine Zahlungsflüsse gegeben.
Nach Ansicht des Rechnungshofes stellt der Verkauf der Werbeartikel der Partei auf der Website https://turboshop.shop/ eine Werbemaßnahme für die Partei dar; die Kosten der Verkaufsplattform für Merchandising mit dem Branding „Bierpartei“ trug jedoch ein Unternehmen. Sowohl bei der Erstellung als auch beim laufenden Betrieb und der Betreuung der Verkaufsplattform fallen Sach- und Personalkosten an; der Rechnungshof schätzt diese – aufgrund von fehlenden Unterlagen – auf rund 17.600 Euro. Diese wären im Rechenschaftsbericht 2022 abzubilden gewesen; Zahlungsflüsse sind periodengerecht zuzuordnen. Der Rechnungshof sieht hier also eine Spende, die wegen der Überschreitung der Spendenobergrenze pro Jahr und Spender von 7.935,21 Euro zum Teil unzulässig ist; er erstattet daher Mitteilung an den UPTS.
- weitere Mitteilungen an den UPTS
- wegen einer verspäteten Spendenmeldung an den Rechnungshof durch die Partei
- wegen einer verspäteten Spendenmeldung an den Rechnungshof durch die Partei
Auffälligkeiten im Kontrollverfahren:
keine
Presseinformation: Rechenschaftsbericht Die Bierpartei 2022
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