Überprüfte Wahlwerbungsberichte zur EU-Wahl 2024 der ÖVP und SPÖ veröffentlicht

Der Rechnungshof veröffentlichte heute die Ergebnisse der Prüfung der Wahlwerbungsberichte zur EU-Wahl 2024 sowie die revidierten Wahlwerbungsberichte zweier Parteien: der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ).
Die Parteien hatten gemäß § 4 Abs. 2 Parteiengesetz 2012 (PartG) innerhalb von sechs Monaten nach dem Wahltag zur Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 einen Wahlwerbungsbericht über die Wahlwerbungsaufwendungen zu erstellen und dem Rechnungshof zu übermitteln. Der Rechnungshof veröffentlichte die Erstversionen der Wahlwerbungsberichte der Parteien unverzüglich auf seiner Website – mit dem Hinweis auf die anhängige Prüfung.
Sofern dem Rechnungshof konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass im Wahlwerbungsbericht enthaltene Angaben unrichtig oder unvollständig sind, hat er der Partei die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist einzuräumen.
Aufgrund der konkreten Anhaltspunkte des Rechnungshofes für Unrichtigkeiten und Unvollständigkeiten in den Wahlwerbungsberichten der Parteien führten die ÖVP und die SPÖ Ergänzungen beziehungsweise Korrekturen durch.
Das Parteiengesetz räumt einer Partei eine solche nachträgliche Verbesserungsmöglichkeit ein. Deshalb war vom Rechnungshof keine Mitteilung an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) zu erstatten.
Am Schluss des Verfahrens wurden nun die von den Parteien revidierten Wahlwerbungsberichte gemeinsam mit den Ergebnissen der Prüfung des Rechnungshofes veröffentlicht.
- pdf Datei:
- 475.0 KB
- Umfang:
- 10 Seiten
Ergebnis der Überprüfung: Wahlwerbungsbericht ÖVP EU-Wahl 2024
Wahlwerbungsbericht ÖVP EU-Wahl 2024 geprüft
Wahlwerbungsaufwendungen ÖVP EU-Wahl 2024 geprüft
- pdf Datei:
- 499.6 KB
- Umfang:
- 12 Seiten
Ergebnis der Überprüfung: Wahlwerbungsbericht SPÖ EU-Wahl 2024
Wahlwerbungsbericht SPÖ EU-Wahl 2024 geprüft