Rechnungshof prüfte Haftungen im Exportfinanzierungsverfahren
Das Exportfinanzierungsverfahren bot – als ein Bestandteil des Ausfuhrförderungsverfahrens – der Exportwirtschaft attraktive Marktkonditionen zur Finanzierung von Exporten und Auslandsinvestitionen. Die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) wickelte die Ausfuhrförderung als Bevollmächtigter des Bundes ab und führte dazu Kreditoperationen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch (insbesondere Anleihen, Darlehen und Kredite). Der Bund übernahm auf Grundlage des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes (AFFG) dafür Haftungen. Das Gesamtportfolio der durch die OeKB aufgenommenen Finanzierungen, für die der Bund gemäß AFFG haftete, betrug Ende 2024 29,381 Milliarden Euro.
Schweizer Franken-Portfolio
Die OeKB finanzierte sich im überprüften Zeitraum durch Kreditoperationen in verschiedenen Währungen, u.a. in Schweizer Franken (CHF). Ende 2024 belief sich das CHF-Portfolio im Exportfinanzierungsverfahren auf 16,341 Milliarden Euro (56 Prozent des Gesamtportfolios). Das Wechselkursrisiko des Bundes aus Kursrisikogarantien gegenüber der OeKB betrug dabei 6,489 Milliarden Euro. Dieser Betrag stellte das Risiko dar, das für den Bund bei einem Ausstieg aus dem CHF zum Stichtag 31. Dezember 2024 bestand. Finanzministerium und OeKB verfolgten das Ziel, das CHF-Portfolio vollständig abzubauen.
Insbesondere der Anstieg des Schweizer Leitzinses ab dem Jahr 2022 führte dazu, dass die vorhandenen Mittel ab dem Jahr 2023 überwiegend – und im Jahr 2024 zu mehr als drei Viertel – verwendet werden mussten, um Kursverluste aus Zinszahlungen abzudecken. Infolgedessen standen weniger Mittel für den Abbau des CHF-Portfolios zur Verfügung. Das Finanzministerium berechnete im überprüften Zeitraum jährlich eine Rückstellung für das CHF-Wechselkursrisiko. Der dabei angenommene Abbaupfad über einen Zeitraum von (zuletzt) bis zum Jahr 2055 war jedoch für den Rechnungshof nicht nachvollziehbar. Angesichts des schleppenden Fortschritts beim Abbau im überprüften Zeitraum und des nicht substanziell verbesserten konjunkturellen Ausblicks für die kommenden Jahre sah der RH insbesondere das Risiko, dass ein vollständiger Abbau des CHF-Portfolios bis 2055 nicht möglich ist.
Was ist zu tun?
Finanzministerium und OeKB sollten den Abbau des CHF-Portfolios konsequent vorantreiben, um das Wechselkursrisiko für den Bund zu reduzieren. Dabei wären sowohl Mittel aus dem Bundesbudget als auch zusätzliche Mittel, die aus dem Exportfinanzierungsverfahren selbst stammen, in Betracht zu ziehen.
Zentrale Empfehlungen
- Negative Wechselkurs- und Zinsentwicklungen können dazu führen, dass der Bund dem Exportfinanzierungsverfahren zusätzliche Budgetmittel zuführen muss, nur um Kursverluste aus Zinszahlungen zu bedecken. Das Bundesministerium für Finanzen und die Oesterreichische Kontrollbank AG sollten daher den Abbau des CHF-Portfolios konsequent vorantreiben, um das Wechselkursrisiko für den Bund zu reduzieren.
- Das Bundesministerium für Finanzen sollte analysieren, ob – mit dem Ziel, die Planbarkeit und Geschwindigkeit des CHF-Abbaus zu verbessern – die Zusicherung einer gewissen Regelmäßigkeit und Höhe von Mitteln aus dem Bundesbudget für den Portfolio-Abbau budgetär realisierbar ist.
- Das Bundesministerium für Finanzen und die Oesterreichische Kontrollbank AG sollten festlegen, wie für den Fall einer günstigen Entwicklung des Euro/CHF-Wechselkurses – Eintreten eines positiven Wechselkurs-Szenarios – dem Exportfinanzierungsverfahren auch kurzfristig zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden können, um das CHF-Portfolio im Anlassfall beschleunigt abzubauen. Dabei wären sowohl Mittel aus dem Bundesbudget als auch zusätzliche Mittel, die aus dem Exportfinanzierungsverfahren selbst stammen, in Betracht zu ziehen.
- Das Bundesministerium für Finanzen sollte bei der Regelung der OeKB-Spanne gemeinsam mit der Oesterreichischen Kontrollbank AG prüfen, wie ein allfälliger angemessener Beitrag der Oesterreichischen Kontrollbank AG durch eine Reduktion der OeKB-Spanne aussehen könnte, um ein nachhaltig tragfähiges Exportfinanzierungsverfahren sicherzustellen.
- pdf Datei:
- 2,218.2 KB
- Umfang:
- 68 Seiten
Bericht: Haftungen im Exportfinanzierungsverfahren
Der Rechnungshof überprüfte die Gebarung des Bundesministeriums für Finanzen und der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft im Hinblick auf die Haftungen der Republik Österreich im Exportfinanzierungsverfahren. Ziel der Gebarungsüberprüfung war es insbesondere, die Grundlagen der Haftungen im Exportfinanzierungsverfahren, die Entwicklung des Schweizer-Franken-Portfolios und der Kursrisikogarantie gemäß Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz, die Rückstellung für Wechselkursrisiken, die Instrumente für den Portfolio-Abbau und für die Überwachung des Wechselkursrisikos sowie die Entwicklung anderer Finanzierungen in Fremdwährungen zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum umfasste vor allem die Jahre 2019 bis 2024.