Rechnungshof überprüfte FH Burgenland und FH Vorarlberg

26. Juli 2024 – Transparenz bei der Finanzierung geboten

In Österreich gibt es 21 Fachhochschulen (FH). Der Rechnungshof überprüfte in seinem heute veröffentlichten Bericht „FH Burgenland und FH Vorarlberg“ die beiden Institutionen. Die Finanzierung der Fachhochschulen ist als Mischfinanzierung vorgesehen, an der sich neben dem Bund noch andere öffentliche und auch private Geldgeber beteiligen. Es zeigte sich: Die Finanzierungsstruktur bei Landesmitteln unterschied sich an den beiden Fachhochschulen stark.

Im Burgenland stammten die dem Land zuzurechnenden Mittel direkt aus dem Landesbudget. Deren Berechnung orientierte sich an den belegten Studienplätzen. Die Landesfinanzierung an der FH Vorarlberg erfolgte weitgehend nach den budgetierten Erfordernissen direkt aus dem Landesbudget. Darüber hinaus erhielt sie allerdings Spenden durch die illwerke vkw AG, ein Unternehmen im Landeseigentum, sowie eine indirekte Finanzierung über die Verrechnung von nicht marktüblichen Mieten. Dadurch ließ sich nicht auf einfachem Weg feststellen, mit welchen dem Land zuzurechnenden finanziellen Mitteln die FH Vorarlberg ausgestattet wurde. Die Finanzierung der FH Vorarlberg war daher weniger transparent als jene der FH Burgenland. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2018 bis 2021.

Die FH Burgenland bildete im Wintersemester 2021/22 2.530 ordentliche Studierende aus, die FH Vorarlberg 1.584. Die FH Burgenland steht zur Gänze im Eigentum der Landesholding Burgenland GmbH, deren Eigentümer zu 100 Prozent das Land Burgenland ist. Die FH Vorarlberg steht direkt im Eigentum des Landes Vorarlberg.

Beide Fachhochschulen finanzierten sich überwiegend, und zwar zu fast 90 Prozent, aus öffentlichen Mitteln: durch die Studienplatzfinanzierung des Bundes und durch Mittel der Länder. Im Studienjahr 2021/22 erhielt die FH Burgenland 21,40 Millionen Euro an öffentlichen Zuwendungen, die FH Vorarlberg 30,35 Millionen Euro im Jahr 2022. Die Bundesfinanzierung folgt bei beiden Fachhochschulen demselben studienplatzbezogenen Schema. Die Länder wählten unterschiedliche Finanzierungsstrukturen.

Mangelnde Transparenz in der Finanzierung der FH Vorarlberg

Während sich die Berechnung der Landeszuwendung an die FH Burgenland an belegten Studienplätzen orientierte, erfolgte die Landesfinanzierung der FH Vorarlberg weitgehend anhand der budgetierten Erfordernisse. Aufgrund des Beschlusses des Vorarlberger Landtags aus dem Jahr 1997, die jährlichen Betriebsabgänge der FH Vorarlberg abzudecken, bestand ein prinzipiell unbegrenztes Haftungsrisiko des Landes Vorarlberg.

Anders als die FH Burgenland erhielt die FH Vorarlberg die Landesfinanzierung nicht nur unmittelbar aus dem Landesbudget, sondern auch in Form von Spenden durch die illwerke vkw AG, ein Unternehmen im Landeseigentum. Im überprüften Zeitraum betrugen die Spenden neun Millionen Euro. Im Zeitraum 2010 bis 2022 waren es 68,55 Millionen Euro. Und: Anders als die FH Burgenland erhielt die FH Vorarlberg eine indirekte Finanzierung über die Verrechnung von nicht marktüblichen Mieten. Die FH Burgenland musste im Jahr 2022 je Quadratmeter eine durchschnittlich rund fünfmal so hohe Miete wie die FH Vorarlberg zahlen. Der Rechnungshof kritisiert, dass sich aufgrund der Finanzierungsstruktur der FH Vorarlberg nicht auf einfachem Weg feststellen ließ, mit welchen dem Land zuzurechnenden finanziellen Mitteln die Fachhochschule ausgestattet wurde. Die Finanzierungsstruktur war somit für den Vorarlberger Landtag und die Öffentlichkeit nicht hinreichend transparent.

Das Wissenschaftsministerium erhöhte im überprüften Zeitraum die Fördersätze der Studienplatzförderung in den Jahren 2016 und 2021. Den Erhöhungen lagen keine dokumentierten Berechnungen zugrunde; die Entscheidung wurde auf politischer Ebene getroffen. Der Rechnungshof empfiehlt, die Erhöhungen der Fördersätze künftig an die tatsächlichen Fördererfordernisse anzupassen und den Prozess transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren. Zudem sollten Förderungen für zusätzliche Studienplätze so ausgeschrieben werden, dass die Fachhochschulen die Akkreditierung für neue Studiengänge zeitgerecht vor Studienbeginn erlangen können. So konnten sich an den Fachhochschulen bereits Studierende für einen Studiengang bewerben, ohne dass die rechtskräftige Genehmigung der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) vorlag.

FH Burgenland soll Gründe für Studienabbrüche eruieren

An der FH Burgenland schlossen im überprüften Zeitraum im Studienjahr durchschnittlich 341 Bachelor- beziehungsweise 331 Masterstudierende ihr Studium ab. Durchschnittlich 134 Bachelor- und 105 Masterstudierende brachen pro Studienjahr ihr Studium ab. An der FH Vorarlberg absolvierten pro Studienjahr durchschnittlich 285 Bachelorstudierende und 141 Masterstudierende ihr Studium. Sie zählte durchschnittlich 80 Studienabbrüche bei Bachelorstudierenden und 32 bei Masterstudierenden pro Studienjahr. In Relation zu den Absolventenzahlen verzeichnete die FH Burgenland mehr Studienabbrüche als die FH Vorarlberg. Der Rechnungshof empfiehlt der FH Burgenland, die Gründe für Studienabbrüche – insbesondere nach dem ersten Studienjahr – zu eruieren und Maßnahmen zu treffen.

Etablierung von FH-Studiengängen zur Gesundheits- und Krankenpflege erschwert

Die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes 2016 sah im Rahmen der Neuordnung der Pflegeausbildung unter anderem vor, die Ausbildung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege von den Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege in einen Bachelorstudiengang an Fachhochschulen überzuführen. Burgenland und Vorarlberg boten – anders als die anderen Bundesländer – die Ausbildung für den gehobenen Dienst solang wie gesetzlich möglich (bis Ende 2023) parallel in beiden Ausbildungsschienen an. Die Etablierung des FH-Studiengangs Gesundheits- und Krankenpflege an den beiden Fachhochschulen wurde damit erschwert. Dies zeigte sich insbesondere an der FH Vorarlberg, die den Studiengang sehr spät einführte und – anders als die FH Burgenland – mit dem Studiengang einen Ausbildungsbereich neu schuf. Damit konnte sie nicht auf Synergien innerhalb des Departments und eine bestehende Infrastruktur zurückgreifen. 

Presseinformation: FH Burgenland und FH Vorarlberg

pdf Datei: 
4,370.8 KB
Umfang: 
114 Seiten

Bericht: FH Burgenland und FH Vorarlberg

Der Rechnungshof überprüfte von September 2022 bis Mai 2023 die Gebarung der Fachhochschule Burgenland und der Fachhochschule Vorarlberg. Ziel der Prüfung war, die institutionellen Rahmenbedingungen sowie die Organe, den Geschäftsbereich Lehre, den Einsatz des Lehr-, Forschungs- und Verwaltungspersonals, die Wahrnehmung der Steuer- und Kontrollfunktion der jeweiligen Eigentümer bzw. des Wissenschaftsministeriums über die beiden Fachhochschulen sowie deren finanzielle Situation darzustellen und zu beurteilen. Die Forschungstätigkeit der beiden Fachhochschulen war nicht Gegenstand der Prüfung. Um die Vergleichbarkeit in Zusammenhang mit Personal und Finanzen herzustellen, bezog der Rechnungshof auch Daten der Forschung Burgenland GmbH – an der Fachhochschule Burgenland war ein Teil des Forschungsbereichs in diese Gesellschaft ausgegliedert – in die Gebarungsüberprüfung ein.

Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2018 bis 2021 beziehungsweise die Studienjahre 2017/18 bis 2021/22. Darüber hinaus bezog der Rechnungshof auch Sachverhalte außerhalb dieses Zeitraums – insbesondere das Jahr 2022 und mitunter das Jahr 2023 – in die Beurteilung mit ein.

Bericht: FH Burgenland und FH Vorarlberg Herunterladen