Steiermark: Strukturreformen bei Krankenanstalten konsequent umsetzen

17. Oktober 2025 – In den kommenden Jahren ist eine weitere Verschärfung der Herausforderungen an das Gesundheitssystem zu erwarten

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Die Versorgung der Bevölkerung in Krankenanstalten ist in Österreich eine staatliche Pflichtaufgabe. Der Bund ist für die Grundsatzgesetzgebung zuständig. Die Vollziehung ist Sache der Länder. Der Rechnungshof prüfte auf Ersuchen der Steiermärkischen Landesregierung die „Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. – Versorgungsplanung und -struktur.“ Thema waren unter anderem Auswirkungen gesellschaftlicher Veränderungen auf den Bereich Gesundheit und damit einhergehende strukturelle Maßnahmen in der Gesundheitsversorgung. Der Rechnungshof hebt positiv hervor, dass für die Steiermark mit dem Gesundheitsplan 2035 eine Strategie zur Anpassung der Gesundheitsversorgung erstellt wurde. Dieser soll konsequent umgesetzt werden. Als nicht nachvollziehbar erachtet der Rechnungshof die Stellungnahme des Landeshauptmannes für das Land Steiermark, wonach die Abteilung 8 Gesundheit und Pflege des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung in die „Versorgungsplanung weder involviert noch eingebunden“ sei. Geprüft wurde im Wesentlichen der Zeitraum 2017 bis 2023. 

Die im internationalen Vergleich starke Inanspruchnahme des kostenintensiven stationären Bereichs in Österreich deutet darauf hin, dass ein Teil der stationären Aufenthalte vermeidbar ist. Bund, Länder und Sozialversicherung sind seit der Gesundheitsreform 2013 bestrebt, den stationären Bereich zu entlasten.

So bekannte sich der Landtag Steiermark 2017 zu einer umfangreichen Gesundheitsreform im Sinne des Gesundheitsplans 2035. Die darin geplante Umgestaltung der Versorgungslandschaft zielte darauf ab, mit den verfügbaren Ressourcen eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Die wohnortnahe Versorgungsqualität sollte verbessert und vermeidbare stationäre Aufenthalte reduziert werden. Der Rechnungshof empfiehlt, das im Gesundheitsplan 2035 vorgesehene Versorgungskonzept und die damit verbundene Strukturreform konsequent umzusetzen. 

Versorgungslage an den Standorten der Krankenanstalten

Die Steiermark verfügt über landeseigene, von der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. (KAGes) betriebene Krankenanstalten und über einige von nicht öffentlichen Trägern betriebene gemeinnützige Krankenanstalten. Die Landeskrankenhäuser waren im Jahr 2023 auf insgesamt 21 Standorte verteilt.

In den Jahren 2022 und 2023 hatte die KAGes Schwierigkeiten, die bestehende Strukturen mit dem vorhandenen fachärztlichen, zum Teil auch pflegerischen, Personal zu betreiben. Diensträder und Journaldienste konnten nicht mehr besetzt werden. Leistungseinschränkungen waren die Folge beziehungsweise standen bevor. Die KAGes hielt es für erforderlich, die Effizienz der Standorte zu steigern und nach ihrer Einschätzung „wenig produktive“ Vorhalteleistungen zu reduzieren.

Da in den kommenden Jahren eine weitere Verschärfung der Herausforderungen an das Gesundheitssystem zu erwarten ist, wären im Hinblick auf die Versorgungslage an den Krankenanstalten-Standorten, auf die vorhandenen Personalressourcen und auf eine qualitätsvolle Versorgung die geplanten Strukturmaßnahmen möglichst konkret zu verankern und umzusetzen. Akut erforderliche Strukturmaßnahme könnten durch einen nachhaltigen Restrukturierungspfad vermieden werden, so die Empfehlung des Rechnunghofes an das Land Steiermark, den Gesundheitsfonds und an die KAGes.

Rechnungshof stellt Zuständigkeiten klar

Der Landeshauptmann hielt in seiner Stellungnahme zum Bericht des Rechnungshofes fest, dass die Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens im Landesbereich dem Gesundheitsfonds oblägen. Dieser sei ein selbstständiger Rechtskörper, der mit 1. August 2012 ausgegliedert worden sei. Seit damals sei die Abteilung 8 Gesundheit und Pflege des Amtes der Steiermärkische Landesregierung in die Versorgungsplanung weder involviert noch eingebunden.

Der Rechnungshof entgegnete, dass sein Bericht – über die Planung auf Landesebene hinaus – auch die Analyse der Versorgungsplanung auf Ebene der KAGes und daraus resultierende strukturelle Maßnahmen der KAGes thematisierte. Ergänzend hielt er fest, dass das Land Steiermark gesetzlich verpflichtet ist, die Versorgung seiner Wohnbevölkerung in Krankenanstalten sicherzustellen. Für den Rechnungshof war es nicht nachvollziehbar, warum sich das Land Steiermark für nicht zuständig erklärte.

Presseinformation: Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. – Versorgungsplanung und -struktur

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Umfang: 
88 Seiten

Bericht: Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. – Versorgungsplanung und -struktur

Der Rechnungshof überprüfte von Juli bis Dezember 2024 die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. (KAGes), das Land Steiermark und den Gesundheitsfonds Steiermark mit dem Schwerpunkt Versorgungsplanung und -struktur.

Prüfungsziel war die Analyse
• der Rahmenbedingungen: steigender Bedarf an Gesundheitsdienstleistungen infolge des demografischen Wandels, Änderungen des Arbeitsmarkts für Gesundheitspersonal und im Personalrecht, Neuerungen bei der Verbindlichkeit der Versorgungsplanung,
• von Strategien und Plänen
– auf Landesebene: Gesundheitsplan 2035, Regionaler Strukturplan Gesundheit
– und auf Ebene der KAGes: Umsetzung der Vorgaben des Landes durch KAGes-Strategien, Masterpläne etc.
• sowie der strukturellen Maßnahmen der KAGes im Zeitraum 2017 bis 2023, insbesondere jener des Maßnahmenpakets „Versorgung optimieren und Personal entlasten“ des Jahres 2023.

Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2017 bis 2023. Anlass für die Gebarungsüberprüfung war ein begründetes Ersuchen der Steiermärkischen Landesregierung. Zeitgleich beantragten Mitglieder des Landtages Steiermark beim Landesrechnungshof Steiermark eine Gebarungsüberprüfung der KAGes mit Schwerpunkt Personal.

Bericht: Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. – Versorgungsplanung und -struktur Herunterladen