Rechnungshof weist auf fehlende Strategie der WasserCluster Lunz GmbH hin

18.03.2022 – Unzulässige Doppelförderung durch COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfen

Der Rechnungshof überprüfte in seinem heute vorgelegten Bericht die WasserCluster Lunz GmbH (WCL), eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Niederösterreich. Er stellte rechtliche Unklarheiten im Personalbereich fest und empfiehlt, eine Gesamtstrategie für die Organisation zu entwickeln. Im Zuge der Prüfung zeigte der Rechnungshof zudem eine Doppelförderung im Rahmen der COVID-19-Kurzarbeit auf. Diese wurde seitens der WCL in kurzer Zeit richtiggestellt.

Die WCL gehört der Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems), der Universität Wien und der Universität für Bodenkultur Wien. Sie forscht seit 2005 im Bereich der Ökosysteme von Gewässerlandschaften. Trotz dieser langjährigen Tätigkeit gab es zum Zeitpunkt der Prüfung weder eine Forschungs- noch eine Unternehmensstrategie. Der Rechnungshof merkt an, dass damit auch Zielvorgaben fehlten, mit denen die WCL ihre Arbeit selbst überprüfen kann.

Fehlende Überlassung von Personal

Der Rechnungshof wies im Zuge seiner Prüfung der Jahre 2016 bis 2020 auf Mängel im Personalbereich hin. So waren die Leiterinnen und Leiter von vier der sechs Arbeitsgruppen an den beteiligten Universitäten angestellt. Es gab jedoch keine entsprechenden Überlassungsverträge mit der WCL. Damit hatte die WCL beispielsweise keine Möglichkeit, diesen Personen Weisungen zu erteilen. Die betroffenen Leiterinnen und Leiter hatten ihrerseits ihren Arbeitsgruppen gegenüber kein Weisungsrecht. Für die Besetzung der Geschäftsführer-Positionen empfiehlt der Rechnungshof darüber hinaus, in Zukunft eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen.

Auch an einer anderen Schnittstelle zu einer beteiligten Universität gab es aus Sicht des Rechnungshofes Verbesserungsbedarf: Die WCL nutzte für verschiedene Verwaltungsaufgaben die entsprechenden Stellen der Donau-Universität Krems. Dafür zahlte sie eine jährliche Pauschale von 25.000 Euro. Für diesen Betrag fand der Rechnungshof allerdings keine Grundlage, er rät zu einer möglichst genauen Berechnung des tatsächlich notwendigen Betrags.

Mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit gefragt

Ein weiterer Punkt betrifft die generelle Arbeitsweise und deren Dokumentation. Die WCL führte allein im Jahr 2020 32 Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt 1,1 Millionen Euro durch. Sie hatte aber selbst keinen Gesamtüberblick über all diese Arbeiten. Zudem gab es keine schriftlichen Vorgaben für Arbeitsabläufe und die Abwicklung von Projekten. Damit fehlte es an Nachvollziehbarkeit und Transparenz.

Doppelte Förderung durch COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfen

Im zweiten Quartal 2020 bezog die WCL für vier Bedienstete sowohl eine Förderung des Wissenschaftsfonds FWF als auch COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfen. Dies war aus Sicht des Rechnungshofes eine unzulässige Doppelförderung in Höhe von rund 30.000 Euro. Nach einem entsprechenden Hinweis forderte der FWF die zu viel ausbezahlten Gelder zurück, die WCL kam dieser Aufforderung binnen kürzester Zeit nach.

Positiv hebt der Rechnungshof die Bemühungen der WCL um die Förderung von Frauen in der Forschung hervor. Eine inhaltliche Chance sieht er in einer künftig stärkeren Darstellung der Arbeit der WCL im Rahmen der Agenda 2030. Die Vereinten Nationen haben in dieser Agenda nachhaltige Entwicklungsziele definiert, zu denen sich auch Österreich bekannt hat. In der Forschung der WCL zeigten sich dazu einige Anknüpfungspunkte. Der Rechnungshof empfiehlt, Beiträge zu den Zielen der Agenda 2030 in den Forschungsprojekten auszuwerten und in den Jahresberichten zu veröffentlichen. Dies könnte helfen, die Bewusstseinsbildung der Bevölkerung für diese nachhaltigen Entwicklungsziele zu stärken.

Zufällige Stichprobenprüfung

Die WasserCluster Lunz GmbH wurde per Zufall zur Prüfung ausgewählt. Der Rechnungshof führt diese Stichprobenprüfungen durch, um Einrichtungen zu berücksichtigen, die aufgrund ihrer Größe sonst nicht im Zentrum der Prüfungsarbeit stehen.


Presseinformation: WasserCluster Lunz – Biologische Station GmbH


pdf Datei: 
1,941.0 KB
Umfang: 
64 Seiten

Bericht: WasserCluster Lunz - Biologische Station GmbH

Der Rechnungshof überprüfte im Februar und März 2021 im Rahmen einer Stichprobenprüfung die WasserCluster Lunz – Biologische Station GmbH in Niederösterreich. Prüfungsziel war die Beurteilung der Aufbau- und Ablauforganisation, der Strategie, der wirtschaftlichen Lage, der Personalwirtschaft sowie des Internen Kontrollsystems der Gesellschaft. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2016 bis 2020.

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