Rechnungshof veröffentlichte Bericht zu INiTS Universitäres Gründerservice Wien GmbH

07. Februar 2025 – Prüfungsziele waren die Beurteilung der Rahmenbedingungen und der Strategie der Gesellschaft

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Der Rechnungshof überprüfte von Juni 2023 bis März 2024 die Gebarung der INiTS Universitäres Gründerservice Wien GmbH. Ziel der Gebarungsüberprüfung war insbesondere die Beurteilung der Rahmenbedingungen und der Strategie der Gesellschaft, der Ablaufprozesse der Gründungsprojekte, der finanziellen Lage, der Personalwirtschaft sowie des Internen Kontrollsystems. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Geschäftsjahre 2017/18 bis 2022/23.

Zentrale Empfehlungen

  1. Im Hinblick auf die negativen Jahresergebnisse und die Prognoserechnungen wären Effizienzpotenziale zu identifizieren und zu realisieren; nach Möglichkeit wären zusätzliche Einnahmen im NON-AplusB-Bereich zu generieren, um ein Weiterbestehen der INiTS Universitäres Gründerservice Wien GmbH sicherzustellen.
  2. In den Beteiligungsverträgen wären Informations- und Berichtspflichten der Unternehmen zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass die INiTS Universitäres Gründerservice Wien GmbH über ihre Ansprüche auf Rückzahlungen und Gewinnbeteiligungen Kenntnis erlangt.
  3. Künftige Dienstverträge der Geschäftsführung wären zu befristen.
  4. In den Verträgen mit der Geschäftsführung sollte ein fixes Jahresbruttogrundgehalt vereinbart werden; dieses wäre nicht automatisch an den Verbraucherpreisindex anzupassen. Sollte die INiTS Universitäres Gründerservice Wien GmbH eine Erhöhung des Gehalts als notwendig erachten, wäre dies im Einzelfall vom Aufsichtsrat zu beschließen.
pdf Datei: 
2,037.3 KB
Umfang: 
68 Seiten

Bericht: INiTS Universitäres Gründerservice Wien GmbH

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