Rechnungshof überprüfte die GKB-Bergbau GmbH

In der GKB-Bergbau GmbH war das staatliche Bergbauerbe gebündelt. Ihre zentrale Aufgabe war es, auf einer bergbaulich beanspruchten Fläche von rund 120 km2 die Oberflächensicherheit zu gewährleisten. Sie setzte zahlreiche Maßnahmen, um ihr umfangreiches Haftungsrisiko für Bergschäden zu reduzieren und eine möglichst uneingeschränkte Nachnutzung von Altbergbaugebieten zu ermöglichen. Das stellte der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht "GKB-Bergbau GmbH" fest. Personalengpässe kompensierte die GKB-Bergbau GmbH durch die Beiziehung externer Dienstleister. Der Schwerpunkt des Zuständigkeitsgebiets lag in der Steiermark und in Kärnten.
Feststellungen des Rechnungshofes
Die finanziellen Belastungen der GKB-Bergbau GmbH resultierten insbesondere aus Pensionsverpflichtungen und aus bergtechnischen Maßnahmen. Die GKB-Bergbau GmbH konnte ihre finanzielle Selbstständigkeit in den Jahren 2019 bis 2023 jedoch aufrechterhalten, sie finanzierte sich im Wesentlichen über Liegenschaftsverkäufe und -verpachtungen sowie über Finanzanlagen. Es fehlten allerdings intern festgelegte Standards für eine einheitliche Vorgehensweise bei Liegenschaftsverkäufen und ein Zustimmungsvorbehalt des Beirats für die Finanzanlagen und die Anlagestrategie.
Die Österreichische Beteiligungs AG als Alleineigentümer legte für die GKB-Bergbau GmbH keine strategischen und langfristigen Ziele im Sinne einer Eigentümerstrategie fest. Dadurch fehlte ein wichtiger Maßstab für die periodische Überprüfung der Strategieumsetzung und der Qualität der Aufgabenerfüllung. Der Beirat der GKB-Bergbau GmbH war aufgrund seiner Überwachungsfunktion als aufsichtsratsähnlich zu werten. Die für einen Aufsichtsrat geltenden Vorschriften – zum Beispiel das Entsendungsrecht der Belegschaft – wurden jedoch nicht vollständig angewendet.
Was ist zu tun
Die GKB-Bergbau GmbH sollte die Vorgehensweise bei Liegenschaftsverkäufen schriftlich festlegen, zum Beispiel Wertgrenzen für die Einholung von Verkehrswertgutachten, die ausgewogene Verteilung von Beauftragungen der Sachverständigen für Verkehrswertgutachten und die Veröffentlichung von Verkaufsangeboten.
Die Österreichische Beteiligungs AG sollte für die GKB-Bergbau GmbH eine Eigentümerstrategie formulieren, die insbesondere die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt und auch unternehmensspezifische Ziele umfasst, etwa die finanzielle Selbstständigkeit der GKB-Bergbau GmbH. Zudem wären die Rechtsfolgen der Einstufung des Beirats der GKB-Bergbau GmbH als aufsichtsratsähnlich zu überprüfen.
Zentrale Empfehlungen
- Die Österreichische Beteiligungs AG sollte für die GKB-Bergbau GmbH eine nachvollziehbare Eigentümerstrategie formulieren, die insbesondere die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt und auch unternehmensspezifische Ziele umfasst, etwa die finanzielle Selbstständigkeit der GKB-Bergbau GmbH.
- Die Österreichische Beteiligungs AG sollte die Erarbeitung von Handlungsoptionen für eine weitere Bündelung von Zuständigkeiten im Altbergbau innerhalb ihres Beteiligungsportfolios vorantreiben.
- Die Österreichische Beteiligungs AG sollte die Rechtsfolgen der Einstufung des Beirats als aufsichtsratsähnlich überprüfen, etwa das Entsendungsrecht von Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern in den Beirat, die Anwendung organisationsrechtlicher Vorschriften für den Aufsichtsrat sowie die Verankerung des Beirats im Gesellschaftsvertrag.
- Die GKB-Bergbau GmbH sollte die Vorgehensweise bei Liegenschaftsverkäufen schriftlich festlegen, z.B. Wertgrenzen für die Einholung von Verkehrswertgutachten, die ausgewogene Verteilung von Beauftragungen der Sachverständigen für Verkehrswertgutachten und die Veröffentlichung von Verkaufsangeboten.
- pdf Datei:
- 1,721.9 KB
- Umfang:
- 56 Seiten
Bericht: GKB-Bergbau GmbH
Der Rechnungshof überprüfte von Oktober 2023 bis März 2024 die Gebarung der GKB-Bergbau GmbH und der Österreichischen Beteiligungs AG hinsichtlich ihrer Eigentümerrolle. Die Auswahl der GKB-Bergbau GmbH als Prüfungsgegenstand erfolgte aufgrund einer Stichprobe nach dem Zufallsprinzip. Ziel der Überprüfung war es, die strategischen Vorgaben der Österreichischen Beteiligungs AG, die Regelwerke für die Geschäftsführung und den Beirat sowie die wirtschaftliche Situation der GKB-Bergbau GmbH zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2023.