Verteidigungsministerium: Erhöhung der Pauschalverträge an Vereine nicht nachvollziehbar

14.10.2022 –Unterlagen zu Leistungsnachweisen fehlten bei einem Verein

Seit Jahren kooperiert das Verteidigungsministerium mit einer Vielzahl an sicherheitspolitischen Vereinen und externen Beratungsunternehmen beziehungsweise Organisationen. Es begründet dies mit dem Zugang zu nationalen und internationalen Netzwerken, dem Erhalt von spezialisiertem Expertenwissen und der Beleuchtung von Themen aus dem Blickwinkel von Außenstehenden. Der Rechnungshof prüfte die finanziellen Leistungen des Verteidigungsministeriums
an außeruniversitäre sicherheitspolitische Vereine und Organisationen und veröffentlichte dazu heute seinen Bericht.

Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2017 bis 2020.

3,82 Millionen Euro gingen an ausgewählte Vereine

Der Rechnungshof wählte für seine Prüfung „Kooperationen des Bundesministeriums für Landesverteidigung mit Vereinen und Organisationen“ Kooperationen mit sechs außeruniversitären sicherheitspolitischen Vereinen aus. In diesen Vereinen hatten ehemalige Politikerinnen und Politiker unterschiedlicher Parteien diverse Funktionen
inne.

Die Prüferinnen und Prüfer halten fest: Das Verteidigungsministerium tätigte Zahlungen an die ausgewählten Vereine auf Basis von Kooperationsverträgen. Es finanzierte zum Teil aber auch sicherheitspolitische Projekte und gewährte Förderungen. Insgesamt betrugen im überprüften Zeitraum – 2017 bis 2020 – die finanziellen Leistungen des Verteidigungsministeriums an die Vereine 3,82 Millionen Euro.

Bedarf feststellen

Zur Frage, in welchem Ausmaß das fehlende interne Know-how durch externe Kooperationen ersetzt werden sollte und welcher Nutzen den Kosten für Kooperationen gegenüberstand, lagen im Verteidigungsministerium keine Analysen vor. Nach Ansicht des Rechnungshofes sollte eine externe Vergabe von sicherheitspolitischer Expertise bei gegebenem und klar definiertem Bedarf erfolgen.

Die Prüferinnen und Prüfer empfehlen daher dem Verteidigungsministerium, den Bedarf an Kooperationen mit Vereinen eindeutig festzustellen, den erwarteten Nutzen zu definieren und das ressortinterne Know-how zu berücksichtigen. Zudem sollten die maßgeblichen Erwägungen für den Abschluss der Kooperationen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Leistungen der Vereine zum Teil nur grob umschrieben

In den mehrjährigen Verträgen waren jährliche Pauschalbeträge zwischen 35.000 Euro und 200.000 Euro vereinbart, obwohl die Leistungen der Vereine zum Teil nur grob umschrieben waren und das Ausmaß der aufzuwendenden Ressourcen nicht absehbar war. Außerdem erhöhte das Verteidigungsministerium in den Kooperationen mit drei der ausgewählten Vereine die jährlichen Pauschalbeträge von 150.000 Euro (bis 2016) auf 200.000 Euro (ab 2017).

Der Rechnungshof kritisiert, dass im Verteidigungsministerium für die Erhöhungen der Pauschalentgelte keine detaillierten Berechnungen vorlagen. Für die Prüferinnen und Prüfer ist es nicht nachvollziehbar, welche Mehrleistungen in Summe eine Aufstockung der Pauschalbeträge um 50.000 Euro pro Jahr – eine Erhöhung um rund 33 Prozent – erforderlich machten.

Leistungskontrolle: Fehlende Unterlagen

Zur Abwicklung und Durchführung der inhaltlichen Leistungskontrolle der Kooperationen setzte das Verteidigungsministerium drei akademische Bedienstete ein. Ein Verein lieferte ab dem Jahr 2018 jährliche Leistungsberichte. Für die Periode erstes Quartal 2017 bis zweites Quartal 2020 legte der Verein einen finalen Leistungsbericht über sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen. Laut Verteidigungsministerium seien alle vereinbarten Leistungen vom Verein erbracht worden. Allerdings: Über das zweite Quartal 2020 hinausgehend konnten dem Rechnungshof keine Unterlagen zu Leistungsnachweisen des Vereins beziehungsweise zu den Leistungskontrollen des Verteidigungsministeriums vorgelegt werden.

Abrechnungsunterlagen sollten vor Durchführung der Zahlung vorliegen

Die Auszahlung der Beträge durch das Verteidigungsministerium war an das Kriterium „nach Erbringung der Leistung“ beziehungsweise an im Vertrag geforderte Leistungsnachweise geknüpft. Die Prüferinnen und Prüfer merken in ihrem Bericht kritisch an, dass nur zwei der ausgewählten Vereine ihren Leistungsnachweisverpflichtungen in der vertraglich vorgesehenen Regelmäßigkeit nachvollziehbar nachkamen. Die übrigen Vereine stellten zwar die Rechnungen, jedoch war nicht nachvollziehbar, ob und welche Leistungen im Vorfeld der vierteljährlich gelegten Rechnungen erbracht worden waren.

Der Rechnungshof empfiehlt: Das Verteidigungsministerium sollte sicherstellen, dass vertraglich vereinbarte Abrechnungsunterlagen – etwa Leistungsnachweise – vor Durchführung der Zahlung nachvollziehbar vorliegen.


Presseinformation: Kooperationen des Bundesministeriums für Landesverteidigung mit Vereinen und Organisationen


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Umfang: 
52 Seiten

Bericht: Kooperationen des Bundesministeriums für Landesverteidigung mit Vereinen und Organisationen

Der Rechnungshof überprüfte von April bis Juli 2021 die finanziellen Leistungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung an außeruniversitäre sicherheitspolitische Vereine und Organisationen. Prüfungsziel war die Beurteilung der Rahmenbedingungen und der Evaluierung der Kooperationen mit diesen Organisationen. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2017 bis 2020.

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