Reformmaßnahmen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität gehen noch nicht weit genug

14. Juni 2024 – Plan für Personal-Recruiting fehlt

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Die Zahl der Fälle, die als Cyberkriminalitäts-Delikte bezeichnet werden, steigt. Der Personalbedarf in diesem Bereich ist groß, das stellt der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität; Follow-up-Überprüfung“ fest. Darin überprüfte er, ob das Innen- und das Justizministerium ausgewählte Empfehlungen des Berichts „Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität“, den der Rechnungshof im Jahr 2021 veröffentlichte, umgesetzt hatten. Dabei halten die Prüferinnen und Prüfer fest: Im Rahmen einer Reorganisation, der Kriminaldienstreform 2.0, ging das Innenministerium von einem Bedarf an 300 neuen Arbeitsplätzen für die Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität aus. Das Recruiting für diese Arbeitsplätze war zur Zeit der Follow-up-Überprüfung allerdings noch nicht festgelegt. Auch ist das Landeskriminalamt Wien, das mit Abstand größte Landeskriminalamt Österreichs, nicht Teil des Gesamtkonzepts zur Stärkung der Bekämpfung von Cyberkriminalität. Außerdem hatten sich die beiden Ministerien nicht abgestimmt, welche Delikte unter dem Begriff Cyberkriminalität zusammengefasst werden. So verwendet zum Beispiel nur das Innenministerium die Kategorie „Internetbetrug“, nicht aber das Justizministerium. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2020 bis 2023.

Plan für Personal-Recruiting fehlt

Die Zahl der Fälle, die unter der Bezeichnung Cyberkriminalität zusammengefasst werden, stieg im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozent auf 60.195 angezeigte Delikte an. Im Jahr 2023 erhöhte sich diese Zahl weiter auf 65.864. Der Rechnungshof empfiehlt, angemessene organisatorische, personelle und infrastrukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen: Damit soll es allen Organisationseinheiten des Innenministeriums, die sich mit der Bekämpfung von Cyberkriminalität befassen, möglich sein, ihre Aufgaben zeitgemäß und zweckmäßig zu erfüllen. Jedoch: Das Innenministerium beziehungsweise das Bundeskriminalamt hatten die Organisation und die Zuständigkeiten sowie die Prozesse im Bereich der Bekämpfung von Cyberkriminalität seit dem 2021 veröffentlichten Bericht noch nicht weiterentwickelt. Die Weiterentwicklung des Cybercrime Competence Centers zu einer eigenen Abteilung war zur Zeit der Prüfung noch nicht umgesetzt.

Das Innenministerium stellte im September 2023 aber die Kriminaldienstreform 2.0 vor, die noch umgesetzt werden soll. Deren Fokus liegt auf dem Aufbau von spezialisierten Kompetenzen im Kriminaldienst vor allem in Bezug auf Cyberkriminalität. Das Innenministerium sah zur Zeit der Follow-up-Überprüfung 300 von 735 neu einzurichtenden Arbeitsplätzen für Cyberkriminalität vor. Wie es diese 300 Arbeitsplätze besetzen will, dazu stellte das Innenministerium keine konkreten Überlegungen an – was der Rechnungshof kritisiert.

Der Rechnungshof hält auch kritisch fest, dass das Landeskriminalamt Wien beim Assistenzbereich IT-Beweissicherung eingeschränkte Ressourcen zur Verfügung hatte. Das hatte bei gleichzeitig gestiegenen Anforderungen zur Folge, dass dieser Assistenzbereich Akten – beziehungsweise zur Auswertung übergebene Endgeräte – über Monate nicht bearbeitete.

Strategische Ziele und Begriffe nicht abgestimmt

Das Innen- und das Justizministerium setzten die Empfehlung zu einer abgestimmten Strategie für den Bereich Cyberkriminalität teilweise um. Sie legten jeweils Ziele zur Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität fest und stimmten sich bei der Umsetzung ab. Die strategischen Ziele selbst hatten sie nicht abgestimmt. Auch bestehen, entgegen der früheren Empfehlung des Rechnungshofes, keine einheitlichen Begriffsbestimmungen. So verwendet zum Beispiel nur das Innenministerium die Kategorie „Internetbetrug“, nicht aber das Justizministerium. Das erschwert es, auf Basis vergleichbarer Zahlen wirksame Steuerungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher wiederholt der Rechnungshof seine Empfehlung an die Ministerien, gemeinsam jene Delikte festzulegen, die unter den Begriff Cyberkriminalität zusammenzufassen sind, um auf dieser Basis vergleichbare Zahlen erheben und darstellen sowie wirksame Steuerungsmaßnahmen ergreifen zu können.

Ausbildungen für Staatsanwälte und Exekutivbedienstete notwendig

Im Justizministerium begann Anfang 2023 der Probebetrieb der „Kompetenzstellen Cybercrime“ bei den Staatsanwaltschaften. Die Kompetenzstellen unterstützen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei Verfahren mit Cyberkriminalitäts-Bezug. Der Rechnungshof empfiehlt dem Justizministerium, den Probebetrieb in den Regelbetrieb überzuleiten. Indem es für die Bediensteten, die sich mit Cyberkriminalität befassen, Aus- und Fortbildungen startete und auch einen Lehrgang plante, setzte das Justizministerium die Empfehlungen des Rechnungshofes im Ergebnis um. Das Innenministerium wiederum beabsichtigt, alle Exekutivbediensteten zu Cyberkriminalitäts-Themen zu schulen. Das soll in Cybercrime-Training-Centern erfolgen, die noch einzurichten sind.


Presseinformation: Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität; Follow-up-Überprüfung


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Umfang: 
72 Seiten

Bericht: Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität; Follow-up-Überprüfung

Der Rechnungshof überprüfte von August bis Oktober 2023 das Bundesministerium für Inneres, das Bundeskriminalamt sowie das Bundesministerium für Justiz, um den Stand der Umsetzung von Empfehlungen aus seinem Vorbericht „Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität“, Reihe Bund 2021/23, zu beurteilen.

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