Rechenschaftsbericht der Freiheitlichen Partei Österreichs – Die Freiheitlichen (FPÖ) 2022 veröffentlicht

13. Dezember 2024 – Mitteilungen an den UPTS erfolgen

Rechenschaftsbericht der FPÖ, Symbolbild Geldscheine mit blauem Hintergrund - Copyright: Foto: iStock/gaffera

Der Rechnungshof hat am heutigen Tag den Rechenschaftsbericht der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) 2022 veröffentlicht.

Wahlkampfkosten: keine EU-Wahl, keine Nationalratswahl.

Spenden über das gesamte Jahr: 27.810,47 Euro

Zu folgenden Punkten erfolgen Mitteilungen an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS):

  • Spenden im Zusammenhang mit einem Webshop

Die FPÖ Kärnten verweist auf ihrer Website zu einem Fanshop, der unter den Kategorien „Damen“, „Herren“, „Unisex“, „Accessoires“ und „Give Aways“ Textilien und Werbeartikel mit dem Freiheitlichen Design der FPÖ Kärnten anbietet. Laut Stellungnahme der Partei wird dieser Fanshop von einem Unternehmen betrieben; die Landesgruppe Kärnten erziele daraus weder Einnahmen, noch habe sie daraus Spenden erhalten. Im äußersten Fall liege eine Dienstleistung des Unternehmens zugunsten der FPÖ Kärnten vor.

Nach Ansicht des Rechnungshofes stellt der Verkauf von Werbeartikeln der Partei über den Fanshop eine Werbemaßnahme für die Partei dar; die Kosten für diesen Fanshop trug ein Unternehmen. Sowohl bei der Erstellung als auch beim laufenden Betrieb und der Betreuung des Fanshops fallen Sach- und Personalkosten an. Die Partei hat trotz ausdrücklicher Aufforderung dem Rechnungshof keine Angaben oder Unterlagen betreffend die angefallenen Sach- und Personalkosten für den Fanshop übermittelt, die für die Bemessung der Kosten hätten berücksichtigt werden können. Der Rechnungshof schätzt diese auf bis zu rund 55.000 Euro.

Der Rechnungshof sieht hier eine Spende, die im Rechenschaftsbericht 2022 auszuweisen gewesen wäre und die wegen der Überschreitung der Spendenobergrenze pro Jahr und Spender von 7.935,21 Euro zum Teil unzulässig ist; er erstattet daher Mitteilung an den UPTS.

  • Ausweis der Gebarung der „Neuen Freien Zeitung“

Die FPÖ ist gemeinsam mit dem Freiheitlichen Parlamentsklub Medieninhaber und Herausgeber der „Neuen Freien Zeitung“. Zudem erfolgen die Geschäftsführung, Redaktion und Verwaltung der „Neuen Freien Zeitung“ durch die Partei. Für die „Neue Freie Zeitung“ erhielt die Partei 2022 eine Förderung nach dem Presseförderungsgesetz in Höhe von 54.242 Euro, die im Rechenschaftsbericht der Partei nicht enthalten ist.

Nach Ansicht des Rechnungshofes sind – aus Gründen der Transparenz – Einnahmen und Ausgaben der „Neuen Freien Zeitung“, deren Medieninhaber und Herausgeber die Partei ist, im Rechenschaftsbericht der Partei gemäß § 5 Abs. 4 bzw. 5 PartG offenzulegen. Die Partei übermittelte dem Rechnungshof trotz seiner Aufforderung keine Unterlagen.

Nach Ansicht des Rechnungshofes liegt ein Verstoß gegen die Ausweispflicht nach § 5 Abs. 4 bzw. 5 PartG aufgrund des unrichtigen und unvollständigen Ausweises der Gebarung der „Neuen Freien Zeitung“ im Rechenschaftsbericht der Partei vor.

  • Weitere Mitteilungen an den UPTS
    • Im Jahr 2022 kam es erneut zu vom oberösterreichischen Landtagsklub der FPÖ gesponserten Facebook-Postings des Klubobmanns Herwig Mahr. Schon in der Vergangenheit vertrat der Rechnungshof die Auffassung, es handle sich dabei um unzulässige Spenden, weil nicht über die Arbeit des Landtagsklubs informiert werde, und er erstattete daher eine Mitteilung an den UPTS; dieser hielt in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 2024 zum Rechenschaftsbericht 2021 der Partei fest, dass es sich bei 79 in der Mitteilung des Rechnungshofes genannten Werbeanzeigen um Parteiwerbung handle. Nach Ansicht des Rechnungshofes stellten im Jahr 2022 elf Facebook-Anzeigen eine unzulässige Spende in Form von Sachleistungen durch den Freiheitlichen Klub Oberösterreich an die Partei in der Höhe von 330 Euro dar.
    • In seiner Entscheidung vom 17. Juni 2020 hat der UPTS festgehalten, dass es aus Transparenzgründen erforderlich sei, die Einnahmen aus Inseraten in einem Medium, dessen Medieninhaber eine politische Partei sei, im Rechenschaftsbericht auszuweisen. Im Rechenschaftsbericht 2022 weist die Partei in der Anlage „Inseratenliste (§ 7 PartG)“ Einnahmen aus Inseraten in der Höhe von rund 55.600 Euro aus; diese betrafen Inserate des Freiheitlichen Bildungsinstitutes. Zudem erzielte 2022 die „Neue Freie Zeitung“ durch Inserate der Österreichischen Lotterien Einnahmen von rund 17.300 Euro; diese Einnahmen blieben im Rechenschaftsbericht der Partei jedoch unberücksichtigt. Nach Ansicht des Rechnungshofes sind daher die Einnahmen aus Inseraten der „Neuen Freien Zeitung“ im Rechenschaftsbericht 2022 zu gering dargestellt und er erstattet daher Mitteilung an den UPTS.

Auffälligkeiten im Kontrollverfahren:
keine

Presseinformation: Rechenschaftsbericht der FPÖ 2022

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Rechenschaftsbericht der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) 2022

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