Positive Finanzentwicklung der Stadt Salzburg unsicher

In seinem heute veröffentlichten Bericht „Landeshauptstadt Salzburg“ beschäftigte sich der Rechnungshof mit der finanziellen Lage der Mozartstadt. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2019 bis 2022. Dabei standen auch die Personalverwaltung, die Beteiligungen sowie das Kassenwesen im Fokus. Die Stadt erzielte 2022 ein positives Jahresergebnis und baute zuvor mehr als 64 Millionen Euro an Schulden ab. Große Investitionen waren für Schulen und Kindergärten geplant. Weiters trat 2023 ein neues Gehaltssystem der Stadt in Kraft, das schätzungsweise zusätzliche Personalkosten von 206 Millionen Euro bis zum Jahr 2051 mit sich bringen soll. Weibliche Führungskräfte der Stadt waren vor allem in den Schulen sowie in den Betreuungseinrichtungen für Kinder sowie Seniorinnen und Senioren stark vertreten. Dagegen lag der Frauenanteil bei Führungskräften im Magistrat nur bei 22 Prozent; dieser sollte mittels Maßnahmen zur Frauenförderung erhöht werden, so die Empfehlung des Rechnungshofes.
Finanzielle Lage der Stadt Salzburg
Nach den negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie verbesserte sich die finanzielle Lage der Stadt Salzburg ab 2021 rasch. Besonders durch stark gestiegene Steuereinnahmen konnte sie 2022 ein positives Jahresergebnis von 66,08 Millionen Euro erzielen. Die Finanzschulden konnte sie von 2019 bis 2022 von 72,93 Millionen Euro um 64 Prozent auf 25,98 Millionen Euro verringern. Mit 376 Euro war die durchschnittliche Verschuldung je Einwohnerin oder Einwohner wesentlich niedriger als in den Vergleichsgemeinden mit 2.041 Euro.
Diese positive Entwicklung wird jedoch unter anderem laut mittelfristigem Finanzplan 2024 bis 2027 nicht fortgesetzt. Aufgrund des steigenden Personal-, Verwaltungs- und Betriebsaufwands sowie eines Investitionsvolumens von insgesamt 352,30 Millionen Euro war der Haushaltsausgleich zum Zeitpunkt der Prüfung laut Plan lediglich durch Darlehensaufnahmen in Höhe von 201,01 Millionen Euro möglich. Es sollte daher beim mittelfristigen Finanzplan auf inflationsbedingte Mehrkosten geachtet werden und bei der Haushaltsplanung gegebenenfalls korrigiert werden.
Investitionen und neue Gehaltsreform
Knapp ein Drittel – 114,12 Millionen Euro – ihres gesamten Investitionsvolumens (der Jahre 2023 bis 2027) sah die Stadt für Investitionen in die kommunale Infrastruktur, wie etwa Schulen und Sportanlagen, vor. Für die Sanierung der Festspielhäuser waren Investitionen in Höhe von 55,75 Millionen Euro geplant.
Weiters setzte die Stadt eine Gehaltsreform mit höheren Einstiegs- und niedrigeren Endgehältern sowie einer abgeflachten Lebensverdienstkurve um. Laut ihrer Kostenschätzung war langfristig eine Ersparnis zu den bisherigen Personalkosten zu erwarten.
Der Rechnungshof wies jedoch darauf hin, dass die Stadt dadurch bis zumindest 2051 höhere Personalkosten von jährlich bis zu 9,80 Millionen Euro – in Summe bis zu 206 Millionen Euro – zu tragen haben wird.
Wenig weibliche Führungskräfte im Magistrat der Stadt Salzburg
Im Personalstand der Stadt waren von den 181 Führungskräften 46 Prozent Frauen – dies vor allem in den Bereichen Schulen und Betreuungseinrichtungen. Von den 101 Führungskräften im Magistrat der Stadt waren jedoch nur 22 Prozent weiblich. Der Rechnungshof empfahl daher, dort Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen zu setzen.
Außerdem stellten die Prüferinnen und Prüfer einen relativ hohen Anteil von Kündigungen durch Bedienstete bei der Stadt Salzburg fest. Davon betroffen waren auch Bereiche, die laut Angaben der Stadt von Personalmangel betroffen waren. Die Ursachen für den hohen Anteil von Vertragsbeendigungen wären zu analysieren und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen zu setzen, um die Bediensteten im Beschäftigtenstand zu halten.
Bestellung der Magistratsdirektorin ohne öffentliche Ausschreibung
2019 wurde die Magistratsdirektorin ohne vorausgegangene öffentliche oder magistratsinterne Ausschreibung bestellt. Der Rechnungshof kritisierte diese Vorgangsweise und erachtete einen Auswahlprozess, in dem die bestqualifizierte Bewerberin oder der bestqualifizierte Bewerber nach vorab festgelegten, objektiven und transparenten Kriterien ermittelt wird, für geboten.
Verhaltensrichtlinien für städtische Beteiligungen nicht durchgehend angewandt
Die elf verbundenen Beteiligungsunternehmen – darunter auch die Tourismus- und die Immobiliengesellschaften der Stadt – wiesen einen Buchwert von 774,92 Millionen Euro aus. Im Jahr 2022 waren zwei Sachbearbeiterinnen der Stadt (umgerechnet 1,75 Personen in Vollzeit) mit deren Verwaltung beschäftigt. Die knappe Personalausstattung erschwerte intensive Controllingtätigkeiten und tiefere bilanztechnische Analysen. Auch zeigte sich, dass für die Stadt Salzburg Beteiligungs GmbH – mit einem Beteiligungsbuchwert von 65,69 Millionen Euro – die Verhaltensrichtlinien für städtische Beteiligungen nicht angewandt wurden. Darin wären die Erwartungen der Stadt an die Unternehmensleitungen, die Internen Kontrollsysteme und das Berichtswesen der Beteiligungsunternehmen festgelegt.
Scheinrechnungen in Hochbauabteilung
Im Dezember 2021 brachte der Amtsleiter der Hochbauabteilung der Stadt Salzburg eine Disziplinaranzeige gegen einen Bediensteten ein. Dieser habe im selben Jahr für Eingangsrechnungen von Dienstleistungen die sachliche und rechnerische Richtigkeit bestätigt, ohne dass eine entsprechende Leistungserbringung des Dienstleisters vorgelegen sei. Die Erhebungen der Internen Revision bestätigten diesen Verdacht ebenso wie die Leistung der Zahlung der Stadt Salzburg an einen Rechnungsleger.
Die internen Auftragsvergaberegeln sahen vor, dass die Hochbauabteilung für Direktvergaben bei einer Auftragssumme ab 2.000 Euro ein Freigabeansuchen und die Dokumentation im elektronischen Vergabeakt zu erstellen hatte. Die Aufträge durften erst nach Einladung von mindestens zwei Unternehmen zur schriftlichen Angebotslegung vergeben werden. Ab einer Auftragssumme von 5.000 Euro war die Einladung von mindestens drei Unternehmen zur schriftlichen Angebotslegung verpflichtend. Die Interne Revision stellte fest, dass der betreffende Bedienstete seit dem Jahr 2019 in 16 Fällen die Rechnungsleger veranlasst hatte, den über diesen internen Schwellenwerten liegenden Gesamtbetrag in Teilrechnungen gestückelt zu legen. Damit wurde die interne Auftragsvergaberegel hinsichtlich Auftragsschwellenwerte umgangen.
Kontrollmechanismen verbesserungswürdig
Zur Umgehung der internen Auftragsschwellenwerte veranlassten verschiedene Bedienstete der Hochbauabteilung Rechnungsleger mehrfach dazu, den über den Schwellenwerten liegenden Gesamtbetrag in Teilrechnungen gestückelt zu legen.
Der Rechnungshof kritisierte, dass die Stadt Salzburg ihre Kontrollmechanismen als ausreichend erachtete und wies darauf hin, dass der Freigabe- und Anordnungsprozess in der Hochbauabteilung Zahlungen von Eingangsrechnungen ermöglichte, für die noch keine Leistungen erbracht worden waren.
Verbesserungsbedarf sah er außerdem bei der Abwicklung von Auszahlungen. So bestätigte ein und dieselbe Person die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Auszahlungsbelege und ordnete zugleich auch die Auszahlungen an.
Zudem mahnte der Rechnungshof den rechtskonformen Ausweis von Gebührenüberschüssen ein.
Presseinformation: Landeshauptstadt Salzburg
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- 3,718.9 KB
- Umfang:
- 108 Seiten
Bericht: Landeshauptstadt Salzburg
Der Rechnungshof überprüfte von März bis Mai 2023 die Gebarung der Landeshauptstadt Salzburg. Ziel der Gebarungsüberprüfung war die Beurteilung der finanziellen Lage, der Maßnahmen in der Personalverwaltung, des Beteiligungsmanagements sowie der Ordnungsmäßigkeit des Anordnungs- und Kassenwesens. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2019 bis 2022.