Mehr Tierwohl für Lipizzaner – Reduktion des Aktenrückstandes beim Bundesfinanzgericht

14. März 2025 – Der Rechnungshof wirkt: Der Großteil seiner Empfehlungen wurde ganz oder teilweise umgesetzt

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Der Rechnungshof wirkt: Das zeigen die heute veröffentlichten Follow-up-Überprüfungen Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Gesellschaft öffentlichen Rechts (in der Folge: Gesellschaft) sowie zum Bundesfinanzgericht (BFG). In beiden Fällen wurde der Großteil der überprüften Empfehlungen vollständig oder teilweise umgesetzt oder deren Umsetzung zugesagt. So erzielte die Gesellschaft etwa Verbesserungen im Bereich des Tierwohls und der Tiergesundheit. Und das Landwirtschaftsministerium wirkte – einer Empfehlung des Rechnungshofes folgend – erfolgreich darauf hin, die Liquidität des Unternehmens mit einer jährlichen Basisabgeltung in Höhe von 2,5 Millionen Euro zu sichern.  Beim BFG gelang es, die hohen Arbeitsrückstände, die sich insbesondere im Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen angestaut hatten, abzubauen: die unerledigten Fälle verringerten sich von  31.071 im Jahr 2019 auf 22.245 im Jahr 2023. Geprüft wurden jeweils die Jahre 2019 bis 2023.

Mehr Hengste stehen für Vorführungen zur Verfügung

In seinem 2021 veröffentlichten Bericht „Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber“ zeigte der Rechnungshof auf: Aufgrund des wirtschaftlichen Drucks wurden Hengste – zulasten ihrer Gesundheit – zu oft für Vorführungen eingesetzt. Er hatte damals empfohlen, der Erhaltung des Kulturguts im Sinne des gesetzlichen Auftrags den Vorrang einzuräumen sowie die Vorgaben des Tierschutzes zu beachten. Die Gesellschaft nutzte die vorführungsfreie Zeit während der COVID-19-Pandemie zur Ausbildung der Tiere: 2023 standen 66 vorführungsreife Hengste zur Verfügung – 18 mehr als noch im Jahr 2020.

Transparenz und Tiergesundheit

Der Rechnungshof hatte im 2021 veröffentlichten Bericht außerdem festgestellt, dass Trainings nicht den geltenden pferdesportmedizinischen Standards entsprachen. Auch hier sind Fortschritte zu verzeichnen: Laut Einträgen in der mittlerweile verfügbaren Belastungsdatenbank wurde ein Teil der Hengste an einzelnen Tagen im Jahr 2024 bereits vor dem Training in der Schrittmaschine bewegt. Der Rechnungshof empfiehlt, die Schrittmaschine häufiger als Bewegungsmöglichkeit für die Hengste vor Trainingseinheiten zu verwenden, um diese möglichst lange für ihren Einsatz an der Spanischen Hofreitschule gesund zu erhalten. Die IT-gestützte Erfassung der Trainings- und Bewegungseinheiten der Hengste wäre fortzuführen und auszuweiten.

Insgesamt gab es Verbesserungen im Bereich des Tierwohls und der Tiergesundheit: Ein entsprechendes Handbuch wurde überarbeitet und aktualisiert sowie Verantwortlichkeiten festgeschrieben. Ein Projekt zur Verbesserung des Stallklimas war in Umsetzung.

Bei der Ausbildung der Reiterinnen und Reiter schuf die Gesellschaft Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Ausbildungsziele und -fortschritte der Reiterinnen und Reiter sowie der Vorführungshengste wurden erstmals transparent und einheitlich verschriftlicht.

Wie vom Rechnungshof empfohlen, wurde nun eine Zuchtstrategie finalisiert. Auch die Prüferinnen und Prüfer betonen die Wichtigkeit einer angemessenen Größe der Zuchtstutenherde, um den Erhalt der Rasse Lipizzaner langfristig zu gewährleisten und den gesetzlichen Auftrag weiterhin erfüllen zu können.

Landwirtschaftsministerium sagte Eigentümerstrategie zu

Den Einnahmenentfall aufgrund der COVID-19-Pandemie federte das Landwirtschaftsministerium mit Zuwendungen an die Gesellschaft von insgesamt 17,70 Millionen Euro in den Jahren 2020 bis 2022 ab.

Außerdem wurde eine jährliche Basiszuwendung für die Gesellschaft in Höhe von 2,5 Millionen Euro ab 2024 beschlossen. Das Landwirtschaftsministerium sagte zu, eine Eigentümerstrategie zu Steuerungszwecken zu entwickeln.

Insgesamt setzte das Landwirtschaftsministerium von drei überprüften Empfehlungen eine um und sagte die Umsetzung zweier Empfehlungen zu. Die Gesellschaft setzte von neun überprüften Empfehlungen vier zur Gänze und fünf teilweise um.

Bundesfinanzgericht setzte Maßnahmen, um Arbeitsrückstände zu reduzieren

Das Bundesfinanzgericht (BFG) übernahm die Aufgaben des Unabhängigen Finanzsenats und ist seit 2014 insbesondere für Beschwerden im Zusammenhang mit öffentlichen Abgaben zuständig. Bei seiner Überprüfung des BFG kritisierte der Rechnungshof im Jahr 2021 große Aktenrückstände und die lange Dauer von Verfahren. In der heute veröffentlichten Follow-up-Überprüfung „Bundesfinanzgericht“ stellt der Rechnungshof fest: Das BFG setzte Maßnahmen, um die hohen Rückstände abzubauen. Die unerledigten Fälle verringerten sich deutlich: von 2019 bis 2023 – dem überprüften Zeitraum – um 28 Prozent auf 22.245 Fälle. Im gleichen Zeitraum sanken allerdings auch die Eingangs- und Erledigungszahlen, was den Abbau der Arbeitsrückstände begünstigte.

Dauer von Verfahren sollte deutlich gesenkt werden

Die Empfehlung, Maßnahmen zu ergreifen, um die Dauer der Rechtsmittelverfahren signifikant und dauerhaft zu senken, wurde teilweise umgesetzt. Das gelang beispielsweise mit Maßnahmen in der Personalplanung. Allerdings wiesen Ende 2023 mehr als ein Drittel aller unerledigten Fälle eine Verfahrensdauer von mehr als vier Jahren auf. Dieser Wert war fast doppelt so hoch wie 2018, dem letzten betrachteten Jahr des 2021 veröffentlichten Berichts.

Ebenfalls teilweise umgesetzt wurde die Empfehlung, den Bedarf für das Personal in der Rechtsprechung und für das Verwaltungspersonal zu erheben. Damit sollen die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen für einen effektiven Rechtsschutz getroffen werden können. Seit seiner Einrichtung hatte das BFG in der Recht­sprechung durchgehend weniger Personal, als an Planstellen vorgesehen war. Ende 2023 waren 46 von 226 Planstellen nicht besetzt. Das BFG etablierte mit dem Finanzministerium eine Besetzungsroutine, die Meilensteine für Ernennungen, Ausschreibungen und Ruhestände des Personals für die Rechtsprechung vorsah.

Elf von zwölf überprüften Empfehlungen ganz oder teilweise umgesetzt

Das BFG und das Finanzministerium setzten von insgesamt zwölf überprüften Empfehlungen acht zur Gänze um, drei teilweise um und eine nicht um. Die nicht umgesetzte Empfehlung betrifft die Parteirechte der Ämter. Diese können im Gegensatz zu den Abgabepflichtigen keine mündliche Verhandlung beantragen. Im Rahmen einer Novelle der Bundesabgabenordnung ist danach zu trachten, die Parteirechte gleichzustellen, so die erneute Empfehlung an das Finanzministerium.

Presseinformation: Follow-up-Überprüfungen Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Gesellschaft öffentlichen Rechts sowie zum Bundesfinanzgericht

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Umfang: 
44 Seiten

Bericht: Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Gesellschaft öffentlichen Rechts; Follow-up-Überprüfung

Der Rechnungshof überprüfte von Jänner 2024 bis Mai 2024 die Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Gesellschaft öffentlichen Rechts und das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, um den Stand der Umsetzung von ausgewählten Empfehlungen aus seinem Vorbericht „Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber“ (Reihe Bund 2021/36) zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum der nunmehrigen Follow-up-Überprüfung umfasste die Jahre 2019 bis 2023. In Einzelfällen nahm der Rechnungshof auch Kenntnis von Entwicklungen außerhalb dieses Zeitraums.

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Umfang: 
48 Seiten

Bericht: Bundesfinanzgericht; Follow-up-Überprüfung

Der Rechnungshof überprüfte von Februar bis Mai 2024 das Bundesfinanzgericht und das Bundesministerium für Finanzen, um den Stand der Umsetzung von Empfehlungen aus seinem Vorbericht „Bundesfinanzgericht“ (Reihe Bund 2021/1) zu beurteilen. Bei der Auswahl der Empfehlungen orientierte er sich an den damals identifizierten wesentlichen Problemen und Herausforderungen.

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