Rechenschaftsbericht der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) 2022 veröffentlicht
Der Rechnungshof hat am heutigen Tag den Rechenschaftsbericht der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) 2022 veröffentlicht.
Wahlkampfkosten: keine EU-Wahl, keine Nationalratswahl.
Spenden über das gesamte Jahr: 323.475,78 Euro
Zu folgenden Punkten erfolgen Mitteilungen an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS):
- Unzulässige Spenden aufgrund parteipolitischer Postings auf einem offiziellen Social-Media-Account
Im Zusammenhang mit Social-Media-Aktivitäten von Politikerinnen und Politikern können sich Abgrenzungsfragen ergeben, die mit potenziellen Interessenkonflikten verbunden sind. Diese bestehen unter anderem in der fehlenden Trennung der Sphären – also zwischen den Aktivitäten eines Regierungsamts einerseits und den persönlichen oder parteipolitischen Aktivitäten eines Regierungsmitglieds andererseits. Bei einer Vermischung von Ressourcen der öffentlichen Hand und einer politischen Partei könnten unzulässige Spenden nach dem Parteiengesetz vorliegen. Klare Regelungen dazu liegen in Österreich nicht vor. Es bedarf daher einer grundsätzlichen Klarstellung, was im Hinblick auf die Sphärentrennung zulässig ist – unabhängig von der Höhe der möglichen unzulässigen Spende.
Der Landeshauptmann des Burgenlandes, Mag. Hans Peter Doskozil, nutzte im Rechenschaftsjahr 2022 den Facebook-Account „Hans Peter Doskozil“, wobei laut den Stellungnahmen der Partei und des Landes Burgenland der Medieninhaber der Landeshauptmann von Burgenland sei und die inhaltliche Gestaltung durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung erfolge. Somit ist der Facebook-Account des Landeshauptmanns Mag. Hans Peter Doskozil als öffentlicher Account dem Amt der Burgenländischen Landesregierung zurechenbar.
Im Jahr 2022 wurden auf dem Account des Landeshauptmanns Mag. Hans Peter Doskozil insgesamt sechs Postings veröffentlicht, die der Partei zuzuordnen sind: Die Fotos, die Inhalte der Begleittexte und die hervorstechende rote Unterlegung der Beiträge zur Veranstaltung zum 1. Mai, die in T-Shirts der Partei gekleideten Personen sowie die in einem Posting abgebildeten Funktionäre der SPÖ erzeugen bei durchschnittlich aufmerksamen, durchschnittlich verständigen und durchschnittlich informierten Betrachter/innen den Eindruck, dass es sich um Parteiinhalte der SPÖ handelt und stellen daher einen Werbewert für die Partei dar.
In seinem Bescheid GZ 2021-0.394.557 (UPTS/FPÖ) vom 12. Juli 2021 setzte der UPTS den geldwerten Vorteil für das Facebook-Posting der FPÖ auf der Seite des damaligen Innenministers Herbert Kickl mit Kosten von ähnlichen Postings laut Meta-Werbebibliothek fest. Entsprechend dieser Bewertung betragen die Kosten für die Facebook-Postings des Landeshauptmanns für Burgenland 600 Euro.
Der Rechnungshof sieht hier eine unzulässige Spende in Form von Sachleistungen aufgrund parteipolitischer Postings auf dem offiziellen Social-Media-Account des Landeshauptmanns Mag. Hans Peter Doskozil von 600 Euro und erstattet eine entsprechende Mitteilung an den UPTS.
- Weitere Mitteilung an den UPTS
- Mehrmals im Jahr erscheint das Magazin „4U: Das Magazin der SPÖ Graz“. Im Berichtszeitraum war dies dreimal der Fall. Laut Impressum sind Medieninhaber sowie Eigentümer der SPÖ Gemeinderatsklub und die SPÖ Graz. Zur Finanzierung der Zeitschrift teilte die SPÖ dem Rechnungshof mit, dass sie überwiegend durch den Klub erfolgt. Schon in der Vergangenheit vertrat der Rechnungshof die Ansicht, dass diejenigen Inhalte, die Parteiinhalte und keine Klubinhalte darstellten, nicht dem vorgelegten Finanzierungsschlüssel entsprachen und daher Parteispenden des Grazer Gemeinderatsklubs an die SPÖ Graz vorlagen. Der UPTS teilte in seiner Entscheidung vom 15. April 2024 die Ansicht des Rechnungshofes und verhängte eine Geldbuße. Auch für 2022 vertritt der Rechnungshof die Ansicht, dass Inhalte des Magazins „4U: Das Magazin der SPÖ Graz“ der Partei und nicht dem Grazer Gemeinderatsklub zurechenbar sind und somit Parteispenden des Grazer Gemeinderatsklubs an die SPÖ Graz von rund 20.700 Euro vorliegen. Im Rechenschaftsbericht wäre die zulässige Spende des SPÖ Gemeinderatsklubs in der Höhe von 7.935,21 Euro auszuweisen gewesen; der übersteigende Betrag von rund 12.800 Euro war unzulässig.
Auffälligkeiten im Kontrollverfahren:
keine
Presseinformation: Rechenschaftsbericht der SPÖ 2022
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