Gewässeraufsicht: Vorgaben des Ministeriums unzureichend

13.05.2022 – Mindeststandards für Kontrollen empfohlen

Die Gewässeraufsicht umfasst die Aufsicht über Gewässer und Wasseranlagen. Im Detail sind dies Aufgaben wie die Aufsicht über die Emissionen aus Kläranlagen in die Gewässer, den Zustand der Gewässer, den Hochwasserschutz oder die Schutz- und Schongebiete zur Trinkwasserversorgung. Ziel dabei ist, die Gewässer durch entsprechende Anlagen-, Zustands-, Güte- und Grundwasseraufsicht zu schützen und zu verbessern.

Der Rechnungshof veröffentlichte heute seinen Bericht „Gewässeraufsicht in Kärnten und Oberösterreich“ und stellt diesbezüglich bei den beiden Ländern Unterschiede fest. Eine Verordnung des Bundes, um Mindeststandards für die Kontrollen der Gewässeraufsicht einheitlich festzulegen, lag zur Zeit der Prüfung nicht vor. Die Folge: Die überprüften Länder nahmen die Gewässeraufsicht unterschiedlich wahr.

Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2016 bis 2020.

Mindeststandards für Kontrollen empfohlen

Für die Gewässeraufsicht war zur Zeit der Prüfung das Ministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zuständig. Die Vollziehung erfolgt durch die Länder. Die Prüferinnen und Prüfer halten kritisch fest: Das Ministerium legte keine Mindeststandards für die Kontrollen der Gewässeraufsicht – also Intervalle, Umfang der Überwachung, Dokumentation – fest. Vorgaben zum Inhalt, zum Umfang und zur Häufigkeit der Kontrollen gab es nur im Bereich der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung. Für wesentliche Bereiche, etwa die gewässerpolizeiliche Aufsicht, fehlten hingegen die Vorgaben des Ministeriums an die Landeshauptleute.

Der Rechnungshof bemängelt außerdem, dass das Ministerium die Länder nicht verpflichtete, regelmäßig über die Tätigkeiten der Gewässeraufsicht in den Ländern zu berichten. Die Prüferinnen und Prüfer sind der Ansicht, dass das Ministerium ohne Informationen über die Kontrolldichte und den Kontrollumfang nicht steuernd auf die Gewässeraufsicht in den Ländern einwirken konnte.

Empfehlung: Das Ministerium sollte gemeinsam mit den Ländern Mindeststandards für die Vollziehung der gewässerpolizeilichen Aufgaben und für die Gewässerzustandsaufsicht festlegen. Weiters wäre für einen regelmäßigen Informationsfluss aus den Ländern über die Tätigkeiten der Gewässeraufsichtsorgane in den wesentlichen Kontrollbereichen zu sorgen und diese Informationen sollten für die Steuerung genutzt werden.

Oberösterreich: Teils fehlende Dokumentation von Begehungen

Um die Gewässerzustandsaufsicht wahrzunehmen, sind regelmäßig Besichtigungen durchzuführen. Die Prüferinnen und Prüfer anerkennen in Kärnten die Verwendung einer Datenbank im Rahmen des Wasserinformationssystems zur Dokumentation der Gewässerzustandsaufsicht. Der Rechnungshof sieht die Datenbank als zweckmäßige IT-Lösung und weist kritisch auf die in Oberösterreich teilweise fehlende, uneinheitliche und dezentral in den Gewässerbezirken abgelegte Dokumentation der Begehungen hin.

Das Land Oberösterreich sollte eine digitale Dokumentation der Gewässerzustandsaufsicht, die die Planung und Steuerung unterstützt, einführen und sollte diese flächendeckend für alle Begehungen anwenden.


In Kärnten zeigten die Untersuchungen in fast allen Fließgewässern nur geringe Schadstoffbelastungen und zumindest gute Teilzustände. Auch in Oberösterreich war die Schadstoffbelastung im Allgemeinen gering, jedoch beeinflussten diffuse Nährstoffeinträge in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten die stofflichen Komponenten des ökologischen Zustands negativ.


Presseinformation: Gewässeraufsicht in Kärnten und Oberösterreich


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Bericht: Gewässeraufsicht in Kärnten und Oberösterreich

Der Rechnungshof überprüfte die Gewässeraufsicht in den Ländern Kärnten und Oberösterreich sowie im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Prüfungsziele waren die Erhebung und Beurteilung der rechtlichen Verpflichtungen im Bereich der Gewässeraufsicht und deren Umsetzung, der Organisation der Gewässeraufsicht in den überprüften Ländern und der dafür eingesetzten Ressourcen sowie des Vollzugs der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2016 bis 2020.

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