Innovationsstiftung für Bildung evaluieren und über ihre zukünftige Gestaltung entscheiden

28. März 2025 – Rechnungshof sieht Modell der Stiftung kritisch

Lehrerin und Schülerin bauen einen Roboter - Copyright: Foto: iStock/AnnaStills

Das Bildungsniveau und die Innovationskompetenz anheben – dazu sollte die Innovationsstiftung für Bildung einen Beitrag leisten: indem innovative Projekte im Bildungs- und Forschungsbereich gefördert werden. Wie der heute veröffentlichte Bericht „Innovationsstiftung für Bildung“ des Rechnungshofes zeigt, war der Förderbegriff der Innovationsstiftung nach fünf Gesetzesnovellen sehr breit angelegt. Auch die Anforderungen an die Vergabe von Fördermitteln sanken. Die ursprüngliche Initiative, das Bildungsniveau durch innovative Bildungs- und Schul(forschungs)projekte zu fördern, hält der Rechnungshof für begrüßenswert. Er erachtet es jedoch aufgrund mehrerer Mängel als notwendig, die Innovationsstiftung gesamthaft zu evaluieren. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Aufgaben nicht in anderen bereits bestehenden Strukturen wahrgenommen werden können. Laut Regierungsprogramm 2025-2029 wird die Innovationsstiftung für Bildung „auf Basis des Rechnungshofberichts und unter Wahrung der Transparenzerfordernisse reformiert.“ Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2017 bis 2023.

Die einzelnen Tätigkeiten der Innovationsstiftung lassen sich in sieben Kategorien zusammenfassen: Förderschienen, Innovationspartnerschaften, Pilotprojekte, Externe Beauftragungen, Veranstaltungen, Preise und Wettbewerbe sowie Substiftungen. Die Innovationsstiftung hatte ein breites Aufgabenspektrum. Die fehlende Expertise in der Umsetzung und Methodik musste sie extern zukaufen.

Von 2017 bis 2023 zahlte die Innovationsstiftung in den sieben Kategorien insgesamt 17,78 Millionen Euro aus. Den Großteil der Projekte – Auszahlungen von 16,39 Millionen Euro – wickelten externe Agenturen und Substiftungen ab. Der genaue Abwicklungsaufwand war nicht bekannt. Der Rechnungshof empfiehlt der Innovationsstiftung, den gesamten jährlichen Abwicklungsaufwand – sowohl den eigenen Verwaltungsaufwand als auch jenen der externen Agenturen und Substiftungen – zu erheben und jährlich konsolidiert den ausgezahlten Fördermitteln gegenüberzustellen. Insgesamt standen in diesem Zeitraum 27,07 Millionen Euro an öffentlichen Mitteln zur Verfügung.

Geförderte Projekte zeigten Mängel

Die Wirkung der Stiftung war aufgrund der fehlenden Wirkungsanalysen nicht be­kannt. Was ebenfalls fehlte: Es lagen keine Prozessvorgaben sowie keine standardisierten Förderkriterien und Musterverträge für sämtliche Tätigkeitskategorien vor. Zudem mangelte es an einem Bewusstsein für risikoadäquate Verfahren und Kontrollen.

Diese Mängel zeigten sich bei ausgewählten Projekten, die der Rechnungshof prüfte. Das Projekt „21st Century Schools“ wies bereits in der Genehmigungsphase Mängel in Konzeption und Planung auf. Der Rechnungshof kritisiert, dass die Innovationsstiftung die finanziellen Mittel an den Fördernehmer zur Gänze auszahlte, obwohl nicht feststellbar war, ob die abgerechneten Kosten förderbar waren – zum Großteil mangels korrekter Abrechnung.

Im Fall des Projekts „100 Schulen – 1000 Chancen“ beschränkte sich die Rolle der Innovationsstiftung auf den Geldtransfer. Denn das Projekt lief bereits ein Jahr, bevor die Innovationsstiftung im Rahmen einer Innovationspartnerschaft einstieg. Sie spielte bei der inhaltlichen Ausgestaltung keine Rolle.

Über die Förderschiene „Schule lernt in Krisenzeiten“ erhielten Schulen im Zuge der COVID-19-Pandemie eine niederschwellige finanzielle Förderung. Das Projekt war als Soforthilfemaßnahme ins Leben gerufen worden. Es hatte weder kompetitiven noch inhaltlich innovativen Charakter.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Rechnungshof, die Innovationsstiftung für Bildung gesamthaft zu evaluieren – unter anderem hinsichtlich Aufgabenwahrnehmung, Abwicklungsaufwand, Wirkung ihrer Tätigkeiten. Insbesondere ist zu überprüfen, ob die Aufgaben nicht in anderen bereits beste­henden Strukturen wahrgenommen werden könnten, etwa dem Bildungsministerium oder der OeAD-GmbH – Agentur für Bildung und Internationalisierung. Die OeAD-GmbH wickelt bereits jetzt einen Großteil der Projekte ab. Das Bildungsministerium sollte auch nachvollziehbar begründen, weshalb eine Stiftung als Instrument der Aufgabenwahrnehmung am besten geeignet ist.

Rechnungshof sieht Modell der Substiftungen kritisch

Der Rechnungshof sieht das Modell der Substiftungen kritisch. Die Innovationsstiftung gründete im überprüften Zeitraum fünf Substiftungen, um mehr Drittmittel zu lukrieren. Es ist eine unübliche Rechtskonstruktion in der öffentlichen Verwaltung und sieht kaum Instrumente für die Steuerung und Kontrolle vor; somit war der Einsatz der öffentlichen Mittel intransparent. Die Innovationsstiftung hatte weder genaue Kenntnisse über die Verwendung der öffentlichen Mittel, die sie in den Substiftungen einsetzte, noch über die gesamten Drittmittel, die die Substiftungen lukrierten.

Presseinformation: Innovationsstiftung für Bildung

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Umfang: 
68 Seiten

Bericht: Innovationsstiftung für Bildung

Der Rechnungshof überprüfte von November 2023 bis April 2024 die Innovationsstiftung für Bildung. Prüfungsziel war es, die Organisationsstruktur, die Aufgabenwahrnehmung und die finanzielle Entwicklung der Innovationsstiftung für Bildung zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2017 bis 2023.

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