Weitergabe unzulässiger Parteispenden 2025

16. April 2025 – Jetzt steht fest, welche drei Obdachloseneinrichtungen jeweils rund 1.689 Euro erhalten

Haus, ausgeschnitten aus Karton - Copyright: Foto: iStock.com/pcess609

Der Rechnungshof hatte die Aufgabe, 5.067,89  Euro an unzulässigen Parteispenden weiterzugeben. Zahlreiche Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern sind bei uns eingetroffen. Die Spendenempfänger – drei Obdachloseneinrichtungen – wurden per Los ermittelt:

Die Einrichtungen Oberösterreichische Tafel und Verein für Obdachlose in Innsbruck erhalten jeweils 1.689,30 Euro, die Vinzenzgemeinschaft Benedict Labre – VinziDorf Graz erhält 1.689,29 Euro.

In der Oberösterreichischen Tafel erhalten Bedürftige Frühstück und eine warme Mahlzeit, günstige Lebensmittel und Kleidung, sowie einen Raum für Kommunikation und soziale Kontakte. Mit der Wohntafel schafft die Oberösterreichische Tafel ein Haus, in dem Menschen in solchen Notsituationen ein Übergangszuhause und Hilfestellung finden, um Schritt für Schritt zurück in ein selbstbestimmtes Leben zu finden.

Der Verein für Obdachlose in Innsbruck besteht seit 1985 und stellt derzeit folgende Angebote: Teestube – Tagesaufenthaltszentrum für wohnungslose Menschen; Kleiderausgabestelle; Streetwork; Betreutes Wohnen; Delogierungspräventionsstelle; BARWO- Beratungsstelle für Arbeits- und Wohnungssuchende; LAMA- Beschäftigungsprojekt für alkoholabhängige Menschen.

Das VinziDorf bestreitet eine Vorreiterrolle in der Betreuung obdachloser alkoholkranker Personen und hat durch seinen niederschwelligen Zugang einen neuen Weg in der Wohnversorgung eröffnet (Substandard in der baulichen Qualität – High Standard in der sozialen Qualität). Besonders hervorzuheben ist der sozial­arbeiterische Ansatz, die Lebensumstände und vor allem das Suchtverhalten der Bewohner nicht von außen verändern zu wollen, sondern jeden Einzelnen so anzunehmen, wie er ist.

Übersicht: Weitergegebene unzulässige Parteispenden in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2024