PRIKRAF: Zusätzliche Aufnahme einer Privatkrankenanstalt nicht nachvollziehbar

14.10.2022 - Der Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds ist mit rund 150 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet

Im Jahr 2019 wurde eine weitere Privatkrankenanstalt in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) aufgenommen. Außerdem wurde seine Dotierung um 14,70 Millionen Euro erhöht. Beide Maßnahmen können die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes nicht nachvollziehen. Weder sind sie aus den Gesetzesmaterialien ableitbar, noch konnte das Gesundheitsministerium nähere Informationen vorlegen. Der Rechnungshof empfiehlt in seinem heute veröffentlichten Bericht „Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds – PRIKRAF“ Nachvollziehbarkeit bei künftigen rechtlichen und finanziellen Änderungen. Zudem soll das Gesundheitsministerium den jährlich mit rund 150 Millionen Euro dotierten Fonds regelmäßig vor Ort prüfen. Der Rechnungshof prüfte im Wesentlichen die Jahre 2016 bis 2020.

Der PRIKRAF wurde im Jahr 2002 eingerichtet und ist vor allem mit den Mitteln der Sozialversicherung ausgestattet. Er finanziert stationäre Leistungen von Privatkrankenanstalten, die im PRIKRAF-Gesetz genannt sind. Abgegolten werden nur jene Leistungen, für die auch eine Leistungspflicht der Krankenversicherungsträger besteht. Zur Zeit der Prüfung durch den Rechnungshof galten laut PRIKRAF-Gesetz österreichweit 45 private Krankenanstalten als PRIKRAF-Krankenanstalten, wovon tatsächlich noch 38 bestanden.

Finanzielle Belastung für Krankenversicherungsträger

Der PRIKRAF war bei seiner Gründung mit einer Milliarde Schilling (rund 73 Millionen Euro) dotiert. Im Jahr 2020 war er – auch durch die jährliche Valorisierung – insgesamt mit rund 150 Millionen Euro ausgestattet. Seit der im Jahr 2018 beschlossenen Reform der Sozialversicherungsorganisation war der PRIKRAF verstärkt Gegenstand der öffentlichen Diskussion: Vor allem im Zusammenhang mit der Neuaufnahme einer Privatkrankenanstalt in den PRIKRAF und der Erhöhung der Dotation um 14,70 Millionen Euro ab dem Jahr 2019. Diese finanzielle Besserstellung belief sich auf das nahezu Dreifache der jährlichen Valorisierung der PRIKRAF-Mittel im Zeitraum 2017 bis 2019. Zugleich wurden Krankenversicherungsträger höher belastet.

Der Rechnungshof hält dazu kritisch fest, dass die Höhe der für den PRIKRAF bereitgestellten Mittel weder bei seiner Gründung noch im Zuge der außerordentlichen Erhöhung in den Gesetzesmaterialien aussagekräftig erläutert war. Daher sind die Gründe für diese Maßnahmen nicht nachvollziehbar. Ebenso wenig ist ersichtlich, warum im Jahr 2019 eine weitere Privatkrankenanstalt in den PRIKRAF aufgenommen wurde. Das Gesundheitsministerium konnte dazu keine näheren Informationen vorlegen.

Der Rechnungshof empfiehlt dem Gesundheitsministerium, darauf hinzuwirken, dass künftige rechtliche und finanzielle Änderungen des PRIKRAF auf nachvollziehbaren, validen und in den Gesetzesmaterialien dokumentierten Entscheidungsgrundlagen basieren. Dabei wären die von den PRIKRAF-Krankenanstalten erbrachten und von der Sozialversicherung zu finanzierenden Leistungen zu berücksichtigen.

Nachvollziehbare Kriterien für PRIKRAF-Aufnahme

Prinzipiell ermöglicht das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz seit 2008 die Aufnahme weiterer bettenführender Krankenanstalten in den PRIKRAF. Zur Sicherstellung von Transparenz und Rechtssicherheit empfiehlt der Rechnungshof dem Gesundheitsministerium, nachvollziehbare Kriterien für die Aufnahme von Krankenanstalten in den PRIKRAF beziehungsweise deren Ausscheiden zu entwickeln.

Auch der im September 2021 veröffentlichte Bericht des Ibiza-Untersuchungsausschusses empfahl unter anderem, die Bedingungen für die Aufnahme einer Privatkrankenanstalt in das PRIKRAF-Gesetz festzulegen.

Regelmäßige Prüfungen

Die Organe des PRIKRAF sind die Geschäftsführung und die Fondskommission. Er unterliegt der Aufsicht der Gesundheitsministerin beziehungsweise des Gesundheitsministers. Der Rechnungshof weist kritisch darauf hin, dass das Gesundheitsministerium in den rund 20 Jahren seit Bestehen des PRIKRAF diesen nicht vor Ort prüfte. Der Rechnungshof empfiehlt dem Gesundheitsministerium, den Fonds regelmäßig vor Ort zu prüfen.

2019 rechneten insgesamt 30 Krankenanstalten mit dem PRIKRAF ab. Die Bandbreite der Leistungsvergütungen bewegte sich zwischen 16,77 Millionen Euro und rund 3.100 Euro je PRIKRAF-Krankenanstalt. 48 Prozent (70,53 Millionen Euro) der Vergütungen konzentrierten sich auf sechs Krankenanstalten. 36 Prozent (53,17 Millionen Euro) entfielen auf fünf PRIKRAF-Krankenanstalten, die zumindest mehrheitlich derselben Unternehmensgruppe gehörten. Die im Jahr 2019 aufgenommene Privatkrankenanstalt erhielt 63.800 Euro.


  Presseinformation: Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds – PRIKRAF

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122 Seiten

Bericht: Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds – PRIKRAF

Der RH überprüfte von März bis Juli 2021 den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds – PRIKRAF. Prüfungsziele waren die Beurteilung seiner Grundlagen, Organisation und Aufgabenwahrnehmung sowie der Aufnahme von Privatkrankenanstalten in den PRIKRAF, die Darstellung der Fondsgebarung und der PRIKRAF-finanzierten Leistungen, die Analyse der Qualitätssicherungsmaßnahmen des PRIKRAF in den PRIKRAF-Krankenanstalten und die Beurteilung von Kontrollinstrumenten. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2016 bis 2020. Dabei ging der RH auch auf aktuelle Entwicklungen im Jahr 2021 ein.

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